Von Regierungsrat Dr. Aluis Maissen, Vorsteher des Finanz- und
Militärdepartementes
Berücksichtigt man unsere Lage an der Peripherie
des Landes, unsere geographische, topographische und kulturelle
Vielfalt, die unseren Kanton nicht selten vor besonderen
Herausforderungen stellen, ist es doch erstaunlich, in welch guter
finanzieller Verfassung wir uns der Schwelle des neuen Jahrtausends
nähern. Selbst die hartnäckige wirtschaftliche Rezession der neunziger
Jahre konnte uns nicht davon abhalten, Wohlstand und Lebensqualität
unserer Bevölkerung zu steigern. Unsere staatliche Infrastruktur ist
aufwendig. Die anstehenden Probleme konnten dessen ungeachtet mit Erfolg
angegangen und bewältigt werden, ohne dass wir gezwungen waren, die
Kosten und Lasten dieser Vorhaben in unverantwortlicher Weise auf die
Schultern künftiger Generationen abzuwälzen. Immer noch verfügen wir bei
ausreichender Handlungsfähigkeit über geordnete Staatsfinanzen.
Das
soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb ist es angesichts wachsender
Schwierigkeiten notwendig, die Finanzordnung in unserer Verfassung
anzupassen und ein neues Finanzhaushaltsgesetz zu erlassen, das den
Erfordernissen der Zeit genügt. Wer zur Erfüllung staatlicher Aufgaben
in wachsendem Mass Steuergelder aufwendet, muss die Gewissheit haben,
dass der Einsatz der Mittel sparsam, wirtschaftlich und wirksam zugleich
erfolgt. Der Kanton darf nicht länger Beiträge ausrichten ohne zu
hinterfragen, wie diese Gelder eingesetzt werden und welchen Nutzen sie
stiften. Wenn wir sicherstellen wollen, dass der Staat auch in Zukunft
handlungsfähig bleibt und seine Aufgaben effizient erfüllen kann, muss
unser Haushalt mittelfristig im Gleichgewicht bleiben. Hierfür wird mit
den unterbreiteten Vorlagen das Fundament geschaffen. Ziel und
Zeitrahmen für die Sicherstellung des Rechnungsausgleichs sind damit
klar vorgegeben. Vorübergehende Defizite sind nur soweit zulässig, als
der mittelfristige Ausgleich nicht gefährdet ist. Wichtig ist dabei eine
beständige und transparente Finanzpolitik mit einem möglichst
kontinuierlichen und berechenbaren Ausgabenverhalten des Kantons.
Zwingende Bestimmungen sollen verhindern, dass wir in eine
Schuldenwirtschaft abgleiten. Die Führung unseres Haushaltes bleibt
flexibel, die Verursacher werden zu angemessenen Leistungen angehalten,
Vorteile, die der Staat verschafft, sind entsprechend abzugelten. Die
neue Ordnung sichert den Raum für die praktische Anwendung moderner
wissenschaftlicher Erkenntnisse im Finanzbereich. Weil dies für unsere
Zukunft von erheblicher Bedeutung ist, benötigen wir ein neues
Finanzhaushaltsgesetz und eine zweckdienliche
Verfassungsgrundlage.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Regierungsrat Aluis Maissen