Die Regierung ergänzt die Ausführungsbestimmungen zum kantonalen
Jagdgesetz durch ein ganzjähriges Verbot von Suchlampen. Solche wurden
insbesondere zwischen Februar und April eingesetzt, um Abwurfstangen von
Rothirschen aufzuspüren.
Das Verwenden von Suchlampen, Halogen- und anderen Scheinwerfern und
ähnlichen künstlichen Lichtquellen zum Aufsuchen und Beobachten von Wild
hat vor allem in der Zeit von Februar bis April ein Ausmass angenommen,
das zu erheblichen Störungen des Wildes führt. Diese Störungen wiederum
verursachen im Frühjahr erhöhte Wildschäden. Zum Schutz des Wildes vor
Störungen wird dieser Entwicklung durch einen neuen Artikel 36a in den
Ausführungsbestimmungen zum Jagdgesetz Einhalt geboten, indem der
Einsatz jeglicher Art von Lampen und Scheinwerfern während des ganzen
Jahres verboten wird. Die entsprechende Teilrevision muss noch vom Bund
genehmigt werden.
Bündner Finanzausgleich soll verfeinert werden
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für
eine Teilrevision des Gesetzes über den interkommunalen Finanzausgleich
(Finanzausgleichs-Gesetz) und dessen Vollziehungsverordnung sowie für
eine Anpassung des Wasserrechts-Gesetzes. Im wesentlichen umfassen die
Gesetzesänderungen folgende Bereiche: Die für den Finanzausgleich
massgebende Höhe des Wasserzinses wird neu definiert, indem die den
Gemeinden effektiv ausbezahlten Summen massgebend sind. Weiter sollen
Einnahmen von Gemeinden aus Abgeltungsleistungen für Einbussen aus der
Wasserkraft-Nutzung berücksichtigt werden. Überdies soll der
"Landschaftsfranken" zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden
(Landschaftsfranken = Abgabe eines Anteils des Wasserzinses von maximal
einem Franken pro Kilowatt Bruttoleistung an den Bund).
Das gegenseitige Besteuern von Gemeinden mit der Zuschlagsteuer soll
für jene Fälle wieder eingeführt werden, in denen eine Gemeinde auf dem
Gebiet einer anderen Gemeinde unternehmerisch tätig ist. Bei der
geplanten Verfeinerung des Finanzkraft-Schlüssels sollen anstelle des
Schulaufwands neu die Schülerzahl und anstelle des Aufwands für Lawinen
und Wuhrbauten die Fläche herangezogen werden. Sodann soll die
Gewichtung des Steuerfusses um einen Drittel zurückgenommen und der
Steuerfuss im Durchschnitt zweier Jahre verwendet werden.
Die vorgeschlagene Teilrevision führt zwar weder für den Kanton noch
für die Gemeinden zu neuen Ausgaben, ergibt aber gewisse Verschiebungen
in den einzelnen Finanzkraft-Gruppen mit entsprechenden Auswirkungen
hinsichtlich der Kantonsbeiträge.
Änderungen bei den Ergänzungsleistungen
Dem Grossen Rat wird eine Botschaft über die Teilrevision der
Vollziehungsverordnung zum kantonalen Gesetz über die
Ergänzungsleistungen (EL) unterbreitet. Diese Revision ist eine
unmittelbare und zwingende Folge der dritten Revision des Eidg.
Ergänzungsleistungs-Gesetzes. Im wesentlichen geht es darum, den
Besitzstand für EL-Bezüger und -Bezügerinnen zu sichern. Gleichzeitig
wird die Rechtsgrundlage für das Umsetzen einer Sparmassnahme im Rahmen
des Massnahmenplans Haushalts-Gleichgewicht 1999 geschaffen. Das
Geschäft soll in der Novembersession 1998 behandelt werden, damit die
revidierte Verordnung auf Anfang 1999 in Kraft gesetzt werden kann. Als
Folge der Sparmassnahme wird sich der Kanton Graubünden beim
Lebensbedarf und den persönlichen Auslagen leicht von den Maximalsätzen
lösen.
Die kantonalen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV haben in den ersten
19 Jahren seit der Einführung, d.h. zwischen 1966 und 1983, um lediglich
knapp 50 Prozent bzw. von 6.5 Mio. Franken (1966) auf 9.7 Mio Franken
(1983) zugenommen. In den nachfolgenden 15 Jahren haben sich diese
Leistungen jedoch verdreifacht. Für das laufende Jahr 1998wird mit
Ausgaben von über 30 Mio. Franken gerechnet. Die Zahl jener, die EL
beziehen, hat sich gegenüber 1983 von rund 2'600 auf rund 3'000 erhöht.
Drei Viertel der Gesamtkosten entfallen auf Personen in Alters- und
Pflegeheimen sowie Spitälern. Die durchschnittlichen Ausgaben pro
EL-Bezüger resp. -Bezügerin lagen 1997 bei rund 9'400 Franken. Von den
rund 3'000 EL-Beziehenden entfallen zwei Drittel auf AHV-Rentner/innen
und ein Drittel auf IV-Rentner/innen. Von den AHV-Rentnern und
-Rentnerinnen sind rund 11 Prozent auf eine EL angewiesen. Bei den
IV-Rentnern und -Rentnerinnen beziehen 25 Prozent Ergänzungsleistungen.
Graubünden beteiligt sich an Erhebung des Bildungsstands von 15-
jährigen Jugendlichen
Der Kanton Graubünden beteiligt sich an den Kosten für die erste
Phase des internationalen Projekts "Bildungsindikatoren:
Leistungsmessung bei den 15-jährigen Jugendlichen". Für die Jahre 1999,
2000 und 2001 werden je 7'000 Franken bereitgestellt. Die OECD bereitet
derzeit ein Projekt vor, das auf drei Befragungen bei 15-jährigen
Schülerinnen und Schülern in neun Jahren ausgerichtet ist.
In den Jahren 2000, 2003 und 2006 sollen die Kompetenzen in
folgenden Bereichen erhoben werden: Lesefertigkeiten, Mathematik und
Naturwissenschaften. Jedes Mal bildet ein Bereich das Schwerpunkt-Thema.
Überdies werden Personal- und Sozialkompetenzen erfasst. Aufgrund der
Erhebungen können alle drei Jahre Entwicklungstrends abgeleitet und alle
neun Jahre vertiefende Analysen durchgeführt werden. Es ist vorgesehen,
dass sich alle Kantone am Projekt beteiligen. Die Kosten werden zu 60
Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von den Kantonen getragen.
Kantonale Angestellte zahlen NBU-Prämien fortan selber
Bisher hat der Kanton als Arbeitgeber rund 11 Prozent der
Nichtbetriebs-Unfallversicherungs-Prämien seiner Angestellten
übernommen. Im Zuge der Sparmassnahmen wird diese Regelung
fallengelassen, das Staatspersonal bezahlt die vollen NBU-Prämien in
Zukunft selber.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung Stellung zu drei Bundesvorlagen: Revision des
Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralöl-Steuer,
Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
(Festsetzung der kantonalen Bewilligungskontingente für Ferienwohnungen
für die Periode 1999 und 2000) und Bundes-Personalgesetz.
Hinsichtlich der Mineralöl-Steuer sollen die Beitragssätze für den
Nationalstrassen-Unterhalt angehoben werden. Der Bund schlägt vor, dass
die Beitragssätze neu unter Berücksichtigung von aktualisierten Werten
berechnet wird. Die Regierung unterstützt diesen Vorschlag vorbehaltlos.
Betreffend Ferienwohnungs-Kontingente befürwortet es die Regierung,
dass die Gesamtzahl der Kontingente beibehalten wird. Angesichts der
angespannten wirtschaftlichen Situation könnte einer Reduktion nicht
zugestimmt werden. Ebenfalls unterstützt wird, dass der Verteilschlüssel
unter den Kantonen unverändert bleibt und Graubünden somit weiterhin
mindestens 270 Kontingente zur Verfügung stehen.
Mit dem neuen Bundes-Personalgesetz sollen die arbeitsrechtlichen
Bedingungen beim Bund jenen der Privatwirtschaft angenähert werden. Die
Regierung erachtet die Vorlage als Schritt in die richtige Richtung.
Aus den Gemeinden
Das Bauprojekt für eine Mehrzweck-Halle in Bergün wird definitiv
genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von annähernd zwei Mio. Franken
wird ein Baubeitrag von 40 Prozent zugesichert.
Die Verfassungen von Grono und Tinizong-Rona werden gutgeheissen.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von rund 5.1 Mio. Franken freigegeben.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden