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Bund und Kanton unterstützen verschiedene Massnahmen zur Förderung der Lehrlings-Ausbildung mit Spezialbeiträgen.
Seit ein paar Jahren wird es für junge Menschen, die ihre obligatorische Schulausbildung absolviert haben, immer schwieriger, eine Lehrstelle zu finden. Im April 1997 fasste die Eidg. Bundesversammlung daher den sog. Lehrstellen-Beschluss. Dieser sieht vor, an Massnahmen zur Verbesserung des Lehrstellen-Angebots Beiträge im Gesamtbetrag von 60 Mio. Franken für die Ausbildungsjahre 1997, 1998 und 1999 auszurichten. Dem Kanton Graubünden wurden aufgrund eines Verteilschlüssels rund eine Million Franken zugesprochen. Der Schlüssel berücksichtigt die Einwohnerzahl, die Zahl der Lehrverhältnisse, die Jugendarbeitslosigkeit sowie die Finanzkraft der Kantone. Die Bundesgelder können vom Kanton ausgelöst werden, wenn auch er vergleichbare Leistungen erbringt.
Mittlerweile liegt ein Gesamtpaket von Massnahmen vor, das in Zusammenarbeit zwischen der kantonalen Verwaltung, der Wirtschaft und den Verbänden entstanden ist. Es ist dem BIGA eingereicht worden, um eine Leistungsvereinbarung zu erstellen. Das Projekt umfasst die folgenden Bereiche:
- Berufsinformationen (Berufsbildungs-Marketing) verbessern,
- Ausbildungsverbünde schaffen,
- Einführungskurse unterstützen, um die Lehrbetriebe zu entlasten.
Der Kanton beteiligt sich mit Beiträgen und Eigenleistungen im Gesamtwert von 1.15 Mio. Franken an den Massnahmen, mit denen die Lehrlingsausbildung gefördert werden soll.
Im Rahmen eines erweiterten Leistungsauftrags werden die bestehenden Vorlehr-Institutionen die Aufgabe haben, ihre Angebote stärker den Marktbedürfnissen anzupassen und den Praxisbezug zu fördern. Speziell sollen Angebote für Jugendliche mit Bildungsdefiziten geschaffen und für Mädchen Einblicke in nicht typische Frauenberufe ermöglicht werden.

Klare Rechtsgrundlage für Wasserrechts-Gebühren des Bundes
Gegenüber Bundesrat Moritz Leuenberger begrüsst die Regierung den Entwurf für eine neue Verordnung über die Gebühren des Bundesamts für Wasserwirtschaft. Damit wird eine klare Rechtsgrundlage geschaffen für alle Gebühren des Bundes im Bereich von wasserrechtlichen Konzessionen und Bewilligungen. Die Regierung hat nichts dagegen einzuwenden, dass der Bund für seinen Verwaltungsaufwand eine Gebührenpflicht einführen will. Sie möchte aber im Hinblick auf die Öffnung des Elektrizitätsmarkts eine zusätzliche Belastung der hydraulischen Stromproduktion möglichst gering halten. Einverstanden ist die Regierung damit, dass Kantone und Gemeinden dann keine Gebühren zahlen, wenn der Bund Gegenrecht hält. Im Bereich der Stauanlagen schlägt der Bund zwei Varianten vor: Pauschalgebühren oder eine Kombination von Zeitaufwand und Pauschalgebühren. Die Regierung spricht sich klar für die Pauschalgebühren aus, die viel weniger Aufwand verursachen.

Verfassungskommission aufgestockt
Die Verfassungskommission wird durch Guido Lardi, Poschiavo, ergänzt und umfasst nun genau 30 Personen. Die Zusammensetzung hat der Vielgestaltigkeit des Kantons Graubünden Rechnung zu tragen. Am Montag, 16. 02.1998, tritt die Kommission zu ihrer ersten Sitzung zusammen.

Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt grundsätzlich das Vorprojekt für die Erweiterung der Schulanlage in Sils i.D. (erste Etappe). An die anrechenbaren Kosten werden folgende Baubeiträge in Aussicht gestellt: für die Primarschule 10 Prozent und für die Oberstufe 15 Prozent.
Gutgeheissen werden die Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen von Seewis und Untervaz.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 1.3 Mio. Franken freigegeben.

Personelles
Andrea Caviezel, geb. 1960, von Tomils/Tumegl, wohnhaft in Thusis, wird Schulinspektor beim Amt für Volksschule und Kindergarten. Er beginnt Mitte August 1998.
Esterina Degiacomi, geb. 1960, von Cazis, Lenz und Rossa, wohnhaft in Peiden Dorf, wird Schul- und Erziehungsberaterin mit einem Pensum von 50 Prozent beim Schulpsychologischen Dienst. Sie tritt die Stelle Mitte 02.1998 an.
Aus den Beratungen der Regierung

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