Der Bundesrat hat sich klar für eine Förderung der Wasserkraft
ausgesprochen, was die RKGK ausdrücklich begrüsst. Der Bundesrat hat
sich weiter für die rasche Einführung einer Energieabgabe ausgesprochen.
Seine Stellungnahme zur Höhe und zur Verwendung der Energieabgabe macht
er jedoch von Abklärungen zur Stellung der Wasserkraft abhängig. Eine
interdepartementale Arbeitsgruppe soll dem Bundesrat bis Ende November
einen entsprechenden Bericht abliefern. Diese erneute Verzögerung ist
für die RKGK unverständlich, zumal die Fakten in Form diverser Studien
bereits auf dem Tisch liegen.
Wasserkraft mit rascher Marktöffnung und Energieabgabe fördern
Die Wasserkraft lässt sich mit einer raschen und breiten
Marktöffnung bei gleichzeitigem Erlass der Energieabgabe gemäss
Nationalrat am besten fördern. Die Produktion der Speicherkraftwerke
kann bei Bedarfsspitzen in Sekundenbruchteilen zugeschaltet werden.
Diese Regulierfähigkeit haben andere Kraftwerke nicht oder nur in sehr
geringerem Ausmass. Es gilt diese Vorteile der schweizerischen
Wasserkraft auch in den ausländischen Ballungszentren auszuspielen. Der
Zugang zu den ausländischen Märkten ist aber nur gewährleistet, wenn die
Schweiz ihren Markt mindestens so rasch öffnet, wie die umliegenden
Länder. Der deutsche Elektrizitätsmarkt ist beispielsweise bereits zu
100% geöffnet. Mit einer verzögerten Marktöffnung würden im Ausland
wichtige Verträge geschlossen, ohne dass die schweizerische Wasserkraft
mitbieten könnte. Sie käme zu spät.
NAI werden so oder anders entschädigt
Zum Teil wird argumentiert, eine schnelle Marktöffnung provoziere
nicht amortisierbaren Investitionen (NAI). Anstelle einer Abgeltung der
NAI wird ein verzögerter Marktöffnungsrhythmus verlangt. Diese Forderung
zielt aber darauf, die bestehenden Werke im noch geschützten Markt auf
Kosten der gefangenen Konsumenten abschreiben zu können. Im Klartext
handelt es sich somit um nichts anderes, als um die Abgeltung von NAI in
anderer Form. Mit dem gewichtigen Nachteil jedoch, dass die
schweizerische Wasserkraft mangels Reziprozität ihre Vorteile auf den
attraktiven ausländischen Märkten nicht zum tragen bringen kann. Es ist
für die Wasserkraft daher zweckmässiger, den Strommarkt rasch zu öffnen
und die unvermeidbaren NAI bei einigen neueren Wasserkraftwerken mit
Mitteln aus der Energieabgabe abzugelten.
Mittel der Energieabgabe nötig
Die RKGK erachtet die Einführung einer Energieabgabe gemäss
Nationalrat nach wie vor als zwingenden Eintrittspreis in den offenen
Strommarkt. Wie die RKGK mit der von ihr in Auftrag gegebenen und
bereits im August veröffentlichten Studie der Electrowatt Engineering
belegt hat, sind die Mittel der Energieabgabe für eine Förderung der
Wasserkraft dringend notwendig. Der Finanzbedarf um die
Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraftnutzung zu gewährleisten, um die
bestehenden Wasserkraftwerke erneuern sowie um die alpinen
Fliessgewässer ökologisch aufwerten zu können belaufen sich in den
nächsten 25 Jahren auf rund 11 Milliarden Franken1.
Warum der Bundesrat ohne Begründung behauptet, der EAB des
Nationalrates bedürfe einer Verfassungsgrundlage ist nicht
nachvollziehbar. Damit widerspricht er nämlich dem Gutachter des
Parlaments, der zum Schluss gelangt, dass sich der EAB auf den geltenden
Umweltschutzartikel abstützen lässt. Der vom Bundesrat angestrebte Umweg
über die Verfassung ist für den EAB überflüssig. Dieser kann sofort
erlassen werden. Komplementär zum EAB kann die Verfassungsgrundlage für
die ökologische Steuerreform verabschiedet werden. Damit wäre die vom
Bundesrat gewünschte wirksame Übergangslösung, die sich in die neue
Finanzordnung mit ökologischen Anreizen überführen lässt, gegeben. Es
ist unverständlich, weshalb der Bundesrat diesen einfachen Weg
unnötigerweise verkomplizieren will.
Undurchdachter Vorschlag des Bundesrates
Der Bundesrat lässt den Beizug der Energieabgabe für die
Kompensation von Einnahmeausfällen prüfen, die sich bei Kantonen und
Gemeinden aus einer allfälligen Aufhebung des Wasserzinses ergeben.
Diese Idee erweist sich bereits im Ansatz als unsachgemäss. Die
Verwendung der Abgabemittel zur Subventionierung des Wasserzinses vermag
zum einen keinerlei energie- oder umweltpolitische Wirkung zu entfalten.
Sie ersetzt lediglich eine bereits bestehende Einnahme der Kantone und
Gemeinden durch eine andere. Zudem würde eine völlig sachwidrige
Streusubvention geschaffen. Der Erlass des Wasserzinses brächte für
ältere kostengünstige Kraftwerke eine unnötige Verbilligung, während für
neuere Anlagen die Hilfe ungenügend wäre. Damit würde die Subvention
wirkungslos verpuffen. Und schliesslich wäre die Subventionierung
lediglich auf die Dauer des Energieabgabebeschlusses befristet. Sie
müsste nachher wieder in den ordentlichen Wasserzins zurückgeführt
werden, was eine temporäre Verfassungsänderung bedingen würde. Ein
inhaltlich wie zeitlich undenkbares Vorhaben. Die Verlagerung der
Wasser- und Abgabenhoheit von den Kantonen hin zum Bund steht für die
RKGK nämlich ausser Diskussion und würde von dieser vehement bekämpft.
Die Idee des Bundesrates zielt somit nicht nur am Zweck der
Energieabgabe vorbei, sondern erweist sich bei genauer Betrachtung auch
als unsachgemäss und undurchführbar.
Gremium: Regierungskonferenz der Gebirgskantone
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden