Die Bündner Regierung kann den Entwurf für eine
Spielbanken-Verordnung des Bundes nicht unterstützen. Sie lehnt die
zahlreichen Verschärfungen der Spiel- und Betriebsvorschriften klar ab,
weil diese den Fortbestand der Spielbanken stark gefährden würden.
Die Bündner Regierung vertritt die Auffassung, dass Spielbanken
einen massgeblichen Beitrag dazu leisten, den Tourismus zu fördern. Sie
hält in diesem Zusammenhang fest, dass die Spielbanken für den Kanton
Graubünden auch eine wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung erlangt und
zur Entlastung des Finanzhaushalts beigetragen haben. Die Regierung ist
deshalb an einer sorgfältigen Ausführungs-Gesetzgebung zum Bundesgesetz
über Glücksspiele und Spielbanken (SBG) sehr interessiert. Sie erwartet
aber auch, dass die vor und während den parlamentarischen Beratungen des
Spielbanken-Gesetzes wiederholt abgegebenen Beteuerungen und Erklärungen
auch eingehalten werden, wonach die Spielbanken-Abgaben massgeblich dazu
verwendet würden, die vielfältigen touristischen Anstrengungen zu
unterstützen. Der vorliegende Verordnungsentwurf mit den zahlreichen
Belastungen, Auflagen, Verboten und Einschränkungen lasse indessen wenig
Hoffnung aufkommen, dass ein prosperierendes und volkswirtschaftlich
nutzbringendes Spielbanken-Gewerbe ermöglicht werden soll. Vielmehr
befürchtet die Regierung, dass wegen der hohen Abgaben und
einschneidenden Betriebsvorschriften das Betreiben insbesondere von
Spielbanken mit einer B-Konzession unattraktiv wird. Damit wäre
einerseits der Fortbestand der bestehenden drei Kursäle in Graubünden
(Arosa, Davos und St. Moritz) ernsthaft gefährdet und andererseits die
Eröffnung weiterer Betriebe wohl ausgeschlossen. Eine solche Entwicklung
wäre nicht nur wegen des Verlusts von Arbeitsplätzen sehr zu bedauern,
sondern auch mit Blick auf die anderen positiven Auswirkungen der
Kursäle im touristischen Bereich. Der Kanton verlöre eine wichtige
Einnahmequelle und die Standort-Gemeinden der heutigen Casinos würden an
Attraktivität einbüssen. Die Bündner Regierung ersucht den Bundesrat
daher mit Nachdruck, den Entwurf zur Spielbanken-Verordnung nochmals
eingehend zu überarbeiten und zu vereinfachen. Dabei sei den
Spielbanken-Betreibenden eine grössere Eigenverantwortung zuzugestehen
und die fiskalischen Auswirkungen der Vorlage müssten besonders beachtet
werden.
Spielbanken mit A-Konzession sind sog. Grand-Casinos mit
Tischspielen und Spielen am Glücksspiel-Automaten. Sie dürfen
verschiedene Jackpots auch untereinander vernetzen.
Spielbanken mit B-Konzession sind sog. Kursäle mit höchstens drei
Tischspielen und Spielen am Glücksspiel-Automaten, wobei das Verlust-
und Gewinnpotenzial begrenzt ist. Sie dürfen nur ein limitiertes
Jackpot-System betreiben.
Einheitliche Aufnahmeprüfungen an Bündner Mittelschulen
Das neue Bündner Mittelschul-Gesetz verlangt nach Massnahmen, um die
Ausbildungsqualität zu sichern. In diesem Sinn wird eine neue Verordnung
über die Aufnahmeprüfungen an die Bündner Mittelschulen erlassen und die
bisherige Verordnung über die Aufnahmeprüfungen und Promotionen an den
Gymnasialabteilungen und an der Handels-Mittelschule der Bündner
Kantonsschule entsprechend bereinigt. Materiell regelt der neue Erlass
den Eintritt in das Gymnasium (einschliesslich Untergymnasium), die
Handels-Mittelschule und die Diplom-Mittelschule an Bündner
Mittelschulen. Folgende Neuerungen stechen hervor:
- Die Aufnahmeprüfungen sind einheitlich gestaltet, werden
zeitgleich dezentral durchgeführt und einheitlich bewertet.
- Die bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zum Eintritt in jede
Bündner Mittelschule.
- Die Prüfungsfächer berücksichtigen die Anliegen aus
Italienischbünden und der Rumantschia.
- Die Übertrittsnote der Lehrkraft der abgebenden Schulstufe wird
berücksichtigt.
Kulturbeiträge
Aus Mitteln der interkantonalen Landeslotterie werden Beiträge für
kulturelle Zwecke im Gesamtbetrag von rund 354'000 Franken an 66
Adressaten ausgerichtet.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen des Bundes,
die Medizinalausbildung zu reformieren. Der Vorentwurf für ein
Bundesgesetz über die universitäre Ausbildung in den medizinischen
Berufen deckt die bisher vom Freizügigkeitsgesetz geregelte Phase der
akademischen Grundausbildung der Ärzte, Zahnärztinnen, Veterinäre,
Apothekerinnen und neu auch der Chiropraktoren ab. Die zentralen
Anliegen des Gesetzesentwurfs gehen dahin, eine qualitativ hochstehende
medizinische Versorgung durch optimale Ausbildung zu erhalten und zu
fördern sowie die interkantonale und internationale Freizügigkeit für
Medizinalpersonen zu gewährleisten. Den Studierenden soll zudem mehr
Flexibilität beim Gestalten des Studiums gegeben werden, wobei auch die
Mobilität gefördert wird. Positiv bewertet die Regierung insbesondere,
dass die Studiengestaltung durch vermehrtes Ausrichten auf Lernziele
flexibilisiert, das Studium in ein Kern- und ein Mantelstudium
aufgeteilt und dass eine Akkreditierung der Ausbildungsstätten
eingeführt werden soll. Bedauert wird aber, dass das
Weiterbildungs-Obligatorium für gewisse Berufe nicht gelten soll.
Ungelöst ist zudem das Problem, dass für einen schweizerischen
Facharzt-Titel eine Weiterbildungszeit von mindestens fünf Jahren
erforderlich ist, während entsprechende europäische Diplome in
wesentlich kürzerer Zeit erworben werden können. Diese Benachteiligung
der einheimischen Ärzteschaft ist im Hinblick auf einen freien
Personenverkehr unhaltbar und muss beseitigt werden. Im Entwurf fehlen
zudem Übergangsbestimmungen, die die Besitzstandswahrung z.B. für
praktizierende Ärzte und Ärztinnen ohne Facharzt-Titel regeln. Die
Regierung erachtet es als unerlässlich, diese Fragen im Gesetz zu
klären.
In Übereinstimmung mit den Ostschweizer Kantonen nimmt die Bündner
Regierung Stellung zum Inventar und zur Verordnung der
Amphibien-Laichplätze von nationaler Bedeutung. Dabei stelle sich die
Frage, wie zweckmässig es ist, ein neues Bundesinventar über einen Teil
der Fortpflanzungs-Gewässer für eine ausgewählte Artengruppe zu
erlassen. Im Churer Rheintal oder in der Mesolcina wäre eine räumlich
ausgerichtete Betrachtungsweise vorzuziehen, da nicht die zufällige
Anzahl von Inventarobjekten für das Erhalten der Arten bedeutsam ist,
sondern die Vernetzung der einzelnen Lebensräume. Deshalb wäre zu
prüfen, ob nicht "Schwerpunkt-Gebiete für den Amphibienschutz"
bezeichnet werden könnten.
Aus Regionen und Gemeinden
Das Projekt für den Neubau eines Schulpavillons auf dem Areal der
Herold-Schule in Chur wird definitiv genehmigt. An die anrechenbaren
Kosten von 975'000 Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von zehn
Prozent zugesichert.
Gutgeheissen werden die Teilrevisionen der Kreisverfassungen Rhäzüns
und Thusis, die neue Verfassung von Disentis/Mustér, die geänderten
Verfassungen von Castasegna und Trun, die Teilrevision der Statuten des
Abfallbewirschaftungs-Verbands Mittelbünden sowie die Teilrevision der
Ortsplanung von Alvaschein.
Personelles
Patricia Schmed-Sialm, geb. 1969, von Untervaz und Disentis/Mustér,
wohnhaft in Chur, wird Lehrerin für Romanisch (Sursilvan) und ein
weiteres Fach am Seminar mit einem Pensum von 60 Prozent.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden