In der Medienmitteilung zur Bündner Vernehmlassung zum Entwurf des
Elektrizitätsmarkt-Gesetzes des Bundes hat sich ein Tippfehler
eingeschlichen. Im Abschnitt "Wasserschloss Graubünden" sollte es
hinsichtlich des Bündner Anteils an Strom aus Wasserkraft nicht 50,
sondern richtig 20 Prozent heissen.
Ich bitte Sie, dies zu
korrigieren und danke für Ihr Verständnis.
Hp. Hänni, Mediendienst
Standeskanzlei
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden