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Von Regierungsrat Dr. Aluis Maissen, Vorsteher des Finanz- und Militärdepartementes
Berücksichtigt man unsere Lage an der Peripherie des Landes, unsere geographische, topographische und kulturelle Vielfalt, die unseren Kanton nicht selten vor besonderen Herausforderungen stellen, ist es doch erstaunlich, in welch guter finanzieller Verfassung wir uns der Schwelle des neuen Jahrtausends nähern. Selbst die hartnäckige wirtschaftliche Rezession der neunziger Jahre konnte uns nicht davon abhalten, Wohlstand und Lebensqualität unserer Bevölkerung zu steigern. Unsere staatliche Infrastruktur ist aufwendig. Die anstehenden Probleme konnten dessen ungeachtet mit Erfolg angegangen und bewältigt werden, ohne dass wir gezwungen waren, die Kosten und Lasten dieser Vorhaben in unverantwortlicher Weise auf die Schultern künftiger Generationen abzuwälzen. Immer noch verfügen wir bei ausreichender Handlungsfähigkeit über geordnete Staatsfinanzen.
Das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb ist es angesichts wachsender Schwierigkeiten notwendig, die Finanzordnung in unserer Verfassung anzupassen und ein neues Finanzhaushaltsgesetz zu erlassen, das den Erfordernissen der Zeit genügt. Wer zur Erfüllung staatlicher Aufgaben in wachsendem Mass Steuergelder aufwendet, muss die Gewissheit haben, dass der Einsatz der Mittel sparsam, wirtschaftlich und wirksam zugleich erfolgt. Der Kanton darf nicht länger Beiträge ausrichten ohne zu hinterfragen, wie diese Gelder eingesetzt werden und welchen Nutzen sie stiften. Wenn wir sicherstellen wollen, dass der Staat auch in Zukunft handlungsfähig bleibt und seine Aufgaben effizient erfüllen kann, muss unser Haushalt mittelfristig im Gleichgewicht bleiben. Hierfür wird mit den unterbreiteten Vorlagen das Fundament geschaffen. Ziel und Zeitrahmen für die Sicherstellung des Rechnungsausgleichs sind damit klar vorgegeben. Vorübergehende Defizite sind nur soweit zulässig, als der mittelfristige Ausgleich nicht gefährdet ist. Wichtig ist dabei eine beständige und transparente Finanzpolitik mit einem möglichst kontinuierlichen und berechenbaren Ausgabenverhalten des Kantons. Zwingende Bestimmungen sollen verhindern, dass wir in eine Schuldenwirtschaft abgleiten. Die Führung unseres Haushaltes bleibt flexibel, die Verursacher werden zu angemessenen Leistungen angehalten, Vorteile, die der Staat verschafft, sind entsprechend abzugelten. Die neue Ordnung sichert den Raum für die praktische Anwendung moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse im Finanzbereich. Weil dies für unsere Zukunft von erheblicher Bedeutung ist, benötigen wir ein neues Finanzhaushaltsgesetz und eine zweckdienliche Verfassungsgrundlage.

Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Regierungsrat Aluis Maissen
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