Die geltende Organisation vermag den heutigen Anforderungen nicht
mehr zu genügen. Kantonsgerichtspräsident Dr. Alex Schmid hat im Auftrag
der Regierung einen Bericht und Vorentwurf über die Reform der Bündner
Gerichtsorganisation vorgelegt. Das Justiz-, Polizei- und
Sanitätsdepartement eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zu den darin
enthaltenen Vorschlägen.
Die vorgeschlagene Reform hat das Ziel, eine professionellere und
wirksamere Gerichtsorganisation zu schaffen. Angestrebt werden die
Effizienzsteigerung der Gerichtsinstanzen, die Qualitätssteigerung der
Urteile sowie die Beschleunigung der Verfahren. Diese Verbesserungen
liegen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Dabei schliesst die
Zielsetzung die Wahl von Laienrichterinnen und -richter nicht aus. Im
Sinne einer bürgernahen Justiz soll eine juristische Ausbildung
weiterhin nicht Voraussetzung für die Tätigkeit als Richterin oder
Richter sein.
Die Hauptpunkte der vorgeschlagenen Gerichtsreform können wie folgt
zusammengefasst werden:
- Beibehalten der Kreispräsidenten als Einzelrichter
- Abschaffung der Kreisgerichte und der Kreisgerichtsausschüsse, der
Vermittler und der Jugendgerichte
- Übertragung der Vermittlerfunktion auf den Kreispräsidenten
- neue Gliederung der Bezirkseinteilung
- Volkswahl der Bezirksgerichte sowie flexiblere Organisation
derselben
- Einführung Haftrichter
- Neuordnung des Konkurswesens
Die Vorschläge zur Gerichtsreform beruhen im Wesentlichen auf den
geltenden Organisationsstrukturen und der Gliederung des Kantons. Eine
Neueinteilung des Kantons sprengt den Rahmen einer Gerichtsreform. Sie
ist vielmehr im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung zu
prüfen. Eine sinnvolle Gerichtsreform führt nicht notwendigerweise zur
Aufhebung der Kreise und setzt auch nicht eine Neueinteilung des Kantons
voraus.
Die Gerichtsorganisation geht in ihren Grundzügen auf das Jahr 1851
zurück und hat seither nur kleinere Anpassungen erfahren. Es ist
weitgehend unbestritten, dass sie äusserst schwerfällig und kompliziert
ist. Die Regierung und der Grosse Rat haben denn auch wiederholt den
dringenden Revisionsbedarf klar bejaht.
Im November 1996 hat die Regierung eine Expertenkommission unter dem
Vorsitz von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch zur Ausarbeitung eines
Berichtes zur Bündner Gerichtsorganisation eingesetzt. Auf Antrag dieser
Kommission betraute sie Kantonsgerichtspräsident Dr. Alex Schmid mit der
Ausarbeitung eines konkreten Vorentwurfes. Die Expertenkommission hat
den Bericht von Dr. Schmid beraten und in einzelnen Punkten
überarbeitet. Die Kommission schliesst sich den Vorschlägen, wie sie
jetzt im Bericht enthalten sind, vollumfänglich an.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement