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Das Ausbildungskonzept der Talschafts-Sekundarschulen soll um- und ausgebaut werden. Neu ist eine einjährige gymnasiale Vorbildung in Form einer "classe preliceale" vorgesehen. Sie erweitert die allgemeine Schulbildung.
Die Regierung schlägt dem Grossen Rat in einer Botschaft vor, die Verordnung über die Talschafts-Sekundarschulen zu revidieren. Der Erlass muss den heutigen Verhältnissen angepasst werden.
Im Zusammenhang mit der auf sechs bzw. vier Jahre verkürzten Dauer der Ausbildung im Langzeit- bzw. Kurzzeit-Gymnasium eröffnet sich für die dritte Klasse der Talschafts-Sekundarschulen die neue Aufgabe, eine "classe preliceale" zu führen. Dieses Angebot einer einjährigen gymnasialen Vorbildung soll die Möglichkeit schaffen, dass die Schülerinnen und Schüler ein Jahr länger in ihrem Tal bleiben und nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung in der Regel ohne Verlust eines Schuljahrs in die vierte Klasse eines Bündner Gymnasiums übertreten können. Der Besuch eines Bündner Gymnasiums gewinnt nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung an der Pädagogischen Fachhochschule eine zentrale Bedeutung. Die Teilrevision der Verordnung über die Talschafts-Sekundarschulen soll mithelfen, beim Umsetzen des neuen Maturitätsanerkennungs-Reglements (MAR) die regionalen Besonderheiten der "Valli" zu berücksichtigen. Überdies wird vorgeschlagen, das Subventionierungssystem zu erneuern. Es soll einfacher, klarer und leistungsorientiert ausgestaltet werden. Während der vergangenen Jahre wurden an folgenden Standorten Talschafts-Sekundarschulen geführt: Brusio, Mesocco, Poschiavo, Roveredo und Stampa.

Vorbehalte zum neuen Berufsbildungs-Bundesgesetz
Der Bund will das Berufsbildungs-Gesetz (BBG) revidieren. Das sog. duale System der Berufsbildung (Kombination von Theorie und Praxis) soll gestärkt und zukunftsoffen gestaltet werden. Die Berufsbildung ist der Bildungsweg, den zwei Drittel der Jugendlichen nach der obligatorischen Schule einschlagen. Die Regierung kann sich in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des neuen BBG grundsätzlich für die vorgesehenen Neuerungen einsetzen, soweit sie für die Berufsbildung eine erhöhte Bewegungsfreiheit schaffen. Das duale System mit der bewährten Verbindung von Theorie und Praxis muss als zentraler Pfeiler beibehalten und gleichzeitig weiter entwickelt werden. Indessen ist die vorgeschlagene Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen nicht ausgewogen. Mit Nachdruck hält die Regierung fest, dass die Führung von und die Aufsicht über die Höheren Fachschulen Sache der Kantone ist und auch bleiben muss. Diesbezügliche Eingriffe des Bundes in die kantonale Hoheit können nicht akzeptiert werden. Auch mit den vorgeschlagenen Regelungen und Zuständigkeiten im Finanzbereich kann sich die Regierung nicht einverstanden erklären. Die Kantone sollen weiterhin den Hauptteil der öffentlichen Kosten für die Berufsbildung tragen. Der Bund regelt relativ viel, setzt sich teilweise über die Kantone hinweg und macht ihnen Auflagen zur Qualitätssicherung und -erhaltung, will sich aber nur in geringem Ausmass an den anfallenden zusätzlichen Kosten beteiligen. Die Regierung beantragt, den gesamten Bereich der Finanzen dringend zu überarbeiten.

Aus den Gemeinden

Die Teilrevision des Baugesetzes von Sta. Maria V.M. wird genehmigt.
Personelles
- Svjetlana Vinkovic, geb. 1960, von Sarajevo (Jugoslawien), wohnhaft in Tamins, wird per sofort Oberärztin in der Psychiatrischen Klinik Waldhaus.
- Claudio Ciabuschi, geb. 1951, von Wangen bei Olten SO, wohnhaft in Unterseen, wird Leiter der Sozialdienste beim Sozialamt. Er beginnt Anfang Februar 2000.
- Markus Stieger, geb. 1963, von Oberriet, wohnhaft in Chur, wird Berater beim Amt für Informatik. Er beginnt Anfang Januar 2000.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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