Die LSVA führt zu mehr Gerechtigkeit: Vielfahrer bezahlen mehr,
Wenigfahrer entsprechend weniger. Lange Anfahrtswege lohnen sich damit
auch weniger. Regional ausgerichtete Gewerbebetriebe erhalten dadurch
einen grösseren Distanzschutz gegenüber der Konkurrenz aus entfernteren
Zentren des In- und Auslands. Die LSVA hilft vor allem auch, den
Transit- und Überlandverkehr auf die Schiene zu verlegen. Dies ist das
erklärte Ziel der Alpenschutzinitiative. Will man dieser Umlagerung zum
Durchbruch verhelfen, ist eine Verteuerung des Strassen-Schwerverkehrs
unabdingbar. Andernfalls würde eine Subventionierung des
Schienenverkehrs erforderlich, die finanziell nicht mehr verkraftbar
wäre.
Rücksicht auf Sonderfall Graubünden
Für unseren Kanton sind die Verhältnisse immer etwas speziell. Dies
gilt besonders auch für die LSVA. Grössere Teile des Kantonsgebiets sind
mit der Bahn nicht erreichbar. Der Gütertransport ist deshalb in diesen
- allerdings dünn besiedelten - Talschaften nur auf der Strasse möglich.
Zudem kann unser Transportgewerbe das Anheben der Gewichtslimite von 28
auf 40 Tonnen nur beschränkt nutzen. Ein Grossteil unseres
Strassennetzes kommt für 40-Tonnen-Fahrzeuge nicht in Frage. Der durch
die Erhöhung der Gewichtslimite resultierende Produktivitätseffekt kommt
in diesen Gebieten nicht zum Tragen. Der Gütertransport wird damit
verteuert. Die Mehrheit der Bündner Bevölkerung wohnt aber in Regionen,
die mit 40-Tonnen-Fahrzeugen erreichbar sind. Zudem machen die
Transportkosten in der Regel nur einen sehr kleinen Teil am
Verkaufspreis eines Produktes aus.
LSVA-Erträge übertreffen Belastungen bei weitem
Die Belastung für die Wirtschaft und Bevölkerung wird durch die
LSVA-Erträge, die zu einem beachtlichen Anteil unserem Kanton
zufliessen, weit übertroffen. Gemäss Verfassung und Gesetz sind bei der
Verteilung der Kantonsanteile die besonderen Auswirkungen der Abgabe in
Berg- und Randgebieten zu berücksichtigen. Nach Erreichen der vollen
Abgabenhöhe im Jahr 2005 darf unser Kanton mit Ertragsanteilen zwischen
45 Mio. und 50 Mio. Franken rechnen. Dies ergibt pro Haushalt zwischen
600 und 700 Franken, was die Belastung durch die LSVA deutlich
übersteigt. Damit werden die standortbedingten Nachteile unseres Kantons
zweifellos ausgeglichen. Diese Mittel kommen letztlich der gesamten
Kantonsbevölkerung zugute. Dieser überaus wichtige Aspekt wird von den
Gegnern der Vorlage unterschlagen. Der Kanton kann und soll die
LSVA-Einnahmen einsetzen um unsere Verkehrsinfrastruktur zu verbessern,
um die sogenannten externen Kosten des Verkehrs zu entschädigen und zu
vermindern wie auch um die besondere Belastung der Wirtschaft und
Bevölkerung in den Randregionen auszugleichen. Im Vordergrund stehen
dabei Massnahmen in den Bereichen des Strassenbaus und -unterhalts sowie
des öffentlichen Regionalverkehrs (RhB). Es sind Bereiche, die ohnehin
ein starkes Ausgabenwachstum verzeichnen werden. Die LSVA hilft denn
auch entscheidend mit, unseren Finanzhaushalt im Gleichgewicht zu
behalten, ohne dafür den Steuerfuss anheben zu müssen.
Jede bedeutende Vorlage hat Vor- und Nachteile, vor allem wenn es
sich um die Einführung zusätzlicher Abgaben handelt. So schafft auch die
LSVA für unseren weiträumigen Bergkanton zweifellos besondere
Benachteiligungen. Versucht man indessen, alle Elemente möglichst
umfassend aus einer langfristigen Optik zu analysieren, überwiegen
eindeutig die Vorteile. Das Ausgestalten und Verteilen der Mittel aus
der Schwerverkehrsabgabe trägt unserer Situation vollauf Rechnung, so
dass die Gesamtbetrachtung positiv ausfällt und letztlich die Vorlage
auch für unseren Kanton einen klaren Fortschritt bedeutet.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Regierungsrat Aluis Maissen