Von Regierungsrat Dr. Aluis Maissen, Vorsteher des Finanz- und
Militärdepartements
Am Abstimmungs-Wochenende vom 27. September befindet das Bündner
Volk auch über eine Teilrevision des kantonalen Strassengesetzes. Es
geht dabei um die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage für
unsere Strassenfinanzierung. Bekanntlich ist die Bereitstellung einer
leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur eine unabdingbare staatliche
Verpflichtung. Neben der Rhätischen Bahn konzentrieren sich unsere
Anstrengungen seit jeher vorwiegend auf den Bereich des Strassenbaus und
Strassenunterhaltes. Rund 350 Mio. Franken werden jährlich von Bund und
Kanton für die Bewältigung dieser Aufgaben eingesetzt.
Früher wurden unsere Strassenaufwendungen neben
verursacherfinanzierte Abgaben zur Hauptsache aus besonderen Quellen
(Sondersteuern) alimentiert. Auf die Dauer war aber diese Art der
Mittelbeschaffung ungenügend und die Finanzierung dadurch nicht in
ausreichendem Mass gesichert. Um die Strassenschuld in Schranken zu
halten und die wachsenden Aufgaben im Strassenbau und Unterhalt zu
bewältigen, mussten zusätzliche Mittel aus dem allgemeinen Haushalt
herangezogen werden.
Nach neuem Konzept sollen in Zukunft weiterhin Mittel des
allgemeinen Staatshaushaltes für den Strassenbau sowie den
Strassenunterhalt verwendet werden. Diese sollen neu aber als Richtwert
- je nach Bedarf und finanziellem Spielraum - zwischen 70 und 110
Prozent der zweckgebundenen Motorfahrzeugsteuern betragen. Damit schafft
man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verursacherfinanzierung und
Leistungen zulasten der Steuerzahler. Die Sonderabgabe auf Vermögen
fliesst neu in den allgemeinen Haushalt; die Beherbergungsabgabe soll
nach Kompensation des Ausfalls im Rahmen der bevorstehenden Revision der
kantonalen Steuergesetzgebung abgeschafft werden. Dieses gegenüber der
bisherigen Lösung einfachere und weit transparentere System sichert
langfristig die Finanzierung der Strassenaufwendungen. Regierung und
Grosser Rat können die Entwicklung der Kosten weit effizienter steuern
als bisher. Flexible Anpassungen an die Bedürfnisse eröffnen auch die
Möglichkeit zum konjunkturgerechten Verhalten im Bauwesen, wo der Kanton
als Auftraggeber wesentliche Impulse auf die Beschäftigungslage auslösen
kann.
Innert der letzten 10 Jahre sind unsere jährlichen Aufwendungen für
die Strassen um mehr als 100 Mio. Franken angestiegen. Die Kosten werden
weiterhin zunehmen, sofern wir die grossen, im Bau befindlichen
Umfahrungen und die anstehenden Projekte sowie weitere
Sicherungsmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung planmässig realisieren
wollen. Dazu benötigt der Kanton mehr Geld als bisher. Deshalb drängt
sich eine Anpassung der gesetzlich zulässigen Strassenschuld nach oben
auf. Mit einer Anhebung der möglichen Schuldenlimite von bisher 175 auf
250 Mio. Franken erhält der Kanton auch für die Zukunft genügend
Handlungsspielraum. Dies ist umsomehr angebracht, ja geradezu notwendig,
weil der Bund in seinen Sparbemühungen bei jeder Sparrunde auch die
Kredite für den Strassenbau kürzt. Deshalb müssen wir selber das Heft
in die Hand nehmen und die Voraussetzungen schaffen, damit der Kanton
jederzeit handlungsfähig bleibt. Der Grosse Rat hat in Würdigung der
finanzpolitischen Bedeutung unserer Strassenrechnung die Vorlage mit
99:0 Stimmen zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement Graubünden
Quelle: dt Regierungsrat Aluis Maissen