(Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht 1999)
Die Regierung hat am 7. April 1998 ein umfassendes Sparprogramm verabschiedet, um das
Haushaltsgleichgewicht sicherzustellen. Der massive Einbruch in der kantonalen Finanzlage
erfordert substanzielle und dauerhafte Sparmassnahmen in allen Bereichen des Kantons. Damit
sollen ab 1999 die Finanzplanvorgaben des Grossen Rates wieder eingehalten werden können.
Das Defizit im Voranschlag 1999 darf dabei 50 Mio. Franken nicht übersteigen. Ausgehend von
einem Defizit im Finanzplan 1999 von 113,2 Mio. Franken resultiert ein Entlastungsbedarf
von gut 63 Mio Franken. Diesen will die Regierung mit folgenden Massnahmen decken:
- Ausserordentlich strenges Budgetieren Fr. 20,0 Mio.
- Kürzungen des Gr. Rates am Voranschlag 1998 fortführen Fr. 3,3 Mio.
- Gezielte Budgetkorrekturen auf 63 Positionen      Fr. 0,5 Mio.
- Massnahmen 1. Priorität Sparprogramms 1999 Fr. 40,0 Mio.
Die sehr schlechten Finanzperspektiven über das Jahr 1999 hinaus erfordern dauerhafte
Entlastungsmassnahmen von mindestens 40 Mio. bis 50 Mio. Franken.
Das Massnahmenpaket umfasst 326 konkrete Vorschläge. Nicht eingerechnet sind gezielte
Budgetkorrekturen auf 63 Positionen. 251 Massnahmen mit einer zunehmenden
Haushaltsverbesserung von 31,7 Mio. Franken (1999) bis 46 Mio. Franken (ab 2001)
sind der ersten Priorität zugeordnet. Diese Massnahmen sollen soweit möglich auf Anfang 1999
realisiert werden. Die Regierung kann damit noch nicht garantieren, dass die Ziele vollumfänglich
erreicht werden. 75 Vorschläge mit zusätzlichen Entlastungen von 16,2 Mio. Franken im Jahr
1999 und von 26,3 Mio. Franken ab 2002 sollen vorläufig zurückgestellt werden. Auf sie ist bei
Bedarf zurückzugreifen.
Der Massnahmenplan ist darauf ausgerichtet, die Ausgaben- und Einnahmenseite dauerhaft zu
verbessern. Das Schwergewicht liegt bei den laufenden Aufwendungen. Die
Massnahmenvorschläge sind nach klaren politischen Prioritäten geordnet und insofern
ausgewogen, als sie die Bevölkerung, die Wirtschaft und die gesamte kantonale Verwaltung
direkt betreffen. Auf eine besondere Ausgewogenheit wurde auch mit Blick auf die betroffenen
Gruppen Personal, Sachaufwendungen, Beiträge und Entgelte geachtet. Diese Bereiche werden
mit rund 4 Prozent ihres gegenwärtigen Volumens betroffen sein.
Das vorliegende Massnahmenpaket 1999 wurde in überaus kurzer Zeit zusammengestellt. Es ist
zudem das zweite umfassende Massnahmenprogramm. Das erste Paket wurde bekanntlich
im Jahr 1993 erarbeitet und zu einem grossen Teil in den Jahren 1994 und 1995 umgesetzt. Das
nach konventionellen Methoden realisierbare Sparpotential wird damit vollständig ausgeschöpft.
Weitere substantielle Verbesserungen sind nur noch mit strukturellen Reformen und markantem
Leistungsabbau möglich. Die Regierung ist dabei konsequent bestrebt, das staatliche
Leistungsangebot effizient und bedarfsgerecht zu erbringen.
Notgedrungen umfasst das Sparprogramm zahlreiche unpopuläre Massnahmen. Jede
Einsparung ist auch mit Nachteilen verbunden und könnte leicht als ”schädlich” bezeichnet werden.
Der übergeordneten Zielsetzung eines ausgeglichenen Staatshaushaltes kommt jedoch höchste
Priorität zu. Sie verlangt nach konsequenten Massnahmen. Die Leistungsfähigkeit des Staates lässt
sich langfristig nur mit gesunden Finanzen aufrechterhalten. Diesen Sachverhalt gilt es beim
Beurteilen eines jeden einzelnen Massnahmenvorschlags zu beachten. Im Gegensatz zum Bund
und vielen anderen Kantonen, die eine tiefgreifende Haushaltssanierung vornehmen müssen,
besteht das Ziel des vorliegenden Massnahmenplans vor allem darin, die finanzpolitische Stabilität
langfristig zu sichern.
Der Massnahmenplan stellt eine Absichtserklärung der Regierung dar, ohne damit bereits
definitive Beschlüsse über Einzelmassnahmen zu treffen. Die Regierung und der Grosse Rat werden
erst Ende November 1998 im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Voranschlags 1999
über das Umsetzen der einzelnen Massnahmen entscheiden. Der Grosse Rat wird die Vorlage in
der Maisession behandeln.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Finanz- und Militärdepartement