Am Sonntag, 29. November 1998, findet eine Volksabstimmung statt.
Seitens des Bundes stehen folgende Vorlagen an:
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Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von
Infrastruktur-Vorhaben des öffentlichen Verkehrs,
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Bundesbeschluss über einen befristet geltenden neuen
Getreide-Artikel,
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Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik, und
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Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe
und Handel (Arbeitsgesetz).
Zudem gelangt die folgende kantonale Sachvorlage zur Abstimmung:
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Erlass eines Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung nimmt gegenüber dem Bund Stellung zu den zwei
Vorschlägen der Bundesversammlung betreffend Energieabgaben, zu den
Ergänzungen zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung der
Plangenehmigungsverfahren mit Änderungen des Nationalstrassen-Gesetzes
sowie zur Revision des Schweizerischen Korruptions-Strafrechts.
Hinsichtlich der Energieabgaben wird verwiesen auf die Stellungnahme
der Regierungskonferenz der Gebirgskantone. Hier werden klar das Konzept
gemäss Nationalrat und ein Maximalansatz von 0.6 Rappen pro
Kilowatt-Stunde befürwortet. Das rasche Einführen einer Energieabgabe
auf nicht erneuerbaren Energien (Erdöl, Kohle, Gas und Kern-Brennstoffe)
wird als zwingende Voraussetzung für den Schritt in einen offenen
Strommarkt bezeichnet. Die Energieabgabe verteuert die billigen
Importenergien aus fossilen Energieträgern und bewirkt damit, dass
einheimische erneuerbare Energieträger (insbesondere Wasserkraft)
umwelt-, energie- und regionalpolitisch bevorzugt werden.
Im Bereich der Nationalstrassen geht es um das Übertragen des
Einspracheentscheids vom Kanton (Regierung) auf den Bund (Eidg.
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation). Damit
genehmigt der Bund nicht nur wie bisher die Ausführungsprojekte, sondern
entscheidet auch über allfällige Einsprachen. Neu soll eine
eidgenössische Rekurskommission eingeführt werden. Die Regierung kann
sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklären. Der Bund ist damit
allein zuständig für die Planungsphase. Der Realisierungsentscheid und
die Realisierungsphase müssen aber weiterhin Sache der Kantone bleiben.
Hinsichtlich der Korruption soll ein aus drei Teilen bestehendes
Gesamtkonzept die strafrechtliche Bekämpfung verstärken
(Strafgesetzbuch, Militärstrafgesetz und Bundesgesetz über den
unlauteren Wettbewerb). Die Bestimmungen richten sich gegen Bestechung
schweizerischer Amtsträger und Amtsträgerinnen, gegen die aktive
Bestechung von fremden Amtsträgern und Amtsträgerinnen sowie gegen die
aktive und passive Privatbestechung, die neu von Amtes wegen verfolgt
werden soll. Zur Abrundung des gesamten Systems kann die Regierung auch
einem Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen der OECD über die
Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen
Geschäftsverkehr zustimmen.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Lostallo im Hinblick
auf eine neue Modellauto-Rennbahn vorgenommene Ortsplanungs-Revision,
die Teilrevision der Ortsplanung von Maladers betreffend die Deponie
Cholplatz sowie gewisse Änderungen der Ortsplanung von Tschlin.
Gutgeheissen werden die Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen von
Bever, Pignia und Sent.
Personelles
Ende September 1998 sind in den Ruhestand getreten:
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Enrico Caviezel, Strada, Strassenwart beim Bezirks-Tiefbauamt
Scuol,
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Johann-Josef Lerjen, Zizers, Projektleiter Melioration beim
Meliorations- und Vermessungsamt, und
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Stefan Niggli, Grüsch, Vorsteher des Amts für Volksschule und
Kindergarten.
Die Regierung dankt diesen Mitarbeitern für die dem Kanton
geleisteten Dienste.
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Raimund Klesse, geb. 1963, von Zürich und Winterthur, wohnhaft in
Maienfeld, wird Oberarzt in der Psychiatrischen Klinik Waldhaus in Chur.
Der Stellenantritt erfolgt nach Vereinbarung.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden