Ausführungen von Regierungsrat Aluis Maissen zur Volksabstimmung vom
29. November 1998
Die Graubündner Kantonalbank - die Bank aller Bündnerinnen und
Bündner, weil sie letztlich dem Kanton und somit dem Bündner Volk gehört
- hat seit Jahren sehr gut gearbeitet, erfreuliche Ergebnisse erzielt
und ihre Stellung unter den Kantonalbanken unseres Landes markant
verstärkt. Beweis dafür liefert die Tatsache, dass unsere Kantonalbank
(GKB) über beachtliche Eigenmittel verfügt; mit Bezug auf die so
genannte Eigenmittelunterlegung rangiert sie schweizerisch auf den
vordersten Plätzen. Dieser Befund ist beruhigend und relativiert die so
genannte "Staatsgarantie" mit der daraus resultierenden
Eventualverpflichtung des Kantons nachhaltig. Solange bei der GKB
genügend Eigenmittel vorhanden sind, wird der Kanton mit Sicherheit
nicht zur Kasse gebeten. Diese günstige Ausgangslage, die nicht zuletzt
der kompetenten und verantwortungsvollen Arbeit der Bankdirektion und
der Bankbehörde sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank
über die Jahre hinweg zu verdanken ist, muss zum Anlass genommen
werden, um für unsere Staatsbank neue gesetzliche Grundlagen zu
schaffen. Das geschieht am Wochenende vom 29. November, sofern das Volk
der Gesetzesvorlage zustimmt, die der GKB die erforderlichen
Rahmenbedingungen sichert, um in einem rasch sich wandelnden Umfeld auch
in Zukunft erfolgreich bestehen zu können.
Die geltenden grossrätlichen GKB-Statuten aus dem Jahr 1970
enthalten verschiedene Bestimmungen organisatorischer, strategischer und
operativer Natur, deren innerer Zusammenhang heute nicht mehr ohne
weiteres nachvollziehbar ist. Der Inhalt dieser Statuten konnte mit der
rasanten Entwicklung im Bankensektor immer weniger Schritt halten. In
den letzten Jahren sind zudem die Bundesvorschriften für die
Kantonalbanken im Bereich Aufsicht und Kontrolle deutlich verschärft
worden.
Mit der Überführung der Statuten in ein neues Gesetz konnten die
neuen Vorschriften des Bundesrechtes in die kantonale Gesetzgebung
eingefügt werden. Zudem werden künftig die Bündner Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger selbst über die gesetzlichen Grundlagen der GKB bestimmen.
Die bisherigen Bankstatuten wurden jeweils vom Grossen Rat erlassen und
angepasst; eine Verschiebung dieser Kompetenz vom Parlament zum Volk ist
angesichts der Stellung und Bedeutung der GKB im Kanton mehr als
gerechtfertigt.
Wesentliche Verbesserungen enthält das neue Gesetz im Bereich der
Aufsicht und Kontrolle. Der Bund hat die Kantone im Jahr 1994
verpflichtet, eine entsprechend befähigte externe Revisionsstelle für
ihre Kantonalbank einzusetzen. Gleichzeitig erhielten die Kantone die
Möglichkeit, die bankengesetzliche Aufsicht vollumfänglich der
Eidgenössischen Bankenkommission zu übertragen. Im Gesetzesentwurf für
die GKB sind beide Kontrollmechanismen vorgesehen. Angesichts der immer
komplexer werdenden Bankgeschäfte schafft diese Massnahme mehr
Sicherheit und führt zu einer deutlichen Entlastung des Kantons. Ferner
werden im neuen Gesetz die strategischen Entscheidungen klar von den
operativen Aufgaben getrennt und dem Bankrat (strategische Belange)
sowie der Geschäftsleitung (operative Funktionen) zugewiesen.
Schliesslich sind auch die Wahlvoraussetzungen für Bankräte gegenüber
bisher verschärft worden.
Auf unnötige Experimente wird in dieser Vorlage allerdings
verzichtet. So soll die GKB nach wie vor in der Rechtsform der
selbstständigen Anstalt ausgestaltet bleiben. In der politischen
Diskussion ist von gewissen Kreisen gefordert worden, die GKB in eine
Aktiengesellschaft umzuwandeln oder zumindest die Voraussetzungen zu
schaffen, dass der Grosse Rat die Umwandlung zur AG jederzeit vornehmen
könne. Diese Ansinnen fanden jedoch weder seitens der konsultierten
Experten noch im Grossen Rat genügend Unterstützung. Entscheidend für
den Erfolg einer Kantonalbank - vor allem in unseren spezifischen
Verhältnissen - sind nicht sosehr die Rechtsform, sondern vielmehr gut
ausgebildete und motivierte Kader und Mitarbeiter. Ausserdem könnte das
Aktienkapital der GKB nur zu einem kleinen Teil im Kanton Graubünden
selbst platziert werden. "Abwanderung" von Kapital und Volksvermögen in
ausserkantonale Finanzplätze und Wirtschaftszentren wäre die Folge. Und
zusätzlicher Druck auf die Rendite könnte leicht dazu führen, dass
Geschäftsstellen in abgelegenen Ortschaften geschlossen werden müssten.
Für unseren Kanton ist es besonders wichtig, dass Kredit- und
Geldbedürfnisse der Bevölkerung, des Gewerbes und der Industrie sowie
unserer Gäste auch in entlegenen Regionen und Tälern kulant und vor Ort
abgewickelt werden können. Die GKB übernimmt hier eine wichtige Aufgabe,
indem sie moderne Bankdienstleistungen flächendeckend anbietet.
Verpflichtet wird sie hiezu durch den Leistungsauftrag, den ihr der
Gesetzgeber in Art. 2 vorgibt. Gegenstück zum Leistungsauftrag ist die
Staatsgarantie, welche letzten Endes den Kanton verpflichten würde, für
Verbindlichkeiten der Bank einzuspringen, sofern die bankeigenen Mittel
nicht ausreichten. Beibehaltung der zum Wesen der Kantonalbank
gehörenden Staatsgarantie sowie Leistungsauftrag sind klare Bekenntnisse
zur GKB als kantonale Staatsbank.
Bewährtes soll man nicht ohne Not - nur um der Veränderung willen -
über Bord werfen. Die Zustimmung des Volkes vorausgesetzt, erhält die
GKB eine auf unsere Verhältnisse zugeschnittene neue gesetzliche
Grundlage. Gesetze für die Ewigkeit schaffen wir in aller Regel nicht.
Anpassungen an die Erfordernisse der Zeit sind und bleiben eine
Herausforderung und Daueraufgabe für den Gesetzgeber.
Regierungsrat Dr. Aluis Maissen
Vorsteher des Finanz-und Militärdepartements
Gremium: Finanz- und Militärdepartement Graubünden
Quelle: dt Regierungsrat Aluis Maissen