Die Justizkommission des Grossen Rats des Kantons Graubünden hat an
ihrer letzten Sitzung die Petition Mario Murgovski behandelt. Mit der
Petition, die für die bevorstehende Novembersession traktandiert ist,
beantragen 141 unterzeichnende Personen, dass Mario Murgovski bei seiner
Mutter in Sent bleiben dürfe und dort die Schule besuchen könne. Sie
erachten eine Ausweisung als unmenschlich und völlig unverhältnismässig.
Die Justizkommission beantragt dem Grossen Rat, die Petition zur
Kenntnis zu nehmen, ohne jedoch auf die Entscheide der Fremdenpolizei
und des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements einzugehen. Aufgrund
der grossrätlichen Verordnung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung ist
die Fremdenpolizei die kantonal zuständige Behörde, welche über die
Erteilung und den Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen zu entscheiden
hat. Die Justizkommission hat davon Kenntnis genommen, dass der negative
Entscheid der Fremdenpolizei vom Departement bestätigt wurde. Ein
Weiterzug an das Verwaltungsgericht erfolgte nicht. Der Grosse Rat des
Kantons Graubünden steht in den fremdenpolizeilichen Belangen ausserhalb
des vorgesehenen Rechtsmittelwegs, weshalb ihm keine Überprüfungs- oder
Weisungsbefugnisse im Einzelfall zustehen. Er hat dementsprechend auch
nicht die Kompetenz, einzelne Verwaltungsakte zu kontrollieren,
aufzuheben, abzuändern oder zu bestätigen.
Gremium: Justizkommission
Quelle: dt Justizkommission