Das Ausbildungskonzept der Talschafts-Sekundarschulen soll um- und
ausgebaut werden. Neu ist eine einjährige gymnasiale Vorbildung in Form
einer "classe preliceale" vorgesehen. Sie erweitert die allgemeine
Schulbildung.
Die Regierung schlägt dem Grossen Rat in einer Botschaft vor, die
Verordnung über die Talschafts-Sekundarschulen zu revidieren. Der Erlass
muss den heutigen Verhältnissen angepasst werden.
Im Zusammenhang mit der auf sechs bzw. vier Jahre verkürzten Dauer
der Ausbildung im Langzeit- bzw. Kurzzeit-Gymnasium eröffnet sich für
die dritte Klasse der Talschafts-Sekundarschulen die neue Aufgabe, eine
"classe preliceale" zu führen. Dieses Angebot einer einjährigen
gymnasialen Vorbildung soll die Möglichkeit schaffen, dass die
Schülerinnen und Schüler ein Jahr länger in ihrem Tal bleiben und nach
einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung in der Regel ohne Verlust eines
Schuljahrs in die vierte Klasse eines Bündner Gymnasiums übertreten
können. Der Besuch eines Bündner Gymnasiums gewinnt nicht zuletzt auch
im Hinblick auf die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung an der
Pädagogischen Fachhochschule eine zentrale Bedeutung. Die Teilrevision
der Verordnung über die Talschafts-Sekundarschulen soll mithelfen, beim
Umsetzen des neuen Maturitätsanerkennungs-Reglements (MAR) die
regionalen Besonderheiten der "Valli" zu berücksichtigen. Überdies wird
vorgeschlagen, das Subventionierungssystem zu erneuern. Es soll
einfacher, klarer und leistungsorientiert ausgestaltet werden. Während
der vergangenen Jahre wurden an folgenden Standorten
Talschafts-Sekundarschulen geführt: Brusio, Mesocco, Poschiavo, Roveredo
und Stampa.
Vorbehalte zum neuen Berufsbildungs-Bundesgesetz
Der Bund will das Berufsbildungs-Gesetz (BBG) revidieren. Das sog.
duale System der Berufsbildung (Kombination von Theorie und Praxis) soll
gestärkt und zukunftsoffen gestaltet werden. Die Berufsbildung ist der
Bildungsweg, den zwei Drittel der Jugendlichen nach der obligatorischen
Schule einschlagen. Die Regierung kann sich in ihrer Stellungnahme zum
Entwurf des neuen BBG grundsätzlich für die vorgesehenen Neuerungen
einsetzen, soweit sie für die Berufsbildung eine erhöhte
Bewegungsfreiheit schaffen. Das duale System mit der bewährten
Verbindung von Theorie und Praxis muss als zentraler Pfeiler beibehalten
und gleichzeitig weiter entwickelt werden. Indessen ist die
vorgeschlagene Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen nicht
ausgewogen. Mit Nachdruck hält die Regierung fest, dass die Führung von
und die Aufsicht über die Höheren Fachschulen Sache der Kantone ist und
auch bleiben muss. Diesbezügliche Eingriffe des Bundes in die kantonale
Hoheit können nicht akzeptiert werden. Auch mit den vorgeschlagenen
Regelungen und Zuständigkeiten im Finanzbereich kann sich die Regierung
nicht einverstanden erklären. Die Kantone sollen weiterhin den Hauptteil
der öffentlichen Kosten für die Berufsbildung tragen. Der Bund regelt
relativ viel, setzt sich teilweise über die Kantone hinweg und macht
ihnen Auflagen zur Qualitätssicherung und -erhaltung, will sich aber nur
in geringem Ausmass an den anfallenden zusätzlichen Kosten beteiligen.
Die Regierung beantragt, den gesamten Bereich der Finanzen dringend zu
überarbeiten.
Aus den Gemeinden
Die Teilrevision des Baugesetzes von Sta. Maria V.M. wird genehmigt.
Personelles
- Svjetlana Vinkovic, geb. 1960, von Sarajevo (Jugoslawien),
wohnhaft in Tamins, wird per sofort Oberärztin in der Psychiatrischen
Klinik Waldhaus.
- Claudio Ciabuschi, geb. 1951, von Wangen bei Olten SO, wohnhaft in
Unterseen, wird Leiter der Sozialdienste beim Sozialamt. Er beginnt
Anfang Februar 2000.
- Markus Stieger, geb. 1963, von Oberriet, wohnhaft in Chur, wird
Berater beim Amt für Informatik. Er beginnt Anfang Januar 2000.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden