Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung genehmigt das "Konzept für die Ausbildung zur Englisch- oder Italienisch-Lehrkraft für die Oberstufe der bündnerischen Volksschule". Es soll Lehrerinnen und Lehrer der Volksschuloberstufe befähigen, ab Schuljahr 2002/03 auf der Sekundar- und Realschule Englisch und Italienisch als Pflichtfächer zu unterrichten.
Da die Oberstufen-Lehrkräfte in der Regel dazu ausgebildet sind, Französischunterricht zu erteilen, ist ein Ausbildungskonzept entwickelt worden, das es möglich machen soll, innerhalb dreier Schuljahre die nötige Fachkompetenz in den Fächern Englisch und Italienisch zu erwerben. Der Kanton Graubünden erfüllt damit auch die Erwartungen einer Expertengruppe der Schweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz, die neben zwei Landessprachen Englisch als Pflichtfach für die Volksschule empfiehlt. Die meisten Kantone setzen diese Empfehlungen in den kommenden Jahren um.
Das Ausbildungskonzept trägt den spezifischen Bündner Verhältnissen Rechnung und sieht eine dreisemestrige Ausbildung mit zwei integrierten Kompaktwochen und zwei Auslandsaufenthalten von je drei Wochen vor. Der Hauptkurs der Ausbildung umfasst sieben Blöcke zu sechs Wochen. Das Schwergewicht beim Sprachkurs liegt in den Bereichen Hörverständnis, Sprechfertigkeit, Wortschatz und Grammatik. Der erste Ausbildungsgang startet als Pilotkurs im Frühling 2000 mit einer Gruppe von interessierten und motivierten Lehrerinnen und Lehrern. Er findet in Graubünden statt. Als Ausbildungstag bietet sich voraussichtlich der Samstag an. Lehrkräften mit sehr guten Vorkenntnissen kann ein Teil der Ausbildung erlassen werden. Solche mit wenig Sprachkompetenz können einen einsemestrigen Vorkurs machen. Als Ausbildende werden Bündner und Zürcher Anglistinnen und Anglisten resp. Italianisten und Italianistinnen unterrichten. Für je eine Kompaktwoche Linguistik- und Literaturvorlesungen sollen Professoren der Uni Zürich verpflichtet werden. Ein Zertifikat wird den Ausbildungsgang abrunden und dafür sorgen, dass die Ausbildung auch kantonsübergreifend anerkannt wird.
Italienisch, Romanisch und Deutsch werden auf der Oberstufe weiterhin als Erstsprache in den entsprechenden Sprachregionen unterrichtet. Französisch wird nach wie vor als Wahlfach angeboten. Dasselbe gilt für Romanisch, das sowohl an der Sekundar- wie an der Realschule als Wahlfach aufgeführt ist.

Lawinenwinter 1999: Kantonale Strukturen haben sich grundsätzlich bewährt
Die Regierung nimmt Kenntnis vom Schlussbericht "Lawinen 1999" des Chefs des kantonalen Führungsstabs. Er enthält die wichtigsten Erkenntnisse und macht Verbesserungsvorschläge.
Als Folge der grossen Schneefälle im Februar 1999 entstanden in weiten Teilen des Kantons heikle Gefahren- und Versorgungssituationen. Im Zusammenhang damit waren vom 22. bis 27. Februar 1999 der Polizei-Führungsstab und ein Teilstab des kantonalen Führungsstabs im Einsatz. Diese Stäbe stellten rund um die Uhr sicher, dass die Gemeindebehörden beraten und die Hilfeleistungen koordiniert wurden.
Der Bericht "Lawinen 1999" kommt zum Ergebnis, dass sich der modulartige Aufbau des kantonalen Führungsstabs Graubünden grundsätzlich bewährt hat. Die Führungsstruktur im Katastrophenfall lässt sich mit andern Kantonen durchaus vergleichen, sie ist einfach und effizient. Die Zusammenarbeit mit der Armee, mit den involvierten kantonalen Amtsstellen und mit der Rhätischen Bahn spielte gut und war wertvoll. Die Problembereiche Helikoptereinsätze (Konkurrenzsituation besser berücksichtigen) und Lawinensprengungen (Koordination mit lokalen/regionalen Stellen verbessern) sollen durch spezielle Arbeitsgruppen vertieft bearbeitet werden. Überdies will das Amt für Zivilschutz und Katastrophenhilfe folgende Bereiche gesondert bearbeiten:
- der Informationsfluss an die Medien soll durch Integration medienerfahrener Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Verwaltung in den kantonalen Führungsstab optimieren werden,
- die Gemeinden sollen beauftragt werden, für bessere Kommunikationsmöglichkeiten zum Kanton zu sorgen,
- der Betrieb einer 24-Stunden-Hotline soll verbessert, das öffentliche Informationsangebot im Internet ausgebaut werden, und
- ein Vertreter der Schadenabteilung der Gebäudeversicherung Graubünden soll im kantonalen Führungsstab Einsitz nehmen.

Hilfe an Erbeben-Opfer in der Türkei
Dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) wird zu Gunsten der Hilfsaktionen für die Opfer des Erdbebens in der Türkei ein Beitrag von 10'000 Franken zugesichert.

Vernehmlassungen an den Bund
Die Bündner Regierung äussert sich gegenüber dem Bund zu verschiedenen Entwürfen für neue resp. geänderte Erlasse.
Gemeinsam mit den andern Ostschweizer Kantonen wird die vorgeschlagene Änderung der Natur- und Heimatschutz-Verordnung als sinnvoll taxiert. Die Revision betrifft im Wesentlichen den Arten- und Biotopschutz sowie die Überwachung und Erfolgskontrolle. Begrüsst wird insbesondere der Übergang von den ökologischen Kennkarten zu den schutzwürdigen Lebensraum-Typen. Der neue Artikel zur Überwachung und Erfolgskontrolle wird grundsätzlich als positiv gewertet, entspricht er doch dem heutigen Verständnis eines sinnvollen Naturschutzes.
Auch die Revision der Lärmschutz-Verordnung und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt wird begrüsst. Mit den vorgesehenen Änderungen können Widersprüche zwischen Umwelt-, Luftfahrt- und Raumplanungs-Recht beseitigt und Gesetzeslücken geschlossen werden. Materiell betrifft die vorgeschlagene Neuregelung die Belastungs-Grenzwerte für den Lärm der Landes-Flughäfen sowie jener Flugplätze, auf denen Gross-Flugzeuge verkehren. In Graubünden ist dadurch nur der Flugplatz Samedan betroffen.
Nicht glücklich ist die Regierung mit der Teilrevision der Verordnung 1 und der Totalrevision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz. Beide Vorschläge für die neuen Erlasse weisen eine entschieden zu hohe Regelungsdichte auf. Dadurch sind sie insbesondere für jene Menschen kaum verständlich, die davon direkt betroffen sind: Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Verordnung 1 enthält allgemeine Bestimmungen, Verordnung 2 Sonderbestimmungen für bestimmte Branchen wie etwa Spitäler, die Gastronomie oder die Freizeit-Branche.
In Übereinstimmung mit den Ostschweizer Kantonen wird die Verordnung über den Entsorgungs-Fonds für Kern-Kraftwerke unterstützt. Mit einem durch die Kern-Kraftwerke zu speisenden Fonds sollen die Kosten gedeckt werden, die nach dem Abschalten von Kern-Kraftwerken für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle entstehen. Mit Nachdruck weist die Regierung darauf hin, dass diese finanzielle Mehrbelastung der Trägergesellschaften der Kern-Kraftwerke nicht dazu führen darf, dass die Wasser-Kraftwerke durch Quersubventionierung mitbelastet werden.

Aus den Gemeinden
Die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Falera wird ebenso genehmigt wie die Änderungen der Ortsplanungen von Andeer, Castasegna, Mutten, Obersaxen und Peist.
Das Lawinen-Verbauungsprojekt "Monbiel" von Klosters-Serneus wird gutgeheissen. An die Kosten von rund zwei Mio. Franken wird ein Kantonsbeitrag von 17 Prozent zugesichert.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel