Mit gewissen Vorbehalten genehmigt die Regierung das
Richtplan-Vorhaben "Konzept Beschneiungsanlagen" der Region
Heinzenberg-Domleschg und erklärt es für kantonale Behörden als
verbindlich.
Mit Auflagen und Vorbehalten werden die Revisionen der Ortsplanungen
von Tschappina und Urmein gutgeheissen. Diese stehen in Zusammenhang mit
diversen Beschneiungsanlagen im Skigebiet der beiden Gemeinden.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von rund drei Millionen Franken freigegeben.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden