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Hält der Zustrom unvermindert an, sollen die zahlreichen Flüchtlinge aus der Provinz Kosovo, die dem Kanton Graubünden zugewiesen werden, in verschiedenen Zivilschutz-Anlagen untergebracht und betreut werden.
Seit September 1998 ist der Zustrom von Asylsuchenden auch im Kanton Graubünden sprunghaft angestiegen und die bestehenden Unterbringungsstrukturen sind voll ausgelastet. Damit ist Graubünden mit einer ausserordentlichen Lage konfrontiert, für die entsprechende Massnahmen ins Auge gefasst werden. Sollten auf dem traditionellen Weg nicht rechtzeitig genügend Unterbringungsplätze zur Verfügung gestellt werden können, sind Zivilschutz-Anlagen bereitzustellen. Nach heutigen Schätzungen liegt der Bedarf bei 200 bis 400 Plätzen. In einer ersten Phase sollen diese in Chur, Domat/Ems, Igis, Tamins und Thusis geschaffen werden. Bei weiter gehendem Bedarf könnten auch die Anlagen von Klosters-Serneus, Ilanz, Maienfeld, Malans, Breil/Brigels, Celerina/Schlarigna, Silvaplana und Sils i.E./Segl belegt werden. Rechtsgrundlage dafür bildet das Gesetz über die Katastrophenhilfe.
Die Asylsuchenden werden primär durch das Personal des Sozialamts betreut. Bei Bedarf können Zivilschutz-Angehörige beigezogen werden. Für den technischen Betrieb der Anlagen werden Angehörige des Zivilschutzes aufgeboten. Für allfällige Bewachungsaufgaben können neben der Kantonspolizei auch private Bewachungsgesellschaften eingesetzt werden.
Der Vorsteher des Justiz-, Polizei und Sanitätsdepartements, Regierungsrat Peter Aliesch, bestimmt Zeitpunkt und Ort der Notunterbringung in Zivilschutz-Unterkünften, während der Chef des kantonalen Führungsstabs, Hans Gasser, im Bedarfsfall die nötige Anzahl von Schutzdienst-Pflichtigen aufbieten wird.
Um die massive Zunahme von Asylbefragungen bewältigen und die Verfahren ordnungsgemäss abwickeln zu können, sind überdies personelle und Infrastruktur-Massnahmen beim Sozialamt, beim Amt für Polizeiwesen und bei der Fremdenpolizei zu ergreifen.
Die Finanzierung der Unterkünfte und des Personals erfolgen nach den Richtlinien des Bundesamts für Flüchtlinge. Der Kostenanteil der Gemeinden für den Einsatz von Zivilschutz-Angehörigen geht zu Lasten des Sozialamts beziehungsweise des Bundesamts für Flüchtlinge.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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