Die ausserordentlichen Niederschläge des vergangenen Winters haben
100'000 Kubikmeter Holz und eine Waldfläche von 375 Hektaren zerstört.
Die Regierung nimmt Kenntnis vom Bericht des Forstinspektorats über
den Lawinenwinter 1999. Auf der Alpen-Nordseite war es zwischen Ende
Januar und Ende Februar 1999 zu sehr grossen Schneefällen gekommen. Die
Lawinensituation war äusserst kritisch und hatte u.a. zur Folge, dass
Strassen gesperrt, die Bahn unterbrochen und Evakuationen vorgenommen
werden mussten. Die Experten sprechen von einem Jahrhundert-Ereignis. Im
Mai/Juni 1999 folgten intensive Regenfälle. Insbesondere zu Pfingsten
fielen diese mit der Schneeschmelze zusammen und setzten Wald,
Kulturland und Infrastrukturen arg zu, umso mehr, als der Boden von den
grossen abgeschmolzenen Schneemengen stark durchnässt war. Eine weitere
Periode intensiver Niederschläge fiel auf die zweite Monatshälfte
September 1999.
Die starken Niederschläge verursachten Schäden im ganzen Kanton. Am
stärksten betroffen waren einmal mehr Teile der Alpen-Nordseite,
insbesondere die Gebiete Prättigau/Davos, Schanfigg und Mittelbünden.
Das Forstinspektorat liess in der Folge alle Lawinen-Verbauungen
kontrollieren. Dabei wurden an verschiedenen Orten kleinere Schäden
festgestellt. Nur in zwei Verbauungen (Monbiel/Klosters und Platta
Liunga/Brigels) sind grössere Schäden aufgetreten. Grundsätzlich haben
die Lawinenverbauungen ihre Funktion erfüllt. Die Schäden sind instand
gestellt und behoben worden, damit für den kommenden Winter die gleiche
Sicherheit wie vor den Ereignissen 1999 garantiert werden kann.
Insgesamt wurden über 330 Schadenfälle mit veranschlagten Kosten von
insgesamt 15.2 Mio. Franken gemeldet. Das Ausmass der Lawinen-,
Schneelast- und Windwurf-Schäden beläuft sich auf 100'000 Kubikmeter
Holz sowie eine zerstörte Waldfläche von insgesamt 375 Hektaren. Die
Räumungen sind jeweils sofort angeordnet worden. Ein Teil der Schäden
konnte über laufende Projekte behoben und finanziert werden, der
überwiegende Teil jedoch wird im Rahmen von zwei Globalprojekten
finanziert.
Investitionsbeitrag an Rhätische Bahn genehmigt
Das Bundesamt für Verkehr hat dem Kanton einen Entwurf für die 27.
Investitionshilfe-Vereinbarung der Rhätischen Bahn (RhB) unterbreitet.
Unter dem Vorbehalt der Mitunterzeichnung durch die übrigen
Vertragsparteien wird er von der Regierung genehmigt. Die Mittel werden
verwendet für Kreuzungsgleis-Verlängerungen in Brusio und Lagalp (3.5
bzw. 3 Mio. Franken), den Bau einer neuen Kreuzungsstation Stablini
(5.38 Mio.), die Ausrüstung der Berninalinie mit der Zugsicherung ZSI 90
(2.235 Mio.), die Ausrüstung des Albulatunnels mit einem
Tunnel-Funksystem (1.7 Mio.), den Rückkauf und Umbau von zehn
Vereina-Güterwagen (1.525 Mio.) sowie die Beschaffung von 21 neuen
Güterwagen R-ACTS (5.245 Mio.). Gemäss geltendem Verteilschlüssel
entfallen auf den Kanton 18 Prozent oder 4.068 Mio. Franken. Die Mittel
sind im kantonalen Voranschlag und im Finanzplan berücksichtigt.
Bevölkerungsschutz soll bestehende Zivilschutz-Strukturen nutzen
Die Regierung nimmt gegenüber dem Bund Stellung zu den Kernaussagen
und Eckwerten für den Bevölkerungsschutz. Dieser ist ein ziviles
Instrument für die Führung, den Schutz und die Hilfe bei Katastrophen,
anderen Notlagen sowie bei machtpolitischen Bedrohungen. Er ersetzt
gewissermassen den bisherigen Zivilschutz. Die Struktur des
Bevölkerungsschutzes setzt dabei auf den Zusammenschluss verschiedener
ziviler Mittel, welche zum Bewältigen dieser Aufgaben nötig sind. Aus
diesem Grund muss die grundsätzliche Zuständigkeit bei den Kantonen
liegen. Dies gilt umfassend, d.h. für alle Mittel, für deren
Bereitschaft und für die Führungsorganisation. Im Rahmen der
Detailstudien wird es darum gehen, die Aufgaben optimal aufzuteilen und
die effektiven Zuständigkeiten ebenso festzulegen wie die Kostenteilung
gemäss den Grundsätzen des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und
Kantonen. Beim Aufbau des Bevölkerungsschutzes ist soweit möglich auf
den bestehenden Strukturen der vorhandenen zivilen Elemente aufzubauen.
Von zentraler Bedeutung ist es, dass eine zivile Organisation für die
Ausbildung und den Einsatz zuständig ist. Diese Aufgaben sollen
weiterhin durch den angepassten Zivilschutz übernommen werden. Es macht
nach Ansicht der Regierung keinen Sinn, dazu eine neue Organisation zu
bilden.
Aus den Gemeinden
Das Steinschlagverbauungsprojekt "Grotti" der Gemeinde Bondo wird
genehmigt. An die veranschlagten Kosten von 360'000 Franken wird ein
Kantonsbeitrag von 20 Prozent zugesichert.
Gutgeheissen werden die Lärmsanierungs-Programme für die
Prättigauerstrasse im Bereich der Fraktion Dalvazza, Luzein, und für die
Landwasser-Strasse im Bereich der Gemeinde Schmitten.
Die Verfassung der Gemeinde Breil/Brigels, die zweite Phase der
Totalrevision der Ortsplanung von Cauco, die Ergänzung der Ortsplanung
von Haldenstein und die Änderung der Ortsplanung von Seewis i.P. im
Hinblick auf die Erweiterung des Kurhauses werden genehmigt.
Personelles
Ende November 1999 tritt Frieder Neunhoeffer, Chur, Beauftragter für
Behindertenfragen beim Sozialamt, in den Ruhestand. Die Regierung dankt
ihm für die dem Kanton geleisteten Dienste.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden