Das Instrument der Prämienverbilligung bezweckt, Personen in
bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen in der
Krankenpflege-Grundversicherung einen angemessenen Versicherungsschutz
zu finanziell tragbaren Bedingungen zu gewährleisten.
Rücklauf von 93 Prozent
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden stellte Anfang
dieses Jahres allen ledigen Personen mit einem anrechenbaren Einkommen
bis 30'000 Franken sowie allen verheirateten Personen mit einem
anrechenbaren Einkommen bis 45'000 Franken und allen verheirateten
Versicherten mit bis zu drei Kindern und einem anrechenbaren Einkommen
bis 65'000 Franken Anmeldeformulare für die Prämienverbilligung zu.
Darüber hinaus wurden Familien mit höheren anrechenbaren Einkommen und
höherer Kinderzahl ebenfalls mit Anmeldeformularen bedient. Insgesamt
wurden 46'227 Anmeldeformulare verschickt. Gesamthaft wurden 83'210
Versicherte, also ungefähr die Hälfte der Bevölkerung des Kantons,
direkt angesprochen. Die Rücklaufquote dieser direkt zugestellten
Anträge betrug rund 93 Prozent. 1997 waren 90 Prozent der versandten
Formulare zurückgekommen.
49.3 Mio. Franken werden ausgerichtet
Gemäss dem von der Regierung aufgrund der eingegangenen
Anmeldeformulare gefassten Beschluss erhalten Einzelpersonen bis zu
einem anrechenbaren Einkommen von 30'714 Franken, Ehepaare bis zu einem
anrechenbaren Einkommen von 55'806 Franken, Familien mit zwei Kindern
bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 59'081 Franken noch
Prämienverbilligungen.
15'239 Alleinstehende bekommen insgesamt 13'187'666 Franken, 1'653
Alleinerziehende insgesamt 2'370'415 Franken, 4'168 Ehepaare insgesamt
6'363'616 Franken und 9'640 Familien insgesamt 18'665'576 Franken,
Waisen insgesamt 4'716 Franken und 3'041 EL-Bezüger/innen insgesamt etwa
6'800'000 Franken Prämienverbilligungsbeiträge.
Ende September wird ausbezahlt
Die Regierung geht davon aus, dass mit den von ihr festgelegten
Prämienverbilligungen das vom Gesetzgeber gesetzte Ziel erfüllt wird,
beitragsberechtigten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen
Verhältnissen durch eine Verbilligung der Prämien für die
Krankenpflegegrundversicherung einen angemessenen Versicherungsschutz
zu finanziell tragbaren Bedingungen zu gewährleisten.
Die Auszahlung der Prämienverbilligungsbeiträge an die
Krankenkassen, respektive wo diese auf die direkte Verrechnung mit der
Prämie verzichten an die Berechtigten, erfolgt Ende September. Die
Personen, welche ein AHV-Ausgleichskassen-Anmeldeformular eingereicht
haben, erhalten eine Mitteilung über ihren
Prämienverbilligungsanspruch.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung nimmt gegenüber Bundesrat Arnold Koller Stellung zum
Vorentwurf über die Änderung des Zivilgesetzbuchs, des
Obligationenrechts, des Strafgesetzbuchs und des Bundesgesetzes über
Schuldbetreibung und Konkurs. Die Revision einzelner Bestimmung der
genannten Erlasse bezweckt, dem gewandelten Volksempfinden gegenüber
Tieren Rechnung zu tragen und die Rechtsstellung der Tiere zu
verbessern. Die auf der römisch-rechtlichen Tradition basierende
Auffassung, das Tier sei eine Sache, gilt in weiten Teilen der
Bevölkerung als überholt. Die Achtung vor dem Tier als Lebewesen wird
ausdrücklich festgeschrieben. Die Regierung unterstützt die vorgesehenen
Änderungen.
Gegenüber Bundesrat Pascal Couchepin äussert sie sich zur Änderung
der Tierseuchenverordnung und zu einer Verordnung über die
Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für
Kleinwiederkäuer. Bezweckt wird damit die Ausrottung einer
Viruskrankheit bei Ziegen, der Caprinen Arthritis-Encephalitis (CAE).
Die neuen Massnahmen sollen das im internationalen Vergleich hohe
Gesundheitsniveau der schweizerischen Ziegenbestände noch verbessern,
womit der Marktvorteil ausgebaut werden kann. Der Beratungs- und
Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer löst den
Ziegengesundheitsdienst ab und soll das Ausbreiten von Krankheiten bei
Ziegen, Schafen sowie Hirschen, die in Gehegen gehalten werden,
vermeiden helfen. Die Bündner Regierung begrüsst die entsprechenden
Bestrebungen.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevisionen der Ortsplanungen von
Furna, Luzein und Poschiavo (Ausscheidung einer Campingzone und der
Gefahrenzonen im Gebiet Cavresc).
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von annähernd 1.6 Mio. Franken freigegeben.
Personelles
Ende August 1998 treten in den Ruhestand:
- Ignaz Cathomen, Falera, Übersetzer bei der Standeskanzlei,
- Thomas Poltera, Sur, Strassenwart beim Bezirks-Tiefbauamt 3,
Samedan, und
- Herbert Strohbach, Trin, Geographielehrer am Bündner
Lehrerseminar.
Die Regierung dankt diesen Mitarbeitern für die dem Kanton
geleisteten Dienste.
Daniel Andenmatten, geb. 1950, von Eisten VS, wohnhaft in Chur, wird
Sachbearbeiter/Projektleiter Gesundheitswesen beim Gesundheitsamt. Der
Stellenantritt erfolgt nach Vereinbarung.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden