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Sollen die bestehenden Wasserkraftanlagen im Prättigau in Zukunft weiter genutzt werden? Die Konzessionen, welche die Gemeinden für 80 Jahre an die AG Bündner Kraftwerke (BK) verliehen haben, laufen im Jahre 2001 aus. Es stehen seit längerem einige Vorgehensvarianten in Abklärung und zur Diskussion: Die Konzessionen können wiederum an Dritte verliehen werden, die Gemeinden können die Anlagen selber betreiben oder man verzichtet generell auf die Nutzung der Wasserkraft als natürliche und saubere Energiequelle. Die Verhandlungen zwischen den Konzessionsgemeinden, dem Kanton und der BK, welche eine Neukonzessionierung zum Ziel haben, stehen derzeit kurz vor dem Abschluss.
Im Jahre 2001 laufen die Konzessionen für die Nutzung der Wasserkräfte im Prättigau in den Stufen Davos-Klosters-Serneus, Schlappin-Klosters sowie Klosters-Serneus-Küblis aus. Diese Konzessionen wurden der BK im Jahre 1921 von den Gemeinden Davos, Klosters-Serneus, Conters, Saas i.P., Luzein, St. Antönien-Ascharina sowie Küblis verliehen. Damit werden diese Konzessionsgemeinden nach Auslaufen der Konzessionsverträge im Jahre 2001 die Möglichkeit haben, die Nutzungsrechte entweder erneut einem Dritten - beispielsweise der BK - zu verleihen oder den Heimfall auszuüben. Den Heimfall auszuüben würde für die Gemeinden bedeuten, die Wasserkräfte im Prättigau selber zu nutzen und eine eigene Produktionsgesellschaft zu schaffen.

Langjährige Abklärungen führten zu klaren Ergebnissen
Um die notwendigen Entscheidungsgrundlagen über die Ausübung des Heimfalls bzw. zur Führung der Verhandlungen mit der BK zu entwickeln, bildeten die genannten Konzessionsgemeinden zusammen mit dem Kanton eine gemeinsame Koordinationskommission, die KO-2001. Dies mit der Überlegung, gemeinsam über Art und Höhe einer allfälligen Abgeltung für die heimfallenden Anlagen der BK zu beraten.
Konzessionsgemeinden und Kanton sind im Rahmen der KO-2001 zum Ergebnis gelangt, dass das Schaffen einer eigenen Produktionsgesellschaft durch die Gemeinden und den Kanton sowie der Verzicht der energetischen Nutzung aufgrund der aktuellen energiewirtschaftlichen Situation wirtschaftlich wenig aussichtsreich ist (Elektrizitätsüberschuss auf dem europäischen Markt, Strommarktöffnung, Konzentrationen in der Elektrizitätswirtschaft, Auftrennen von Produktion und Versorgungsgebieten). Deshalb konnte die Schaffung einer eigenen Produktionsgesellschaft den zuständigen Organen nicht empfohlen werden.
Dementsprechend hatten sich die Verhandlungen mit der BK im Hinblick auf eine Neukonzessionierung für weitere 80 Jahre auf die Festlegung der Abgeltungssumme für die heimfallenden Anlagen konzentriert. Bei einer Neukonzessionierung an die BK könnten die Bevölkerung und die Gemeinden von einer weiterhin wirtschaftlich und ökologisch sinnvollen Lösung ausgehen. Die Verhandlungen stehen nunmehr kurz vor dem Abschluss und gehen von einer Abgeltungssumme von insgesamt rund 112 Mio. Franken aus. Um der BK im neuen Marktumfeld den nötigen unternehmerischen Spielraum zu sichern, wurde grundsätzlich ein im Zeitpunkt des Beginns der neuen Konzession bar auszuzahlender Betrag von 65 Mio. Franken sowie eine abhängig vom Geschäftsgang zu entrichtende Energielieferung im Gegenwert von 47 Mio. Franken vereinbart. Der Umfang der jährlichen Teillieferung ist ab November 2011 vorgesehen, sofern es die betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten der BK erlauben.

Unabhängigkeit und regionale Stärke
Zur Zeit hält der Kanton eine Mehrheit an den BK-Aktien. Rund 46 Prozent des gesamten Aktienkapitals der BK hat er im Jahre 1996 von der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) übernommen. Der Kauf dieses Pakets entsprach unter anderem auch dem Wunsch der Konzessionsgemeinden im Prättigau, welche eine aktivere Rolle in der regionalen Elektrizitätspolitik anstreben und dazu ein Teil des vom Kanton derzeit gehaltene NOK-Aktienpaketes der BK zu übernehmen gedenken. Der Kanton hat den Konzessionsgemeinden daher rund 60 Prozent der erwähnten Aktien angeboten. Die Gemeinden können den Entscheid über einen allfälligen Kauf dieser Aktien spätestens bis am 7. Februar 2002 treffen. Die Bezahlung soll aus den Mitteln erfolgen, welche die Gemeinden für den Verkauf der heimfallenden Anlagen erhalten werden. Dies, um es ihnen zu ermöglichen, einen Teil der Heimfallverzichtsentschädigung für den Aktienkauf zu verwenden.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Amt für Energie
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