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Nach einer gründlichen Analyse startete der Kanton Graubünden diesen Frühling ein in der Schweiz bisher einmaliges Projekt, welches das kantonale Recht auf allen Stufen entrümpeln will. Auf Anfang Dezember treten die ersten konkreten Schritte in Kraft: 68 Regierungsverordnungen werden aufgehoben und deren 92 geändert.
Das Projekt "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung" (VFRR) bezweckt, die Qualität der staatlichen Regelungen und Tätigkeiten zu verbessern. Allzu viele, teils unnötige Regelungen können ein flexibles und bedürfnisgerechtes Verwaltungshandeln behindern und die Freiräume für Private erheblich einengen. Aus diesem Grund soll die Regelungsdichte des kantonalen Rechts abgebaut werden.
Das Projekt VFRR wird geleitet von einer Projektgruppe unter der Federführung der Standeskanzlei. Sie setzt sich zusammen aus Vertretungen jedes Departements und wird wissenschaftlich begleitet von Professor Georg Müller, Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht und Gesetzgebungs-Lehre an der Uni Zürich.

Planmässiger Projektfortschritt
Die Fortschritte des Projekts VFRR erfolgen plangemäss. Ab Frühling 1997 war der Bündner Paragrafenwald während rund eines Jahres gründlich durchforstet worden. Über 100 kantonale Angestellte hatten ihren jeweiligen Bereich anhand einer detaillierten Checkliste kritisch unter die Lupe genommen. Die bezügliche Auslegeordnung floss ein in einen umfassenden Bericht, der Aufschluss darüber gibt, welche kantonalen Erlasse geändert oder aufgehoben werden können.
Nach Abschluss der Analyse-Phase hat die VFRR-Projektgruppe den ersten operativen Schritt vorgeschlagen, der kürzlich von der Regierung genehmigt worden ist. Im Bereich der Regierungsverordnungen erfolgt eine markante Bereinigung: 68 Erlasse werden gänzlich aufgehoben, 92 ganz oder teilweise geändert (die konkret betroffenen Erlasse werden in der Amtlichen Gesetzessammlung publiziert). In diesem Paket sind alle Regierungsverordnungen enthalten, die ohne Rücksicht auf übergeordnetes Recht aufgehoben oder geändert werden können. Dieser erste Schritt bringt zwar schon eine beachtliche Entrümpelung und Verbesserung, erfüllt aber die zentralen Projektziele noch nicht. Diese werden mit den nächsten Projektschritten anvisiert, welche darin bestehen, den Hebel im Bereich der Gesetze und Grossrats-Verordnungen anzusetzen. In diesen Bereichen liegen die Kompetenzen beim Volk respektive beim Grossen Rat. Es ist vorgesehen, den Hauptteil des Projekts VFRR Mitte 2000 abzuschliessen.

Demokratische Legitimation
Das Projekt VFRR basiert auf dem Regierungsprogramm 1997-2000. Unter dem Titel "Effiziente und bürgernahe Kantonsverwaltung und Staatsorganisation" wird ausgeführt: "Verschiedene Bereiche der Staatstätigkeit in Graubünden leiden unter einer hohen Regelungsdichte, die flexibles und bedürfnisgerechtes Verwaltungshandeln erschwert. Projekte wie NPM erweisen sich nur dann als sinnvoll, wenn gleichzeitig die Regelungsdichte abgebaut wird. Den Willen dazu hat die Regierung bereits mit dem Erstatten des Deregulierungsberichts bekundet. Das Abbaupotenzial lässt sich nur mit einer integralen Überprüfung des geltenden Rechts auf Aufhebungs-, Reduktions- und Konzentrationsmöglichkeiten ermitteln. Gleichzeitig mit dem Vermindern der Regelungsdichte ist konkret zu klären, wie die verbleibenden Regeln im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten flexibel angewendet werden können". In der Mai-Session 1996 hatte der Grosse Rat das Regierungsprogramm zur Kenntnis genommen. Das Projekt VFRR war eingehend diskutiert und die entsprechenden Massnahmen waren ausdrücklich unterstützt worden.

Vernehmlassungen an den Bund
Gegenüber dem Bund nimmt die Regierung Stellung zur Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und zum Sachplan elektrischer Übertragungsleitungen.
Weil der Vollzug der VOC-Lenkungsabgabe für alle Beteiligten anspruchsvoll ist, soll deren erstmalige Erhebung um ein Jahr auf Anfang Januar 2000 verschoben werden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die erste Abgabestufe von einem Franken pro Kilogramm VOC zu überspringen und die zweite Stufe mit zwei Franken um ein Jahr vorzuziehen. Die Bündner Regierung hat gegen die vorgeschlagenen Änderungen keine Einwände. Die Voraussetzungen für einen reibungslosen Vollzug werden deutlich verbessert, ohne dass bei der Zielsetzung der Luftreinhalte-Politik Abstriche gemacht werden und ohne dass die Wirksamkeit der Abgabe beeinträchtigt wird.
Der vorgesehene Sachplan für elektrische Übertragungsleitungen will langfristig und grossräumig Klarheit darüber schaffen, in welchen Tälern oder Räumen ein Korridor für ein später zu definierendes Leitungs-Trassee erstellt werden kann. Er soll aufzeigen, wie sich die Projekte von Hochspannungs-Leitungen in das bestehende schweizerische Übertragungsnetz der Elektrizitätswerke und der SBB integrieren und wie das Abstimmen mit anderen Planungen auf Bundes- und Kantonsebene geschieht. Der Sachplan ist das Resultat einer mehrjährigen Zusammenarbeit von Bundes- und Kantonsbehörden, Elektrizitätswerken und Umweltorganisationen im Rahmen von Energie 2000. Die Bündner Regierung kann diesem Plan nur unter den folgenden Voraussetzungen zustimmen: Der Sachplan hat sich auf die Grobstrukturen des Hochspannungs-Netzes der Allgemeinversorgung ab 200 kV und, falls das Bahnnetz überhaupt einbezogen werden soll, auf die "Verbundebene" ab 130 kV zu beschränken, er muss die europäische Vernetzung berücksichtigen und er muss heutige Verfahrensschritte abschaffen, um eine tatsächliche Vereinfachung zu erreichen.

Humanitäre Hilfe
Der Kanton Graubünden unterstützt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Projekte im Ausland. Die Regierung richtet Beiträge im Gesamtbetrag von 38'000 Franken aus an die folgenden Institutionen: -
Schweizerisches Rotes Kreuz zu Gunsten der Hilfsaktionen für die Opfer der Überschwemmungen in Bangladesch und in China, -
Terre des Hommes zu Gunsten des Kinderhilfe-Projekts gegen Aids in Uganda, -
Brot für alle zu Gunsten des Projekts SAHANIVASA (Unterstützung von landlosen Landarbeitern und -arbeiterinnen und Kleinbauern) in Andhra Pradesh, Indien, -
Médecins sans Frontières zu Gunsten der technischen Unterstützung des sanitären Netzes im Gebiet von Salamago, Äthiopien, -
Swisscontact zu Gunsten des Gewerbeförderungs-Programms in Bolivien, und
- Schweizer Freunde der SOS-Kinderdörfer zu Gunsten des Baus eines Kinderdorfs in Korca, Albanien.
Aus den Gemeinden
Grundsätzlich gutgeheissen werden die Vorprojekte für Umbau/Sanierung von Dorf-Schulhaus und Rotem Schulhaus in Thusis. An die veranschlagten Kosten von etwa 1.25 Mio. Franken werden Kantonsbeiträge von 17.5 Prozent in Aussicht gestellt.
Das neue Baugesetz von Churwalden wird mit einem Hinweis genehmigt.
Personelles
Ende Oktober treten in den Ruhestand:
- Adrian Bernegger, Klosters, Strassenwart beim Bezirks-Tiefbauamt Davos,
- Christian Capaul, Domat/Ems, Kantonspolizist, und
- Enrico Turganti, Grono, Leiter des Regionalen Sozialzentrums Moesa.
Die Regierung dankt diesen Mitarbeitern für die dem Kanton geleisteten Dienste.
- Beat Calonder, geb. 1955, von und in Chur, wird per Anfang Februar 1999 Abteilungsleiter beim Amt für Umweltschutz,
- Claudio Hagmann, geb. 1972, von Sevelen, wohnhaft in Trin, wird IC-Techniker beim Amt für Informatik. Er beginnt Anfang Januar 1999,
- Alexander Hänni, geb. 1962, von Gerzensee BE, wohnhaft in Trimmis, wird per Anfang Januar 1999 Ressortleiter Beratung beim Amt für Informatik, und
- Marcel Suter, geb. 1965, von Oberentfelden AG, wohnhaft in Chur, wird juristischer Mitarbeiter des Oberingenieurs beim Tiefbauamt. Er beginnt Anfang März 1999.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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