Wer ausserhalb der Bauzone ein Gebäude errichten oder renovieren
will, braucht eine sog. BAB-Bewilligung (BAB Bauten ausserhalb der
Bauzonen) des Departements des Innern und der Volkswirtschaft (DIV).
Jährlich behandelt das DIV etwa 1'300 solcher Fälle. Im Rahmen der
Sparmassnahmen wird ab Anfang 1999 eine Gebühr für alle BAB-Verfügungen
eingeführt. Diese beträgt im Normalfall 100 bis 250 Franken plus
Kanzleigebühren, kann aber in besonderen Fällen bis 1'000 Franken
ansteigen. Damit kann mit jährlichen Einnahmen von 200'000 bis 400'000
Franken gerechnet werden. Das Inkasso macht der Kanton.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden