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Die Regierung hat dem Grossen Rat die Botschaft zur Reform der bündnerischen Gerichtsorganisation zugeleitet. Die heutige Organisation genügt den ständig steigenden Anforderungen nicht mehr. Die Reform bringt eine klare Verbesserung der erstinstanzlichen Justiz. Der Handlungsbedarf ist unumstritten.
Die vorgeschlagene Reform will eine professionellere und wirksamere Gerichtsorganisation schaffen. Davon betroffen sind vor allem die erstinstanzlichen Gerichte, denn sie sind für das Funktionieren der Justiz von grösster Bedeutung. Es wird angestrebt, die Effizienz der Gerichtsinstanzen und die Qualität ihrer Urteile zu steigern sowie die Verfahren zu beschleunigen. Diese Verbesserungen liegen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Dabei schliesst die Zielsetzung die Wahl von Laienrichterinnen und Laienrichtern nicht aus. Im Sinne einer bürgernahen Justiz soll eine juristische Ausbildung weiterhin nicht Voraussetzung für die Tätigkeit in einem Gericht sein.
Die Kernpunkte der vorgeschlagenen Gerichtsreform betreffen das Vermittleramt, die Zuständigkeiten im Strafprozess, die Bezirkseinteilung sowie die Organisation der Bezirksgerichte. Die entsprechenden Vorschläge sind weitgehend unbestritten und im Vernehmlassungsverfahren allgemein auf Zustimmung gestossen. Es handelt sich um folgende Punkte:
- Die Vermittlerfunktion wird dem Kreispräsidenten übertragen. Dieser bleibt daneben Einzelrichter. Seine Zuständigkeiten erfahren gewisse Anpassungen.
- Die Kreisgerichte und die Kreisgerichtsausschüsse werden aufgehoben und die strafrechtlichen Zuständigkeiten auf die Bezirksgerichte bzw. deren Ausschüsse übertragen. Für Verwaltungsaufgaben der Kreise ist nun generell der Kreisrat zuständig.
- Um gute Voraussetzungen für eine effiziente Justiz zu schaffen, sollen einzelne Bezirke zusammengelegt und geographisch an die heutigen Regionen angeglichen werden. Dies betrifft die Bezirke Val Müstair und Inn, Hinterrhein und Heinzenberg sowie Glenner und Vorderrhein. Überdies werden das Prättigau und der Kreis Safien an die Region angeglichen.
- Um die Bezirksgerichte zu stärken sollen diese neu direkt durch die Stimmberechtigten gewählt werden. In Bezug auf die Organisation der Bezirksgerichte schlägt die Regierung eine flexiblere und damit sachgerechtere Lösung vor.
Daneben umfasst die vorgeschlagene Gerichtsreform noch weitere Änderungen:
- So werden etwa die Jugendgerichte als eigenständige Gerichte abgeschafft. Denn die Gründe, die zu ihrer Schaffung geführt haben, sind weggefallen.
- Aufgrund der Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention soll die Funktion des Haftrichters geschaffen werden. Dieser verhängt die Untersuchungshaft auf Antrag des Staatsanwalts. Die Funktion wird dezentral organisiert und vier Bezirksgerichtspräsidenten übertragen.
- Neu geordnet wird ferner das Konkurswesen. Während das Betreibungsamt weiterhin kreisweise organisiert bleibt, soll das Konkursamt nun auf Bezirksebene geführt werden.
- Der Kanton wird sich zukünftig stärker an den Kosten für die Justiz beteiligen. Während er heute knapp 30 Prozent des Defizits der Bezirksgerichte trägt, sollen die Defizite zwischen Kanton und Gemeinden neu hälftig geteilt werden.
Die Beratungen im Grossen Rat über die Gerichtsreform beginnen diesen Mai. Die Volksabstimmung könnte im Frühjahr des nächsten Jahres stattfinden, so dass an den Kreiswahlen im Mai 2000 nur noch die neuen Funktionen zu besetzen wären. Das Inkrafttreten der Reform ist auf Anfang 2001 vorgesehen.
Abgesehen von der Bezirkseinteilung ist die Gliederung des Kantons von der Gerichtsreform nicht berührt. Eine sinnvolle Gerichtsreform führt nicht zwingend dazu, die Kreise aufzuheben und setzt nicht voraus, dass der Kanton neu eingeteilt wird. Diese Fragen sind vielmehr im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung zu prüfen.
Die Vorschläge der Regierung zur Gerichtsreform greifen im Wesentlichen die Lösungen des Vorentwurfs auf, die der Präsident des Kantonsgerichts, Dr. Alex Schmid, im Auftrag der Regierung erarbeitet hatte. Dessen Vorschläge wurden bereits von einer Expertenkommission unter dem Vorsitz von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch unterstützt. Sie sind in einem ausgedehnten Vernehmlassungsverfahren weitgehend auf Zustimmung gestossen.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
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