Die Vorberatungskommission des Grossen Rates hat die Teilrevision
des kantonalen Steuergesetzes beraten und mit einzelnen Änderungen
verabschiedet. Schwerpunkte setzt die Vorberatungskommission bei der
Nachlasssteuer für Ehegatten und der Minimalsteuer. Beide sollen
abgeschafft werden.
Unter dem Vorsitz von Benno Burtscher (CVP, Alvaschein) und in
Anwesenheit von Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf sowie Vertretern
der Verwaltung hat die Vorberatungskommission die Vorlage an zwei
ganztägigen Sitzungen durchberaten.
Die Anpassungen an das Bundesgesetz über die Harmonisierung der
direkten Steuern der Kantone und Gemeinden konnten weitgehend
diskussionslos verabschiedet werden. Es handelt sich dabei um
Revisionspunkte, die das Bundesrecht zwingend vorschreibt. Dem
kantonalen Gesetzgeber kommt nur ein sehr enger Gestaltungsspielraum zu.
Der Wechsel zur Gegenwartsbemessung blieb unbestritten. Die
Mitglieder der Kommission teilten die Argumentation der Regierung,
wonach die Gegenwartsbemessung das einfachere und gerechtere
Bemessungssystem darstellt, mit dem die Besteuerung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit optimaler verwirklicht werden kann.
Im Bereich der allgemeinen Abzüge und der Sozialabzüge wurden
verschiedene Fragen aufgeworfen und intensiv diskutiert. Die
Kommissionsmehrheit vertrat aber letztlich klar die Auffassung, dass
sich weitere Abzüge bzw. eine Erhöhung der in der Botschaft vorgesehenen
Abzüge nicht rechtfertigen liessen, da die Steuerbelastung für die
natürlichen Personen im interkantonalen Vergleich als äusserst günstig
beurteilt werden könne.
Die grosse Mehrheit der Kommission stimmte für die Abschaffung der
Nachlasssteuer für Ehegatten. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war
einerseits der Vergleich mit anderen Kantonen, der zeigt, dass nur drei
Kantone eine Erbschaftssteuer von Ehegatten erheben. Andererseits lässt
sich eine Nachlasssteuer für Ehegatten im System der Familienbesteuerung
auch sachlich kaum rechtfertigen. Wenn die Ehegatten steuerrechtlich als
Einheit betrachtet werden und die Steuerfaktoren von Mann und Frau
addiert und zum Gesamtsatz besteuert werden, sollte beim Ableben eines
Ehegatten nicht eine abweichende Beurteilung Platz greifen, die zu einer
Besteuerung des Nachlasses führt.
Auch in einem zweiten Punkt beschloss die Mehrheit der Kommission
eine Abweichung von der Vorlage. Die Minimalsteuer, eine auf dem
Liegenschaftenbesitz erhobene Objektsteuer, soll abgeschafft werden. Es
muss verhindert werden, dass Unternehmungen, die in einer wirtschaftlich
schwierigen Situation ums Überleben kämpfen, noch mit einer Zusatzsteuer
belastet werden.
Werden die von der Vorberatungskommission beschlossenen
Mehrheitsanträge vom Grossen Rat übernommen, werden die Steuereinnahmen
gemäss Berechnungen der Verwaltung leicht zurückgehen.
Der Grosse Rat wird die Teilrevision in der Märzsession behandeln.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Vorberatungs-Kommission