Kürzlich hat sich die Verfassungskommission unter dem Vorsitz von
Regierungsrat Peter Aliesch mit dem Entwurf für die Reform der
bündnerischen Gerichtsorganisation befasst. Dabei beschränkte sie sich
auf Fragen, die im Zusammenhang mit der neuen Verfassung stehen. Die
Gerichtsreform bezweckt eine wirksamere Organisation sowie eine
schnellere und bürgerfreundlichere Justiz. Die Verfassungskommission
schliesst sich dieser Zielsetzung vollumfänglich an. Die Abgrenzung zur
neuen Kantonsverfassung ergibt nach Auffassung der Kommission keine
wesentlichen Probleme, sodass sie den vorliegenden Entwurf unterstützt.
Ein wichtiger Berührungspunkt zwischen Gerichtsreform und
Verfassungsrevision betrifft die Einteilung des Kantons. Die
Gerichtsreform sieht dabei für die erstinstanzlichen Straf- und
Zivilgerichte eine Reduktion von 14 auf 10 Bezirke vor. Die
Verfassungskommission prüft ihrerseits, ob mit neuen Strukturen gewisse
Verwaltungsaufgaben auf regionaler Ebene besser und kostengünstiger
erfüllt werden können. Wegen grundlegender Abklärungen kann die
Kommission noch keine konkreten Aussagen dazu machen. Allfällige neue
Strukturen müssen ein sinnvolles, effizientes und wirtschaftliches
Erfüllen der Aufgaben ermöglichen und den geographischen Gegebenheiten
Rechnung tragen. Unter diesem Gesichtspunkt hätte die Einteilung für
Verwaltungsaufgaben nicht zwingend mit den gerichtlichen Bezirken
identisch zu sein.
Die Verfassungskommission unterstützt im Übrigen das vorgesehene
Beibehalten der heutigen Kreise und der Funktion des Kreispräsidenten.
Zwingend aufzuheben sind aber die Kreisgerichte und deren Ausschüsse.
Nur so kann der starken Zersplitterung und klaren Überorganisation im
Gerichtswesen begegnet werden. Ebenfalls befürwortet wird der Vorschlag,
dass die Bezirksgerichte neu von den Stimmberechtigten zu wählen sind.
Auf den erhebliche Handlungsbedarf bei der Gerichtsorganisation
haben bereits die Professoren Tobias Jaag und Tomas Poledna in ihrem
Gutachten hingewiesen. Da die Regierung die Gerichtsreform als dringend
erachtet, soll die Reform losgelöst von der Totalrevision der
Kantonsverfassung vorher verwirklicht werden. Die Vorlage der
Gerichtsreform von Kantonsgerichtspräsident Alex Schmid ist so
ausgestaltet, dass sie sich harmonisch in die Verfassungsrevision
integrieren lässt. Die nötige Koordination zwischen den beiden Vorhaben
ist gewährleistet.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Peter Aliesch, Tel. 081-257 25 01
Gremium: Justiz-, Polizei und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt. Verfassungskommission