Anfang 2000 tritt das revidierte Zivilgesetzbuch (ZGB) in Kraft. Die
wichtigste Neuerung betrifft das Scheidungsrecht. Bis dann muss das
kantonale Recht angepasst werden. Die grossrätliche
Vorberatungskommission unterstützt die Vorlage der Regierung und das
vorgeschlagene Vorgehen einstimmig.
Ein Anpassen der kantonalen Bestimmungen zum Scheidungsrecht ist
nach Auffassung der grossrätlichen Vorberatungs-Kommission zwingend
nötig und soll aus zeitlichen Gründen in zwei Schritten erfolgen. Die
Kommission hat unter dem Präsidium von Grossrat Andrea Brüesch und in
Anwesenheit des zuständigen Regierungsrats Peter Aliesch die Botschaft
zum Erlass von kantonalen Ausführungsbestimmungen beraten. Die Vorlage
der Regierung wird dabei als ausgewogener Vorschlag beurteilt, der den
Gerichten in allen Fällen ein sachgerechtes Vorgehen ermöglicht. Die
Kommission unterstützt daher die Vorlage der Regierung.
Die kantonalen Ausführungsbestimmungen klären vor allem die
Zuständigkeiten und das Verfahren. Das Bundesrecht enthält jedoch
zahlreiche Regeln, die stark in das Verfahren eingreifen. Die Anpassung
des kantonalen Rechts und die Koordination mit dem ordentlichen
Verfahrensrecht ist daher nicht einfach. Der Vorschlag der Regierung
beschränkt sich auf die zwingend vorgeschriebenen Anpassungen. Die
Kommission unterstützt diese Absicht.
Die für die Umsetzung des neuen Scheidungsrechts nötigen
Bestimmungen müssen Anfang 2000 in Kraft gesetzt werden. Daher schlägt
die Regierung als Zwischenlösung vor, die Anpassung mit einer
grossrätlichen Verordnung vorzunehmen. Im Rahmen der Gerichtsreform
sollen gleichlautende Bestimmungen in das Gesetz (Einführungsgesetz zum
ZGB) aufgenommen werden.
Beide Erlasse verwirklichen zwei Kernanliegen. Sie umfassen neben
Zuständigkeitsfragen alle Bestimmungen über das Scheidungsverfahren und
sind "benutzerfreundlich" formuliert. Sie beschränken sich auf das
Notwendige und tragen den Bemühungen Rechnung, die Gesetzgebung zu
straffen. Die offene Formulierung erlaubt es auch, in der Praxis den
Vorgaben des Bundesrechts nachzukommen und im Einzelfall die beste
Lösung zu treffen.
Die Vorschläge der Regierung zur Gerichtsreform greifen im
Wesentlichen die Lösungen des Vorentwurfs auf, die der Präsident des
Kantonsgerichts, Alex Schmid, im Auftrag der Regierung erarbeitet hatte.
Sie sind im Vernehmlassungsverfahren weitgehend auf Zustimmung
gestossen.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission