Das Heididorf in Maienfeld-Rofels soll restauriert werden. Die
Heididorf AG beabsichtigt, den Originalschauplatz der weltbekannten
Heidigeschichte einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Die
historischen Bauten, die noch weitgehend intakt sind, müssen umfassend
restauriert werden. Zudem braucht es verschiedene
Infrastrukturmassnahmen organisatorischer und touristischer Art. Das
Vorhaben ist in zwei Etappen gegliedert. Die erste umfasst die
Erschliessung, die Renovation des Heidihauses und der dazugehörenden
Ställe, das Umnutzen eines Hauses zu einer Begegnungsstätte sowie das
Errichten einer Fuhrhaltestelle. In der zweiten Etappe ist vorgesehen,
das Walser-Rathaus sowie die Heidialp zu sanieren. Die Kosten der ersten
Etappe betragen annähernd zwei Millionen Franken. Der Kanton leistet
einen Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs in der Höhe von 200'000
Franken.
Kulturbeiträge
Die Regierung spricht Beiträge im
Gesamtbetrag von rund 136'000 Franken an die folgenden kulturellen
Institutionen und Projekte:
Feierlichkeiten "350 Jahre Loskauf der
Regionen Prättigau und Davos (Zehngerichte-Bund) von Österreich",
bestehend aus dem offiziellen Fest vom 7. bis 11. Mai 1999 in Küblis und
dem Festspiel vom 10. bis 25. August 1999 auf der Burg
Castels,
Orchester der Sivzzera Italiana (OSI) als Unterstützung für
die Konzerttätigkeit in Graubünden, und
Neu-Uniformierung der Musica
instrumentala Salouf-Mon-Stierva.
Geplante Neuerungen bei der
Prämienverbilligung werden abgelehnt
Der Bund möchte im Bereich der
Prämienverbilligung, dass alle Kantone nach einheitlichen Grundlagen
vorgehen, die ab Anfang 2000 gültig wären. Aus diesem Grund wurden
entsprechende Entwürfe für einen Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge
in der Krankenversicherung und für eine Teilrevision des
Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG) erarbeitet. U.a. sollen die
Prämienverbilligungen neu monatlich ausgerichtet werden und die
aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen.
Die
Regierung lehnt beide Entwürfe entschieden ab und beantragt, diese zu
überarbeiten. Allfällige Änderungen bei den Prämienverbilligungen sind
erst dann vorzunehmen, wenn die Ergebnisse einer Wirkungsanalyse
vorliegen, die vom Bundesamt für Sozialversicherung in Auftrag gegeben
worden ist. Zudem widersprechen die vorgesehenen Neuerungen dem Willen
des Gesetzgebers, die Prämienverbilligungen föderalistisch
auszugestalten und den Kantonen entsprechende Kompetenz und
Verantwortung zu überlassen. Auf die vorgesehenen Änderungen ist
vollumfänglich zu verzichten.
Die Hauptmängel des KVG liegen bei der
Spitalfinanzierung. Solange dieser Bereich nicht in den Revisionsentwurf
integriert wird, bleibt die Vorlage Stückwerk. Im übrigen soll die
Zuständigkeit der Kantone für die Spitalplanung und die Spital- und
Pflegeheimlisten neu dem Bundesrat übertragen. Dieser zentralstaatliche
Dirigismus wird mit Nachdruck abgelehnt.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevisionen der Steuergesetze von Cauco und
Versam.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden
Kredite im Gesamtbetrag von 7.7 Mio. Franken
freigegeben.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden