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Die LSVA führt zu mehr Gerechtigkeit: Vielfahrer bezahlen mehr, Wenigfahrer entsprechend weniger. Lange Anfahrtswege lohnen sich damit auch weniger. Regional ausgerichtete Gewerbebetriebe erhalten dadurch einen grösseren Distanzschutz gegenüber der Konkurrenz aus entfernteren Zentren des In- und Auslands. Die LSVA hilft vor allem auch, den Transit- und Überlandverkehr auf die Schiene zu verlegen. Dies ist das erklärte Ziel der Alpenschutzinitiative. Will man dieser Umlagerung zum Durchbruch verhelfen, ist eine Verteuerung des Strassen-Schwerverkehrs unabdingbar. Andernfalls würde eine Subventionierung des Schienenverkehrs erforderlich, die finanziell nicht mehr verkraftbar wäre.

Rücksicht auf Sonderfall Graubünden
Für unseren Kanton sind die Verhältnisse immer etwas speziell. Dies gilt besonders auch für die LSVA. Grössere Teile des Kantonsgebiets sind mit der Bahn nicht erreichbar. Der Gütertransport ist deshalb in diesen - allerdings dünn besiedelten - Talschaften nur auf der Strasse möglich. Zudem kann unser Transportgewerbe das Anheben der Gewichtslimite von 28 auf 40 Tonnen nur beschränkt nutzen. Ein Grossteil unseres Strassennetzes kommt für 40-Tonnen-Fahrzeuge nicht in Frage. Der durch die Erhöhung der Gewichtslimite resultierende Produktivitätseffekt kommt in diesen Gebieten nicht zum Tragen. Der Gütertransport wird damit verteuert. Die Mehrheit der Bündner Bevölkerung wohnt aber in Regionen, die mit 40-Tonnen-Fahrzeugen erreichbar sind. Zudem machen die Transportkosten in der Regel nur einen sehr kleinen Teil am Verkaufspreis eines Produktes aus.

LSVA-Erträge übertreffen Belastungen bei weitem
Die Belastung für die Wirtschaft und Bevölkerung wird durch die LSVA-Erträge, die zu einem beachtlichen Anteil unserem Kanton zufliessen, weit übertroffen. Gemäss Verfassung und Gesetz sind bei der Verteilung der Kantonsanteile die besonderen Auswirkungen der Abgabe in Berg- und Randgebieten zu berücksichtigen. Nach Erreichen der vollen Abgabenhöhe im Jahr 2005 darf unser Kanton mit Ertragsanteilen zwischen 45 Mio. und 50 Mio. Franken rechnen. Dies ergibt pro Haushalt zwischen 600 und 700 Franken, was die Belastung durch die LSVA deutlich übersteigt. Damit werden die standortbedingten Nachteile unseres Kantons zweifellos ausgeglichen. Diese Mittel kommen letztlich der gesamten Kantonsbevölkerung zugute. Dieser überaus wichtige Aspekt wird von den Gegnern der Vorlage unterschlagen. Der Kanton kann und soll die LSVA-Einnahmen einsetzen um unsere Verkehrsinfrastruktur zu verbessern, um die sogenannten externen Kosten des Verkehrs zu entschädigen und zu vermindern wie auch um die besondere Belastung der Wirtschaft und Bevölkerung in den Randregionen auszugleichen. Im Vordergrund stehen dabei Massnahmen in den Bereichen des Strassenbaus und -unterhalts sowie des öffentlichen Regionalverkehrs (RhB). Es sind Bereiche, die ohnehin ein starkes Ausgabenwachstum verzeichnen werden. Die LSVA hilft denn auch entscheidend mit, unseren Finanzhaushalt im Gleichgewicht zu behalten, ohne dafür den Steuerfuss anheben zu müssen.
Jede bedeutende Vorlage hat Vor- und Nachteile, vor allem wenn es sich um die Einführung zusätzlicher Abgaben handelt. So schafft auch die LSVA für unseren weiträumigen Bergkanton zweifellos besondere Benachteiligungen. Versucht man indessen, alle Elemente möglichst umfassend aus einer langfristigen Optik zu analysieren, überwiegen eindeutig die Vorteile. Das Ausgestalten und Verteilen der Mittel aus der Schwerverkehrsabgabe trägt unserer Situation vollauf Rechnung, so dass die Gesamtbetrachtung positiv ausfällt und letztlich die Vorlage auch für unseren Kanton einen klaren Fortschritt bedeutet.

Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Regierungsrat Aluis Maissen
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