Nachdem der Kanton Graubünden 1997von BSE-Fällen verschont geblieben
ist, musste im Mai 1998 im Bezirk Unterlandquart eine 41/2 jährige Kuh
wegen Verdachts auf BSE getötet und verbrannt werden. In der Folge
ordnete das kantonale Veterinäramt eine Gehirnuntersuchung dieses Tiers
im Institut für Veterinärpathologie der Universität Zürich an. Diese hat
nun bestätigt, dass die aus einem anderen Kanton zugekaufte Kuh an BSE
erkrankt war.
Da das betroffene Tier nach dem Fütterungsverbot von 1990 geboren
worden war, müssen alle Tiere des betroffenen Betriebs, die der
Rindergattung angehören, getötet und verbrannt werden. Dies schreibt die
Verordnung über befristete Sofortmassnahmen gegen die BSE im
schweizerischen Rindviehbestand vor. Diese Verordnung, die vom Bundesrat
am 13. Dezember 1996 erlassen wurde, gehört zum Massnahmenpaket, das die
BSE-Freiheit der schweizerischen Rindviehbestände garantieren und den
Export von Rindvieh wieder ermöglichen sollte.
Gremium: Departement des Innern und Volkswirtschaft
Quelle: dt Veterinäramt