Für eine gründliche Diskussion aller Fragen und eine effiziente
Arbeitsweise hat die Verfassungskommission fünf Arbeitsgruppen gebildet.
Anlässlich ihrer Sitzung im Juni hat die Verfassungskommission unter
dem Vorsitz von Regierungsrat Peter Aliesch entschieden, fünf
thematische Arbeitsgruppen zu bilden. Diese haben den Auftrag, in ihren
Bereichen der Kommission einen formulierten Verfassungsentwurf
vorzulegen. Die Kommission ist der Ansicht, dass sie so alle Fragen
gründlich diskutieren und dennoch effizient arbeiten kann. Die
Schwergewichte der einzelnen Arbeitsgruppen (AG) liegen in den
folgenden Bereichen:
-AG 1: Präambel und Staatsziele, Grundrechte
-AG 2: Staatsaufgaben, Verhältnis Kirche und Staat
-AG 3: Gliederung des Kantons, Stellung und Aufgaben von Gemeinden
und Regionen
-AG 4: Volksrechte
-AG 5: Behördenorganisation
Als Grundlage für die weiteren Beratungen dient ein Arbeitsentwurf,
der von den Gutachtern Tobias Jaag und Tomas Poledna (Dozenten für
Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Zürich) verfasst worden ist. Der
Entwurf enthält eine breite Auslegeordnung und bietet Gewähr, dass alle
wichtigen Fragen und Bereiche diskutiert werden. Die Arbeitsgruppen
werden die Vorschläge nun vertieft diskutieren und einen Vorentwurf
ausarbeiten. Auf dieser Grundlage, die bis Ende Oktober 1998 vorliegen
sollte, wird die Kommission ihren Verfassungsentwurf zuhanden der
Regierung erarbeiten.
Die Verfassungskommission wurde von der Regierung eingesetzt, um
einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten und einen erläuternden Bericht
dazu zu verfassen. Die Zusammensetzung der 30-köpfigen Kommission ist
breit abgestützt und trägt der Vielgestaltigkeit des Kantons Rechnung.
Gremium: Verfassungskommission
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement