Anfang 1999 ist die BSE-Überwachung in der Schweiz verstärkt worden.
Seit diesem Zeitpunkt werden alle verendeten oder wegen
Gesundheitsproblemen getöteten oder geschlachteten Kühe mit dem neuen
BSE-Test der Schweizer Firma Prionics untersucht. Diese Untersuchungen
werden durch weitere Stichproben und durch die zusätzlich
vorgeschriebene Untersuchung der lebenden Kühe vor der Schlachtung
(Schlachttier-Untersuchung) ergänzt. Damit verfügt die Schweiz über eine
weltweit einzigartige BSE-Überwachung.
Wie uns gestern mitgeteilt wurde hat der Prionics Test einer im
Februar getöteten Kuh aus einem grösseren Bündner Bauernbetrieb im Raum
Chur ein BSE positives Resultat ergeben.
Die fünf-jährige Kuh war erst Anfang Januar 1999 aus einem anderen
Kanton in den Bündner Bestand zugekauft worden und hat sich vor ihrem
Tod nur während knapp zwei Monaten im Kanton Graubünden aufgehalten.
Trotzdem müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen vollzogen
werden.
Da das betroffene Tier nach dem Verbot des Verfütterns von Tiermehl
von 1990 geboren worden war (sog. born-after ban oder BAB-Fall), müssen
gemäss der Verordnung über befristete Sofortmassnahmen gegen die BSE im
schweizerischen Rindvieh-Bestand sowohl im Bündner Betrieb als auch im
Herkunftsbetrieb alle Tiere der Rindergattung getötet und entsorgt
werden.
Die erwähnte Verordnung, in der keine Ausnahmereglungen vorgesehen
sind, ist vom Bundesrat am 13. Dezember 1996 erlassen worden und gehört
zum Massnahmenpaket, das die BSE-Freiheit der schweizerischen
Rindviehbestände garantieren soll und den Export von Rindvieh wieder
ermöglichen sollte.
Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden
Quelle: dt Veterinäramt Graubünden