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Die grossrätliche Vorberatungs-Kommission unter der Leitung von Grossrat Hans Sprecher, St. Antönien, hat kürzlich in Anwesenheit von Regierungsrat Peter Aliesch die Botschaft zur Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition beraten. Mit der Vollziehungsverordnung werden die Zuständigkeiten und das Verfahren für den Vollzug des neuen Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition festgelegt, wobei für diesen weiterhin das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement und die Kantonspolizei zuständig sein sollen.
Die Vollziehungsverordnung wird erforderlich, weil das neue eidgenössische Waffengesetz das bisherige Konkordat der Kantone überflüssig werden lässt. Für die Jäger und Sportschützen ergeben sich durch das neue Waffengesetz nur unwesentliche Änderungen. So muss z.B. auch für das Übertragen einer Waffe unter Privaten ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden.
Die Verordnung ist im Wesentlichen unbestritten geblieben. Zu Diskussionen Anlass gab aber die Frage, ob so genannte Softair-Waffen und Laserpointer unter das neue Waffengesetz fallen. Einerseits ergibt sich aber aus den Materialien zum eidgenössischen Waffengesetz, dass Spielzeug-Waffen auch in Zukunft nicht unter das Waffengesetz fallen. Andererseits sind die Bestimmungen des eidgenössischen Waffengesetzes in diesem Bereich abschliessend. Die Kantone haben im Rahmen der Vollziehungsverordnung deshalb keine Möglichkeit mehr, weiter gehende Einschränkungen zum Bundesrecht vorzunehmen oder die Definition, welche Geräte als Waffen gelten, zu erweitern. Missbräuche, wie sie offenbar an Schulen festgestellt werden mussten, sind über die Schulgesetzgebung zu bekämpfen.
Der Verordnungsentwurf wird vom Grossen Rat in der Märzsession behandelt.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
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