Die individuellen Leistungsaufträge für die 13 öffentlichen Spitäler
definieren pro medizinischen Fachbereich die von jedem Spital erwartete
Leistung. Damit geben sie auch den Rahmen vor, innerhalb dessen der
Kanton bereit ist, diese Leistungen mitzufinanzieren. Die
Leistungsaufträge stellen die bedarfsgerechte Versorgung für alle im
Kanton wohnenden Menschen wie auch für die vielen Touristinnen und
Touristen sicher. Jedem einzelnen Spital wird ein klar abgegrenzter
Versorgungsauftrag erteilt. Jedes Jahr wird kontrolliert, ob die
Leistungsaufträge eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein,
kann der Kanton seine Beiträge kürzen oder gar streichen und einzelne
Leistungsbereiche aus dem Leistungsauftrag eliminieren. Die
individuellen Leistungsaufträge machen es möglich, auf nötige Änderungen
im Leistungsangebot der Spitäler einfach und rasch reagieren zu können.
Sie sind insbesondere auch ein Instrument, mit dem die Regierung das
Leistungsangebot der Spitäler bedarfsgerecht und wirtschaftlich steuern
und den Spitälern den für das Führen des Betriebs nötigen
Handlungs-Spielraum geben kann.
Auskunftspersonen:
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Regierungsrat Dr. Peter Aliesch, Tel. 081-257 25 01
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Tino Morell, Leiter Gesundheitsamt, Tel. 081-257 26 41
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden