Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Kürzlich hat sich die Verfassungskommission unter dem Vorsitz von Regierungsrat Peter Aliesch mit dem Entwurf für die Reform der bündnerischen Gerichtsorganisation befasst. Dabei beschränkte sie sich auf Fragen, die im Zusammenhang mit der neuen Verfassung stehen. Die Gerichtsreform bezweckt eine wirksamere Organisation sowie eine schnellere und bürgerfreundlichere Justiz. Die Verfassungskommission schliesst sich dieser Zielsetzung vollumfänglich an. Die Abgrenzung zur neuen Kantonsverfassung ergibt nach Auffassung der Kommission keine wesentlichen Probleme, sodass sie den vorliegenden Entwurf unterstützt.
Ein wichtiger Berührungspunkt zwischen Gerichtsreform und Verfassungsrevision betrifft die Einteilung des Kantons. Die Gerichtsreform sieht dabei für die erstinstanzlichen Straf- und Zivilgerichte eine Reduktion von 14 auf 10 Bezirke vor. Die Verfassungskommission prüft ihrerseits, ob mit neuen Strukturen gewisse Verwaltungsaufgaben auf regionaler Ebene besser und kostengünstiger erfüllt werden können. Wegen grundlegender Abklärungen kann die Kommission noch keine konkreten Aussagen dazu machen. Allfällige neue Strukturen müssen ein sinnvolles, effizientes und wirtschaftliches Erfüllen der Aufgaben ermöglichen und den geographischen Gegebenheiten Rechnung tragen. Unter diesem Gesichtspunkt hätte die Einteilung für Verwaltungsaufgaben nicht zwingend mit den gerichtlichen Bezirken identisch zu sein.
Die Verfassungskommission unterstützt im Übrigen das vorgesehene Beibehalten der heutigen Kreise und der Funktion des Kreispräsidenten. Zwingend aufzuheben sind aber die Kreisgerichte und deren Ausschüsse. Nur so kann der starken Zersplitterung und klaren Überorganisation im Gerichtswesen begegnet werden. Ebenfalls befürwortet wird der Vorschlag, dass die Bezirksgerichte neu von den Stimmberechtigten zu wählen sind.
Auf den erhebliche Handlungsbedarf bei der Gerichtsorganisation haben bereits die Professoren Tobias Jaag und Tomas Poledna in ihrem Gutachten hingewiesen. Da die Regierung die Gerichtsreform als dringend erachtet, soll die Reform losgelöst von der Totalrevision der Kantonsverfassung vorher verwirklicht werden. Die Vorlage der Gerichtsreform von Kantonsgerichtspräsident Alex Schmid ist so ausgestaltet, dass sie sich harmonisch in die Verfassungsrevision integrieren lässt. Die nötige Koordination zwischen den beiden Vorhaben ist gewährleistet.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Peter Aliesch, Tel. 081-257 25 01

Gremium: Justiz-, Polizei und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt. Verfassungskommission
Neuer Artikel