Die Regierung vermisst konkrete Aussagen des Bunds, mit welchen
Massnahmen der Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene gebracht
werden soll und spricht sich erneut gegen 40-Tönner am San Bernardino
aus.
Gegenüber dem Bund nimmt die Regierung Stellung zum Vollzug des
bilateralen Landverkehrs-Abkommens mit der EU und zu den flankierenden
Massnahmen beim freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und den
EU-Ländern.
Wie kommt der Güterverkehr auf die Schiene?
Das Umsetzen des bilateralen Landverkehrs-Abkommens mit der EU
bringt für die Kantone erhebliche Mehrbelastungen, weil das Personal im
Bereich Polizei und Strassenverkehrs-Amt aufgestockt werden muss. In
Graubünden wie auch in den meisten anderen Kantonen besteht aber ein
Personalstopp. Es ist daher unerlässlich, dass die Zusatzkosten aus dem
Ertrag der LSVA finanziert werden. Dazu ist ein Vorbezug mit dem Auftrag
an die Kantone nötig, diesen Betrag für die Kontrollen resp.
flankierenden Massnahmen des Landverkehrs-Abkommens einzusetzen. Mit
Bedauern wird festgestellt, dass die Massnahmen, mit denen der
Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert werden soll, noch
immer nicht konkretisiert worden sind. Es wird daher vom Bund verlangt,
dies innert nützlicher Frist zu tun. Beim Verteilen der
40-Tonnen-Bewilligung auf Schweizer Transporteure wird beantragt, diese
Fahrten auf Grund des Fahrzeug-Bestandes und der Strassen-Gesamtlänge
auf die Kantone zu verteilen. Das Prinzip "first come first serve" wird
demgegenüber entschieden zurückgewiesen. Erneut spricht sich die
Regierung aus Sicherheitsgründen klar gegen ein Öffnen der
San-Bernardino-Achse für das Befahren mit 40-Tonnen-Lastwagen aus.
Wirtschaftswachstum nicht vereiteln
Mit Bezug auf die flankierenden Massnahmen zum freien
Personenverkehr zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU wird
festgestellt, dass diese die angestrebte Liberalisierung teilweise stark
einschränken. Angesichts des Lohn- und Preisdrucks, der durch den freien
Personenverkehr entstehen könnte, wird die Notwendigkeit von Massnahmen
nicht bestritten. Sie sollten jedoch zeitlich befristet werden, um bei
Bedarf reagieren zu können und einem erhofften Wirtschaftswachstum nicht
im Weg zu stehen.
Menschen klonen verboten
Gegenüber Bundesrat Arnold Koller nimmt die Regierung Stellung zum
europäischen Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin sowie zum
Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen. Die
darin behandelten Aspekte sind von derart grundlegender Bedeutung, dass
sie zweckmässigerweise auf europäischer Ebene geregelt werden. Die
Regierung ist damit einverstanden, dass der Bundesrat die entsprechenden
Vereinbarungen unterzeichnet und ratifiziert. Die Bioethik-Konvention
ist ein Minimalkonsens der europäischen Länder, um die Menschenrechte im
medizinischen Bereich zu wahren. Die Unterzeichner-Staaten können
weitergehende Schutzbestimmungen erlassen, in der Schweiz ist derzeit
denn auch ein entsprechender Gesetzgebungs-Prozess im Gang.
Erlasse über Arbeitslosigkeit anpassen
Das 1995 revidierte und in der Folge etappenweise in Kraft gesetzte
Eidg. Arbeitslosen-Versicherungsgesetz brachte verschiedene Neuerungen.
So wurden die regionalen Arbeitsvermittlungs-Zentren (RAV) eingeführt,
Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen organisiert, ein neues
Taggeld-System installiert und die wöchentliche Stempelkontrolle
abgeschafft. Diese Änderungen machen es nötig, dass die kantonalen
Ausführungsbestimmungen entsprechend angepasst werden. Derzeit sind
diese in vier Erlassen geregelt. Um Wiederholungen und
Doppelspurigkeiten auszumerzen, sollen sie gestrafft werden, indem das
kantonale Einführungsgesetz aufgehoben wird und die verbleibenden
Vollzugsfragen in einer grossrätlichen Vollziehungsverordnung geregelt
werden. Die Regierung eröffnet die Vernehmlassung zu diesem Vorhaben,
welche bis Ende Mai dauert.
Humanitäre Hilfe
Die Regierung gewährt als Zeichen der Solidarität unter den
Gebirgskantonen einerseits und unter den Mitgliedern der Arge Alp
andererseits eine finanzielle Unterstützung an die Betroffenen der
Lawinenschäden vom Februar 1999. Dem Kanton Wallis und dem Land Tirol
(Österreich) werden in diesem Sinn je eine Betrag von 10'000 Franken
ausgerichtet.
Kulturbeiträge
Die Volksmusik-Formation "Prättigauer Stubehöckler" und die
Herausgebenden der Publikation "Mesolcina praehistorica - Mensch und
Naturraum in einem Bündner Südalpen-Tal vom Mesolithikum bis in römische
Zeit" erhalten Beiträge von insgesamt 12'500 Franken.
Aus den Gemeinden
Die Handels-Mittelschule wird auf den Standort Chur konzentriert und
durch den Kanton (Bündner Kantonsschule) geführt. Die Regierung stimmt
einem bezüglichen Vertrag zwischen dem Kanton und der Stadt Chur zu.
Die Höhere Kaufmännische Gesamtschule HKG an der Hochschule für
Wirtschaft und Tourismus Chur wird rückwirkend ab Anfang 1998 definitiv
als Höhere Fachschule anerkannt.
Das Bauprojekt für die gemeinsame Oberstufe Trin/Tamins in Tamins
wird mit Hinweisen definitiv gutgeheissen.
Die Teilrevisionen des Baugesetzes von Davos und der Ortsplanung von
Rueun werden genehmigt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite von
insgesamt rund fünf Millionen Franken freigegeben.
Personelles
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Remo Berther, geb. 1970, von Tujetsch, wohnhaft in Flamatt, wird
Systemanalist beim Amt für Informatik. Er beginnt Anfang Juni 1999.
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Giusep Quinter, geb. 1967, von Trun, wohnhaft in Chur, wird
juristischer Mitarbeiter beim Tiefbauamt. Er tritt seine Stelle Anfang
Juli 1999 an.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden