Sollen die bestehenden Wasserkraftanlagen im Prättigau in Zukunft
weiter genutzt werden? Die Konzessionen, welche die Gemeinden für 80
Jahre an die AG Bündner Kraftwerke (BK) verliehen haben, laufen im Jahre
2001 aus. Es stehen seit längerem einige Vorgehensvarianten in Abklärung
und zur Diskussion: Die Konzessionen können wiederum an Dritte verliehen
werden, die Gemeinden können die Anlagen selber betreiben oder man
verzichtet generell auf die Nutzung der Wasserkraft als natürliche und
saubere Energiequelle. Die Verhandlungen zwischen den
Konzessionsgemeinden, dem Kanton und der BK, welche eine
Neukonzessionierung zum Ziel haben, stehen derzeit kurz vor dem
Abschluss.
Im Jahre 2001 laufen die Konzessionen für die Nutzung der
Wasserkräfte im Prättigau in den Stufen Davos-Klosters-Serneus,
Schlappin-Klosters sowie Klosters-Serneus-Küblis aus. Diese Konzessionen
wurden der BK im Jahre 1921 von den Gemeinden Davos, Klosters-Serneus,
Conters, Saas i.P., Luzein, St. Antönien-Ascharina sowie Küblis
verliehen. Damit werden diese Konzessionsgemeinden nach Auslaufen der
Konzessionsverträge im Jahre 2001 die Möglichkeit haben, die
Nutzungsrechte entweder erneut einem Dritten - beispielsweise der BK -
zu verleihen oder den Heimfall auszuüben. Den Heimfall auszuüben würde
für die Gemeinden bedeuten, die Wasserkräfte im Prättigau selber zu
nutzen und eine eigene Produktionsgesellschaft zu schaffen.
Langjährige Abklärungen führten zu klaren Ergebnissen
Um die notwendigen Entscheidungsgrundlagen über die Ausübung des
Heimfalls bzw. zur Führung der Verhandlungen mit der BK zu entwickeln,
bildeten die genannten Konzessionsgemeinden zusammen mit dem Kanton eine
gemeinsame Koordinationskommission, die KO-2001. Dies mit der
Überlegung, gemeinsam über Art und Höhe einer allfälligen Abgeltung für
die heimfallenden Anlagen der BK zu beraten.
Konzessionsgemeinden und Kanton sind im Rahmen der KO-2001 zum
Ergebnis gelangt, dass das Schaffen einer eigenen
Produktionsgesellschaft durch die Gemeinden und den Kanton sowie der
Verzicht der energetischen Nutzung aufgrund der aktuellen
energiewirtschaftlichen Situation wirtschaftlich wenig aussichtsreich
ist (Elektrizitätsüberschuss auf dem europäischen Markt,
Strommarktöffnung, Konzentrationen in der Elektrizitätswirtschaft,
Auftrennen von Produktion und Versorgungsgebieten). Deshalb konnte die
Schaffung einer eigenen Produktionsgesellschaft den zuständigen Organen
nicht empfohlen werden.
Dementsprechend hatten sich die Verhandlungen mit der BK im Hinblick
auf eine Neukonzessionierung für weitere 80 Jahre auf die Festlegung der
Abgeltungssumme für die heimfallenden Anlagen konzentriert. Bei einer
Neukonzessionierung an die BK könnten die Bevölkerung und die Gemeinden
von einer weiterhin wirtschaftlich und ökologisch sinnvollen Lösung
ausgehen. Die Verhandlungen stehen nunmehr kurz vor dem Abschluss und
gehen von einer Abgeltungssumme von insgesamt rund 112 Mio. Franken aus.
Um der BK im neuen Marktumfeld den nötigen unternehmerischen Spielraum
zu sichern, wurde grundsätzlich ein im Zeitpunkt des Beginns der neuen
Konzession bar auszuzahlender Betrag von 65 Mio. Franken sowie eine
abhängig vom Geschäftsgang zu entrichtende Energielieferung im Gegenwert
von 47 Mio. Franken vereinbart. Der Umfang der jährlichen Teillieferung
ist ab November 2011 vorgesehen, sofern es die betriebswirtschaftlichen
Möglichkeiten der BK erlauben.
Unabhängigkeit und regionale Stärke
Zur Zeit hält der Kanton eine Mehrheit an den BK-Aktien. Rund 46
Prozent des gesamten Aktienkapitals der BK hat er im Jahre 1996 von der
Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) übernommen. Der Kauf dieses
Pakets entsprach unter anderem auch dem Wunsch der Konzessionsgemeinden
im Prättigau, welche eine aktivere Rolle in der regionalen
Elektrizitätspolitik anstreben und dazu ein Teil des vom Kanton derzeit
gehaltene NOK-Aktienpaketes der BK zu übernehmen gedenken. Der Kanton
hat den Konzessionsgemeinden daher rund 60 Prozent der erwähnten Aktien
angeboten. Die Gemeinden können den Entscheid über einen allfälligen
Kauf dieser Aktien spätestens bis am 7. Februar 2002 treffen. Die
Bezahlung soll aus den Mitteln erfolgen, welche die Gemeinden für den
Verkauf der heimfallenden Anlagen erhalten werden. Dies, um es ihnen zu
ermöglichen, einen Teil der Heimfallverzichtsentschädigung für den
Aktienkauf zu verwenden.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Amt für Energie