Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Unter dem Vorsitz von Grossrat Hansjörg Trachsel, Celerina, und im Beisein von Regierungsrat Aluis Maissen, Vorsteher des Finanz- und Militärdepartements, hat die Vorberatungs-Kommission Gesetz und Verordnung über die Graubündner Kantonalbank in vier Sitzungen durchberaten.
Anlässlich der ersten Sitzung im Dezember 1997 hatte die Kommission beschlossen, neben Vertretern der GKB einen weiteren externen Experten einzuladen. Er sollte über die Entwicklungen im Bankenwesen Auskunft geben. Mit Kurt Hauri, Präsident der Eidgenössischen Bankenkommission, stand anlässlich der zweiten Kommissionssitzung ein ausgewiesener Fachmann zur Verfügung. Nachdem die Kommissionsmitglieder von der Möglichkeit, sich beim Experten zu informieren, eingehend Gebrauch gemacht hatten, wurden Gesetz und Verordnung in der Folge umfassend und sehr engagiert durchberaten.
Der Finanzsektor ist bekanntlich einer rasanten Umgestaltung unterworfen, der die geltenden Statuten der GKB aus dem Jahre 1970 immer weniger zu genügen vermögen. Mit dem Erlass eines Gesetzes und einer Vollziehungsverordnung über die GKB sollen die rechtlichen Grundlagen der Bank der Bündner auf eine zeitgemässe, zukunftsgerichtete Grundlage gestellt werden. In der nun durchberatenen Vorlage mit Gesetz und Vollziehungsverordnung über die GKB sind gleichzeitig die im 1994 revidierten Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen geforderten Anpassungen ins kantonale Recht eingearbeitet worden. Andererseits ist in der Vorlage an Bewährtem festgehalten worden. An einigen Beispielen konkretisiert heisst das:
-      Eine externe Revisionsstelle schaffen;
-      Die bankengesetzliche Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) unterstellen;
-      Staatsgarantie und Leistungsauftrag beibehalten;
-      Die aufsichtsrechtlichen und strategischen Aufgaben des Bankrats klar und konsequent von den operativen Aufgaben der Geschäftsleitung trennen.

Eine Minderheit der Vorberatungs-Kommission sprach sich für die Aufnahme eines Artikels ins Gesetz aus, der es dem Grossen Rat ermöglichen würde, die Privatisierung der GKB in einem späteren Zeitpunkt zu beschliessen, ohne dass diese Umwandlung dem Volk vorzulegen wäre. Ferner verlangte eine Minderheit der Kommission, den Bankrates auf sieben Mitglieder zu reduzieren.
Die Kommissionsmehrheit sprach sich jedoch deutlich gegen diese Anträge aus.
In Abweichung der regierungsrätlichen Botschaft beschloss die Kommission einstimmig, dem Grossen Rat eine Altersbegrenzung für Bankräte vorzuschlagen. Demnach sollen Bankräte nach Erfüllung des 65. Altersjahres aus dem Rat ausscheiden.
In der Vorberatungs_Kommission ist zum Ausdruck gekommen, dass die überaus erfolgreiche Geschäftstätigkeit und die erfreuliche Entwicklung der GKB in den letzten Jahren nur dank einer motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeiterschaft und Direktion und einem umsichtig agierenden Bankrat möglich war. Trotz dieser optimalen Ausgangslage hat es sich die Vorberatungs-Kommission nicht leicht gemacht. Im Bestreben, der Bank ein möglichst passendes Rechtskleid auf dem Weg ins nächste Jahrtausend zur Verfügung zu stellen, hat sie die Vorlage und einzelne Bereiche, wie etwa die Staatsgarantie, die Rechtsform, den Leistungsauftrag, die Kontrolle und die Aufsicht sehr eingehend beraten. Ausdrücklich begrüsst hat sie die klare Trennung von operativer und strategischer Ebene sowie den zeitgemässen Ausbau der Aufsicht.
Zuhanden des Grossen Rats hat sie schliesslich ein Gesetz samt Verordnung verabschiedet, das mit einigen wenigen Abweichungen der Vorlage der Regierung entspricht. Es ist vorgesehen, das Geschäft im Mai 1998 im Grossen Rat zu behandeln.

Gremium:Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Vorberatungs-Kommission
Neuer Artikel