Nach einer gründlichen Analyse startete der Kanton Graubünden diesen
Frühling ein in der Schweiz bisher einmaliges Projekt, welches das
kantonale Recht auf allen Stufen entrümpeln will. Auf Anfang Dezember
treten die ersten konkreten Schritte in Kraft: 68 Regierungsverordnungen
werden aufgehoben und deren 92 geändert.
Das Projekt "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung
und Rechtsanwendung" (VFRR) bezweckt, die Qualität der staatlichen
Regelungen und Tätigkeiten zu verbessern. Allzu viele, teils unnötige
Regelungen können ein flexibles und bedürfnisgerechtes
Verwaltungshandeln behindern und die Freiräume für Private erheblich
einengen. Aus diesem Grund soll die Regelungsdichte des kantonalen
Rechts abgebaut werden.
Das Projekt VFRR wird geleitet von einer Projektgruppe unter der
Federführung der Standeskanzlei. Sie setzt sich zusammen aus
Vertretungen jedes Departements und wird wissenschaftlich begleitet von
Professor Georg Müller, Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht und
Gesetzgebungs-Lehre an der Uni Zürich.
Planmässiger Projektfortschritt
Die Fortschritte des Projekts VFRR erfolgen plangemäss. Ab Frühling
1997 war der Bündner Paragrafenwald während rund eines Jahres gründlich
durchforstet worden. Über 100 kantonale Angestellte hatten ihren
jeweiligen Bereich anhand einer detaillierten Checkliste kritisch unter
die Lupe genommen. Die bezügliche Auslegeordnung floss ein in einen
umfassenden Bericht, der Aufschluss darüber gibt, welche kantonalen
Erlasse geändert oder aufgehoben werden können.
Nach Abschluss der Analyse-Phase hat die VFRR-Projektgruppe den
ersten operativen Schritt vorgeschlagen, der kürzlich von der Regierung
genehmigt worden ist. Im Bereich der Regierungsverordnungen erfolgt eine
markante Bereinigung: 68 Erlasse werden gänzlich aufgehoben, 92 ganz
oder teilweise geändert (die konkret betroffenen Erlasse werden in der
Amtlichen Gesetzessammlung publiziert). In diesem Paket sind alle
Regierungsverordnungen enthalten, die ohne Rücksicht auf übergeordnetes
Recht aufgehoben oder geändert werden können. Dieser erste Schritt
bringt zwar schon eine beachtliche Entrümpelung und Verbesserung,
erfüllt aber die zentralen Projektziele noch nicht. Diese werden mit den
nächsten Projektschritten anvisiert, welche darin bestehen, den Hebel im
Bereich der Gesetze und Grossrats-Verordnungen anzusetzen. In diesen
Bereichen liegen die Kompetenzen beim Volk respektive beim Grossen Rat.
Es ist vorgesehen, den Hauptteil des Projekts VFRR Mitte 2000
abzuschliessen.
Demokratische Legitimation
Das Projekt VFRR basiert auf dem Regierungsprogramm 1997-2000. Unter
dem Titel "Effiziente und bürgernahe Kantonsverwaltung und
Staatsorganisation" wird ausgeführt: "Verschiedene Bereiche der
Staatstätigkeit in Graubünden leiden unter einer hohen Regelungsdichte,
die flexibles und bedürfnisgerechtes Verwaltungshandeln erschwert.
Projekte wie NPM erweisen sich nur dann als sinnvoll, wenn gleichzeitig
die Regelungsdichte abgebaut wird. Den Willen dazu hat die Regierung
bereits mit dem Erstatten des Deregulierungsberichts bekundet. Das
Abbaupotenzial lässt sich nur mit einer integralen Überprüfung des
geltenden Rechts auf Aufhebungs-, Reduktions- und
Konzentrationsmöglichkeiten ermitteln. Gleichzeitig mit dem Vermindern
der Regelungsdichte ist konkret zu klären, wie die verbleibenden Regeln
im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten flexibel angewendet werden
können". In der Mai-Session 1996 hatte der Grosse Rat das
Regierungsprogramm zur Kenntnis genommen. Das Projekt VFRR war eingehend
diskutiert und die entsprechenden Massnahmen waren ausdrücklich
unterstützt worden.
Vernehmlassungen an den Bund
Gegenüber dem Bund nimmt die Regierung Stellung zur Änderung der
Verordnung über die Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen
Verbindungen (VOC) und zum Sachplan elektrischer Übertragungsleitungen.
Weil der Vollzug der VOC-Lenkungsabgabe für alle Beteiligten
anspruchsvoll ist, soll deren erstmalige Erhebung um ein Jahr auf Anfang
Januar 2000 verschoben werden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die
erste Abgabestufe von einem Franken pro Kilogramm VOC zu überspringen
und die zweite Stufe mit zwei Franken um ein Jahr vorzuziehen. Die
Bündner Regierung hat gegen die vorgeschlagenen Änderungen keine
Einwände. Die Voraussetzungen für einen reibungslosen Vollzug werden
deutlich verbessert, ohne dass bei der Zielsetzung der
Luftreinhalte-Politik Abstriche gemacht werden und ohne dass die
Wirksamkeit der Abgabe beeinträchtigt wird.
Der vorgesehene Sachplan für elektrische Übertragungsleitungen will
langfristig und grossräumig Klarheit darüber schaffen, in welchen Tälern
oder Räumen ein Korridor für ein später zu definierendes
Leitungs-Trassee erstellt werden kann. Er soll aufzeigen, wie sich die
Projekte von Hochspannungs-Leitungen in das bestehende schweizerische
Übertragungsnetz der Elektrizitätswerke und der SBB integrieren und wie
das Abstimmen mit anderen Planungen auf Bundes- und Kantonsebene
geschieht. Der Sachplan ist das Resultat einer mehrjährigen
Zusammenarbeit von Bundes- und Kantonsbehörden, Elektrizitätswerken und
Umweltorganisationen im Rahmen von Energie 2000. Die Bündner Regierung
kann diesem Plan nur unter den folgenden Voraussetzungen zustimmen: Der
Sachplan hat sich auf die Grobstrukturen des Hochspannungs-Netzes der
Allgemeinversorgung ab 200 kV und, falls das Bahnnetz überhaupt
einbezogen werden soll, auf die "Verbundebene" ab 130 kV zu beschränken,
er muss die europäische Vernetzung berücksichtigen und er muss heutige
Verfahrensschritte abschaffen, um eine tatsächliche Vereinfachung zu
erreichen.
Humanitäre Hilfe
Der Kanton Graubünden unterstützt im Rahmen seiner finanziellen
Möglichkeiten Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Projekte im Ausland.
Die Regierung richtet Beiträge im Gesamtbetrag von 38'000 Franken aus an
die folgenden Institutionen:
-
Schweizerisches Rotes Kreuz zu Gunsten der Hilfsaktionen für die
Opfer der Überschwemmungen in Bangladesch und in China,
-
Terre des Hommes zu Gunsten des Kinderhilfe-Projekts gegen Aids in
Uganda,
-
Brot für alle zu Gunsten des Projekts SAHANIVASA (Unterstützung
von landlosen Landarbeitern und -arbeiterinnen und Kleinbauern) in
Andhra Pradesh, Indien,
-
Médecins sans Frontières zu Gunsten der technischen Unterstützung
des sanitären Netzes im Gebiet von Salamago, Äthiopien,
-
Swisscontact zu Gunsten des Gewerbeförderungs-Programms in
Bolivien, und
- Schweizer Freunde der SOS-Kinderdörfer zu Gunsten des Baus eines
Kinderdorfs in Korca, Albanien.
Aus den Gemeinden
Grundsätzlich gutgeheissen werden die Vorprojekte für
Umbau/Sanierung von Dorf-Schulhaus und Rotem Schulhaus in Thusis. An die
veranschlagten Kosten von etwa 1.25 Mio. Franken werden Kantonsbeiträge
von 17.5 Prozent in Aussicht gestellt.
Das neue Baugesetz von Churwalden wird mit einem Hinweis genehmigt.
Personelles
Ende Oktober treten in den Ruhestand:
- Adrian Bernegger, Klosters, Strassenwart beim Bezirks-Tiefbauamt
Davos,
- Christian Capaul, Domat/Ems, Kantonspolizist, und
- Enrico Turganti, Grono, Leiter des Regionalen Sozialzentrums
Moesa.
Die Regierung dankt diesen Mitarbeitern für die dem Kanton
geleisteten Dienste.
- Beat Calonder, geb. 1955, von und in Chur, wird per Anfang Februar
1999 Abteilungsleiter beim Amt für Umweltschutz,
- Claudio Hagmann, geb. 1972, von Sevelen, wohnhaft in Trin, wird
IC-Techniker beim Amt für Informatik. Er beginnt Anfang Januar 1999,
- Alexander Hänni, geb. 1962, von Gerzensee BE, wohnhaft in Trimmis,
wird per Anfang Januar 1999 Ressortleiter Beratung beim Amt für
Informatik, und
- Marcel Suter, geb. 1965, von Oberentfelden AG, wohnhaft in Chur,
wird juristischer Mitarbeiter des Oberingenieurs beim Tiefbauamt. Er
beginnt Anfang März 1999.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden