Die vorberatende Kommission des Grossen Rates, welche kürzlich unter dem Vorsitz
von Grossrat Jakob Barandun tagte, beantragt einstimmig, auf die Totalrevision der
Vollziehungsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz einzutreten. Auch der von der
Regierung unterbreitete Verordnungsentwurf wird von der vorberatenden Kommission
grundsätzlich unterstützt. Anpassungen des Verordnungsentwurfes werden
im wesentlichen in drei Bereichen gewünscht. Einstimmig befürwortet die
vorberatende Kommission ein verstärktes Mitspracherecht der
Jagdkommission bei der Festlegung der Abschusspläne. Eine
Kommissionsminderheit kann sodann die vorgesehene Regelung, wonach das
Hirten von Nutztieren zum Schutz vor Raubtieren als zumutbare Massnahme
zur Verhütung von Wildschäden erklärt wird, nicht unterstützen und
beantragt, diese Bestimmung ersatzlos zu streichen. Eine weitere
Kommissionsminderheit ist schliesslich der Auffassung, dass im Rahmen
der revidierten Verordnung dem Natur- und Artenschutz eine gewichtigere
Bedeutung beizumessen ist. Auf breite Zustimmung gestossen sind die mit
der Revision verfolgten allgemeinen Zielsetzungen der Regierung. Diese
bestehen darin, die Möglichkeiten für eine Verwesentlichung und
Flexibilisierung des Erlasses auszuschöpfen, die Verfahren zu straffen
und zu vereinfachen sowie die Bestimmungen über die Wildschadenverhütung
und Wildschadenvergütung im Wald dem übergeordneten Bundesrecht
anzupassen.
Gremium: Grosser Rat
Quelle: dt Vorberatungs-Kommission