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Im Oktober 1999 verabschiedete das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement die "Anregungen zum Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten in Schule und Kindergarten", welche das Amt für Besondere Schulbereiche während des letzten Jahres innerhalb einer Arbeitsgruppe entwickelt hat. Die Arbeit zeigt Aspekte auf wie:
- Wahrnehmungen, Ziele und Zuständigkeiten bei Auftreten von Verhaltensauffälligkeiten in Schule und Kindergarten;
- Leitfragen für Lehrpersonen bei Auftreten von Verhaltensschwierigkeiten;
- Vorschläge für pädagogische und schulorganisatorische Massnahmen und Instrumente zu Handen der Lehrpersonen, der Schule und des Kindergartens bei Auftreten von Verhaltensschwierigkeiten;
- Ideen für Massnahmen inner- und ausserhalb der Volksschule und des Kindergartens (z.B. Gesprächsführung, Ärztliche Dispens, Sonderschulung, Schulausschluss);
- Hinweise auf die Funktionen der von der Fragestellung betroffenen Instanzen in Problemsituationen. Solche Instanzen sind: Schulrat, Kindergartenkommissionen, Schulinspektorate, Schulpsychologischer Dienst, Heilpädagogischer Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Sozialdienst, Lehrerfortbildung, Suchtpräventionsstelle, Vormundschaftsbehörden, Jugendanwaltschaft, Kantonspolizei usw.
Die Arbeit betont, dass die Führung, Leitung und Beaufsichtigung der Schule und des Kindergartens vor Ort einschliesslich die Durchsetzung von bestehenden Disziplinarordnungen gestützt auf die kantonale Gesetzgebung grundsätzlich den Lehrpersonen, der Schulleitung sowie dem Schulrat bzw. den Kindergartenkommissionen obliegt. Bei Auftreten von Verhaltensschwierigkeiten sind somit neben den Lehrpersonen und Kindergärtnerinnen erstinstanzlich der Schulrat und die Kindergartenkommission gefordert. Die in der Arbeit aufgeführten Ansprechinstanzen stehen diesen Amtsinhabern in der Erfüllung ihrer Aufgabe lediglich beratend, unterstützend oder allenfalls koordinierend zur Seite.
In einem ersten Schritt beauftragte das Departement die Schul- und Kindergarteninspektorate sowie die Schul- und Erziehungsberatenden in Graubünden, die Verbreitung der Arbeit in den Regionen an die Hand zu nehmen. In diesem Sinne wird auf einen Versand an Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, Lehrpersonen, Schulräte und Kindergartenträgerschaften vorläufig verzichtet. Es versteht sich jedoch, dass Personen und Instanzen, welche mit Fragen von Verhaltensauffälligkeiten, Gewalt usw. konfrontiert sind, sich an die entsprechenden Beraterinnen und Berater der Region oder des Departementes wenden können.
Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden
Quelle: dt Amt für Besondere Schulbereiche
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