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Letztes Jahr hat die Gemeinde Breil/Brigels beim Kanton ein Gesuch um Ausgleichsbeiträge eingereicht. Diese Beiträge sollen die Einbussen abgelten, die sich durch das Unterschutzstellen des Val Frisal ergeben. Dasselbe tat die Gemeinde Soglio betreffend das Val Madris. Der Kanton reichte diese Gesuche zusammen mit einem eigenem Begehren an das zuständige Bundesamt für Wasserwirtschaft (BWW) weiter. Dieses hat kürzlich eine erste Stellungnahme zu diesen Anliegen abgegeben, welche nicht durchwegs positiv ausfällt.
Gestützt auf die Verordnung des Bundes über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) ergaben die Berechnungen des BWW, dass die geforderte wirtschaftliche Realisierungswahrscheinlichkeit im Fall Val Madris nicht gegeben ist. Damit entfällt bereits eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Ausrichten von Ausgleichsbeträgen an die Gemeinde Soglio und an den Kanton.
Im Fall Val Frisal hat sich andererseits ergeben, dass nach dem Urteil des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) der Umfang des Schutzperimeters der Gemeinde Breil/Brigels erweitert werden muss, um eine Ausgleichsberechtigung zu bejahen. Abgesehen davon sind in diesem Fall alle anderen Voraussetzungen erfüllt, um Ausgleichsbeiträge ausrichten zu können. Die Gemeinde Breil/Brigels darf mit jährlich gut 100'000 Franken rechnen, sofern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den geforderten Auflagen zustimmen. Die Dauer dieser Beitragsleistungen ist noch offen. Da der Ausgleichsbetrag für den Kanton die massgebende minimale Höhe gemäss VAEW nicht erreicht, geht letzterer hingegen auch im Fall Val Frisal leer aus.
Nach dem Fall "Greina" wird also voraussichtlich das Val Frisal zum zweiten Anwendungsfall von Ausgleichszahlungen in unserem Kanton. Im Fall Greina war eine Sonderregelung getroffen worden, welche - mangels Praktikabilität der VAEW - direkt auf das eidgenössische Wasserrechtsgesetz abgestützt wurde. Bei der damaligen Sonderregelung wurde die Höhe des Ausgleichsbeitrags zwar auch nach der obgenannten VAEW berechnet, die Aufteilung auf die Gemeinden Vrin, Sumvitg und den Kanton erfolgte aber im Verhältnis je zwei Fünftel für die Gemeinden und einen Fünftel für den Kanton. Bei einer formstrengen aber korrekten Auslegung der VAEW wäre damals die Gemeinde Vrin, welche den massgeblichen Teil der Greinahochebene unter Schutz stellt, praktisch leer ausgegangen. Die Ausgleichsleistungen an Vrin, Sumvitg und den Kanton Graubünden bilden indessen einen Beitrag an die erlittenen Einbussen aufgrund der Unterschutzstellung. Im Vergleich zu den wirtschaftlichen Vorteilen, die ein Realisieren des Vorhabens gebracht hätten, fällt dieser Betrag allerdings gering aus.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Amt für Energie
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