Kürzlich traf sich eine Kommission des Grossen Rates unter dem Vorsitz von Grossrat Ernst
Nigg und im Beisein von Regierungsrat Aluis Maissen, Vorsteher des Finanz- und
Militärdepartementes, um die Revision der Finanzhaushalts-Gesetzgebung des Kantons
Graubünden vorzuberaten.
Insgesamt soll das Finanzrecht neueren Entwicklungen angepasst werden. Ein wesentliches Ziel
der Revision besteht darin, eine moderne Grundlage für eine zukunftsgerichtete,
konjunkturgerechte Finanzpolitik zu schaffen. Angestrebt wird nicht eine aktive
Konjunkturpolitik, sondern dass die Steuerbelastung und die Ausgabenentwicklung im Sinne
einer mittelfristigen Stabilisierung der Staatsquote möglichst konstant bleiben. Eine derartige
Finanzpolitik wirkt antizyklisch und trägt dazu bei, die konjunkturellen Ausschläge zu dämpfen. Diese
Gesetzesrevision erfordert gleichzeitig eine Teilrevision der Kantonsverfassung. Zu den
wichtigen neuen Grundsätzen gehört auch, dass der kantonale Haushalt mittelfristig ausgeglichen
gestaltet werden muss und eine strenge Verschuldensbegrenzung eingeführt wird. Für befristete
Versuche neuer Verwaltungsführungs-Modelle (NPM, Projekt GRiforma) werden ferner die
gesetzlichen Grundlagen in Form eines Experimentierartikels geschaffen, womit dem Grossen
Rat für die Verfahren und Ausgestaltung der NPM-Pilotprojekte besondere Kompetenzen
übertragen werden. Ferner sollen auch Subventionsgrundsätze ins Finanzhaushalts-Gesetz
aufgenommen werden, damit der Grosse Rat und die Regierung die Beiträge wirksam steuern
können. Eine darin eingeschlossene mögliche und befristete Kürzung der Beiträge durch den
Grossen Rat ist nur als letzte Haushalts-Massnahme konzipiert, für den Fall, dass die übrigen
Steuerungselemente nicht zum Erfolg führen. Des weiteren soll eine genügende Gesetzesgrundlage
für die kantonale Pensionskasse und weitere kantonalen Versicherungseinrichtungen geschaffen
werden, welche die Möglichkeit umfasst, sich zu einem späteren Zeitpunkt verselbständigen können.
Nach eingehender Beratung kam die Kommission zum Schluss, dass die Revision zu einem
modernen und schlanken Finanzhaushalts-Recht führt. Es wird dem Grossen Rat, der Regierung
und der Verwaltung erlauben, den Finanzhaushalt zu steuern und rasch auf geänderte Umstände zu
reagieren. Die konjunkturgerechte Haushaltspolitik wird besser in der Verfassung verankert und
eine wirksame Verschuldensbegrenzung eingeführt. Wichtige Motionsanliegen werden in der
Vorlage berücksichtigt. Insgesamt wird mit der Revision nach Auffassung der Kommission die
Grundlage dafür geschaffen, dass der bündnerische Finanzhaushalt auch in Zukunft im
Gleichgewicht bleibt. Die Vorberatungskommission hat deshalb die gute und ausgewogene
Vorlage ohne Änderungsanträge zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird das
Geschäft in der kommenden Märzsession behandeln.
Gremium: Vorberatungskommission Finanzhaushalt
Quelle: dt Finanz- und Militärdepartement