Die grossrätliche Vorberatungskommission hat unter
dem Präsidium von Grossrat Fabrizio Keller und in Anwesenheit von
Regierungsrat Peter Aliesch die Botschaft zur Teilrevision der
Notariatsverordnung und der Verordnung über den Fähigkeitsausweis und
die Berufsausübung der Rechtsanwälte beraten.
Die Teilrevision der
beiden Verordnungen soll ermöglichen, dass gegen Entscheide der
Notariatskommission und der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte
ein Rekurs an das Verwaltungsgericht geführt werden kann. Diese
Möglichkeit beschränkt sich auf Fälle, in denen das übergeordnete Recht
einen Weiterzug vorschreibt.
Anlass zu Diskussionen gab die Frage, ob
das Geschäft in die Oktobersession verschoben werden sollte. Damit
hätten die von der Revision betroffenen Instanzen und Verbände nochmals
angehört werden können. Aufgrund der Dringlichkeit der Revision sprach
sich die Kommission jedoch gegen eine Verschiebung aus. Der Grosse Rat
verfügt für seinen Entscheid über alle notwendigen
Grundlagen.
Einstimmig beschloss die Kommission, dem Grossen Rat
gemäss der Vorlage der Regierung vorzuschlagen, das Verwaltungsgericht
als Rechtsmittelinstanz vorzusehen. Zwar sprechen auch Gründe für einen
Weiterzug an das Kantonsgericht. Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile
erachtet die Kommission die vorgeschlagene Lösung aber als die
sachgerechteste.
Die vorliegende Revision geht auf ein Urteil des
Bundesgerichtes zurück. Dieses hat den Kanton Graubünden im Rahmen einer
staatsrechtlichen Beschwerde verpflichtet, gegen einzelne Entscheide der
Notariatskommission ein Rechtsmittel an ein unabhängiges Gericht
vorzusehen. Es sprach damit der Notariatskommission die richterliche
Unabhängigkeit ab. Einen weiteren Anlass gab auch die Motion Meisser,
die vom Grossen Rat in der Novembersession 1997 mit Zustimmung der
Regierung überwiesen und für dringlich erklärt wurde. Der Motionär hatte
die Regierung eingeladen, insbesondere die Notariats- und die
Anwaltsverordnung an Artikel 6 Ziffer 1 der Europäischen
Menschenrechtskonvention anzupassen.
Die Teilrevision wird vom
Grossen Rat in der Maisession behandelt.
Auskunftsperson:
Fabrizio Keller, Grossrat, Grono, Tel.091-827 20
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Gremium: Grosser Rat
Quelle: dt Vorberatungs-Kommission