Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Vorberatungskommission des Grossen Rates hat die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes beraten und mit einzelnen Änderungen verabschiedet. Schwerpunkte setzt die Vorberatungskommission bei der Nachlasssteuer für Ehegatten und der Minimalsteuer. Beide sollen abgeschafft werden.
Unter dem Vorsitz von Benno Burtscher (CVP, Alvaschein) und in Anwesenheit von Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf sowie Vertretern der Verwaltung hat die Vorberatungskommission die Vorlage an zwei ganztägigen Sitzungen durchberaten.
Die Anpassungen an das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden konnten weitgehend diskussionslos verabschiedet werden. Es handelt sich dabei um Revisionspunkte, die das Bundesrecht zwingend vorschreibt. Dem kantonalen Gesetzgeber kommt nur ein sehr enger Gestaltungsspielraum zu.
Der Wechsel zur Gegenwartsbemessung blieb unbestritten. Die Mitglieder der Kommission teilten die Argumentation der Regierung, wonach die Gegenwartsbemessung das einfachere und gerechtere Bemessungssystem darstellt, mit dem die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit optimaler verwirklicht werden kann.
Im Bereich der allgemeinen Abzüge und der Sozialabzüge wurden verschiedene Fragen aufgeworfen und intensiv diskutiert. Die Kommissionsmehrheit vertrat aber letztlich klar die Auffassung, dass sich weitere Abzüge bzw. eine Erhöhung der in der Botschaft vorgesehenen Abzüge nicht rechtfertigen liessen, da die Steuerbelastung für die natürlichen Personen im interkantonalen Vergleich als äusserst günstig beurteilt werden könne.
Die grosse Mehrheit der Kommission stimmte für die Abschaffung der Nachlasssteuer für Ehegatten. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war einerseits der Vergleich mit anderen Kantonen, der zeigt, dass nur drei Kantone eine Erbschaftssteuer von Ehegatten erheben. Andererseits lässt sich eine Nachlasssteuer für Ehegatten im System der Familienbesteuerung auch sachlich kaum rechtfertigen. Wenn die Ehegatten steuerrechtlich als Einheit betrachtet werden und die Steuerfaktoren von Mann und Frau addiert und zum Gesamtsatz besteuert werden, sollte beim Ableben eines Ehegatten nicht eine abweichende Beurteilung Platz greifen, die zu einer Besteuerung des Nachlasses führt.
Auch in einem zweiten Punkt beschloss die Mehrheit der Kommission eine Abweichung von der Vorlage. Die Minimalsteuer, eine auf dem Liegenschaftenbesitz erhobene Objektsteuer, soll abgeschafft werden. Es muss verhindert werden, dass Unternehmungen, die in einer wirtschaftlich schwierigen Situation ums Überleben kämpfen, noch mit einer Zusatzsteuer belastet werden.
Werden die von der Vorberatungskommission beschlossenen Mehrheitsanträge vom Grossen Rat übernommen, werden die Steuereinnahmen gemäss Berechnungen der Verwaltung leicht zurückgehen.
Der Grosse Rat wird die Teilrevision in der Märzsession behandeln.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Vorberatungs-Kommission
Neuer Artikel