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Anfang 2000 tritt das revidierte Zivilgesetzbuch (ZGB) in Kraft. Die wichtigste Neuerung betrifft das Scheidungsrecht. Bis dann muss das kantonale Recht angepasst werden. Die grossrätliche Vorberatungskommission unterstützt die Vorlage der Regierung und das vorgeschlagene Vorgehen einstimmig.
Ein Anpassen der kantonalen Bestimmungen zum Scheidungsrecht ist nach Auffassung der grossrätlichen Vorberatungs-Kommission zwingend nötig und soll aus zeitlichen Gründen in zwei Schritten erfolgen. Die Kommission hat unter dem Präsidium von Grossrat Andrea Brüesch und in Anwesenheit des zuständigen Regierungsrats Peter Aliesch die Botschaft zum Erlass von kantonalen Ausführungsbestimmungen beraten. Die Vorlage der Regierung wird dabei als ausgewogener Vorschlag beurteilt, der den Gerichten in allen Fällen ein sachgerechtes Vorgehen ermöglicht. Die Kommission unterstützt daher die Vorlage der Regierung.
Die kantonalen Ausführungsbestimmungen klären vor allem die Zuständigkeiten und das Verfahren. Das Bundesrecht enthält jedoch zahlreiche Regeln, die stark in das Verfahren eingreifen. Die Anpassung des kantonalen Rechts und die Koordination mit dem ordentlichen Verfahrensrecht ist daher nicht einfach. Der Vorschlag der Regierung beschränkt sich auf die zwingend vorgeschriebenen Anpassungen. Die Kommission unterstützt diese Absicht.
Die für die Umsetzung des neuen Scheidungsrechts nötigen Bestimmungen müssen Anfang 2000 in Kraft gesetzt werden. Daher schlägt die Regierung als Zwischenlösung vor, die Anpassung mit einer grossrätlichen Verordnung vorzunehmen. Im Rahmen der Gerichtsreform sollen gleichlautende Bestimmungen in das Gesetz (Einführungsgesetz zum ZGB) aufgenommen werden.
Beide Erlasse verwirklichen zwei Kernanliegen. Sie umfassen neben Zuständigkeitsfragen alle Bestimmungen über das Scheidungsverfahren und sind "benutzerfreundlich" formuliert. Sie beschränken sich auf das Notwendige und tragen den Bemühungen Rechnung, die Gesetzgebung zu straffen. Die offene Formulierung erlaubt es auch, in der Praxis den Vorgaben des Bundesrechts nachzukommen und im Einzelfall die beste Lösung zu treffen.
Die Vorschläge der Regierung zur Gerichtsreform greifen im Wesentlichen die Lösungen des Vorentwurfs auf, die der Präsident des Kantonsgerichts, Alex Schmid, im Auftrag der Regierung erarbeitet hatte. Sie sind im Vernehmlassungsverfahren weitgehend auf Zustimmung gestossen.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
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