Aufgrund einer entsprechenden Volksabstimmung zahlt der Bund seit
März 1996 keine Beiträge mehr für den Bau von Park-and-Ride Anlagen. In
der Folge wurden das Treibstoffzoll-Gesetz entsprechend angepasst und
die eidgenössische Bahnhofparkplatz-Verordnung aufgehoben. Nun muss auch
das kantonale Recht entsprechend angepasst werden. Die Regierung ändert
daher die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den öffentlichen
Verkehr. Der genaue Wortlaut der neuen Regelungen wird im Kantonalen
Amtsblatt publiziert.
Vernehmlassungen an Bund und Kantonskonferenz
Die Regierung begrüsst den Entwurf für ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen
von Bauprodukten. Damit wird das schweizerische Recht an die europäischen
Vorschriften angepasst, womit technische Handelshemmnisse abgebaut werden
können. Die bestehenden kantonalen Kompetenzen im Bereich des Baurechts werden
nicht angetastet (raumplanerische, gestalterische und sicherheitspolizeiliche
Anforderungen). Als völlig sachfremd abgelehnt wird indessen die
vorgesehene Kostenregelung zulasten der kantonalen
Gebäudeversicherungen.
Aus den Gemeinden
Genehmigt werden die
Teilrevisionen der Ortsplanungen von Churwalden, Lavin, Samnaun (mit
Vorbehalten) und Tschlin.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im
Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von annähernd neun Millionen
Franken freigegeben.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden