Der Kanton will eine klare Gesetzesgrundlage dafür schaffen, dass
Kinder mit Behinderungen neben den bestehenden internen und externen
Sonderschulen auch die Volksschule besuchen können.
Die Integration von Kindern mit Behinderungen in die öffentlichen
Kindergärten und Schulen hat in den letzten Jahren auch in Graubünden
immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die bisherige Ausbildung in den
öffentlichen und privaten Sonderschulen soll daher auf Gesetzesstufe
durch die Möglichkeit der Sonderschulung im Rahmen der öffentlichen
Volksschulen ergänzt werden. Auf Kindergartenstufe ist die Möglichkeit
der Integration bereits seit 1993 im Gesetz verankert. Um die
Rechtsgrundlagen für diesen klaren Trend der Zeit auch im Schulbereich
zu schaffen und um die Sonderschul-Finanzierung losgelöst von der
Regelung der eidgenössischen Invalidenversicherung regeln zu können,
wird eine Teilrevision des kantonalen Behindertengesetzes in die
Vernehmlassung gegeben. Die Frist läuft bis Mitte Juni 1999.
Grenzüberschreitende Flugrettung erleichtern
Die Schweiz und Österreich beabsichtigen, demnächst ein Abkommen
über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren
Unglücksfällen zu schliessen. Dieses hat für den Grenzkanton Graubünden
grosse Bedeutung. Die entsprechenden Bemühungen werden vom Kanton denn
auch mit Nachdruck unterstützt. Insbesondere wird darauf hingewiesen,
dass auch die gegenseitige grenzüberschreitende Flugrettung mit
Helikoptern ein prioritäres Anliegen ist. Gerade in diesem Bereich
müssen unnötige bürokratische Hürden beseitigt werden. Gestützt auf ein
Zusatzprotokoll eines ähnlichen Abkommens zwischen der Schweiz und
Italien hat Graubünden im Frühjahr 1998 mit der Provinz
Bozen-Südtirol/Alto Adige eine Vereinbarung über die
grenzüberschreitende Flugrettung abgeschlossen, die sich in der Praxis
sehr gut bewährt. Die Regierung regt daher an, beim Abkommen mit
Österreich auf ein analoges Zusatzprotokoll hinzuwirken.
Änderung bei der Jagdprüfung
Wer das Jagdpatent erwerben will, muss eine Eignungsprüfung machen.
Diese umfasst auch das Schiessen mit Kugel und Schrot. Hinsichtlich der
Schrotflinte erfährt die Prüfung eine kleine Änderung. In den letzten
Jahren sind die Laufhasen-Anlagen wesentlich verbessert worden. Neu kann
sowohl das vordere als auch das mittlere Kippfeld als Treffer anerkannt
werden. Damit wird die zu treffende Fläche gegenüber der bisherigen
Regelung etwa verdoppelt. Während die Mindestanforderung bisher bei
sechs Treffern lag, müssen neu sieben von insgesamt zehn Schüssen
Treffer sein. Durch diese Neuerung wird die Schiessprüfung mit der
Jagdflinte gesamthaft gesehen nicht erschwert. Keine Änderungen gibt es
im Bereich der Prüfung mit dem Jagdgewehr (Kugel) sowie bei den
Bestimmungen über das Wiederholen der Schiessprüfung.
Schlauchboot-Fahrten besser reglementieren
Gewerbsmässige und nicht-gewerbsmässige Schlauchboot-Fahrten auf
Bündner Gewässern sollen den gleichen Beschränkungen unterliegen, sofern
gleichartiges Bootsmaterial benützt wird. Dies ist eine der Neuerungen,
die im Entwurf für ein neues Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die
Binnen-Schifffahrt enthalten ist. Der Kanton eröffnet die Vernehmlassung
zu diesem Erlass. Die Revision zielt vor allem darauf ab, die Bündner
Schifffahrts-Gesetzgebung dem Bundesrecht anzupassen und das Befahren
der Fliessgewässer mit Schlauchbooten (sog. Riverrafting) zu
reglementieren. Das Bundesrecht geht neu von der grundsätzlichen
Schifffahrts-Freiheit aus, während früher der Grundsatz des allgemeinen
Schifffahrts-Verbots galt. Der Entwurf des kantonalen
Einführungsgesetzes nennt deshalb ausdrücklich jene Fliessgewässer, für
welche ein absolutes Fahrverbot gilt.
Vernehmlassungen an den Bund
Gegenüber Bundesrat Koller nimmt die Regierung Stellung zum
Vorentwurf für ein Bundesgesetz über genetische Untersuchungen von
Menschen. Solche Untersuchungen sind nur unter klar umschriebenen
Voraussetzungen statthaft, z.B. wenn sie der Familienplanung oder der
Identifizierung dienen. Die Regierung erachtet den Entwurf als
zeitgemässe Lösung.
Gegenüber Bundesrat Adolf Ogi äussert sich die Regierung zum Entwurf
für eine Teilrevision des Militärgesetzes (Bundesgesetz über die Armee
und die Militärverwaltung). Dieser umfasst insbesondere auch den Bereich
der bewaffneten schweizerischen Verbände im Friedensförderungs-Dienst im
Ausland. Die Regierung erachtet es als politisch riskant, diese Fragen
abzuhandeln, bevor ein neuer sicherheitspolitischer Bericht vorliegt und
die Umrisse der neuen Armee bekannt und akzeptiert sind.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung von
Pontresina und mit Vorbehalten jene von Trimmis.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von rund fünf Mio. Franken freigegeben.
Personelles
Chasper Stupan, geb. 1947, von und in Ardez, wird per Anfang Mai
1999 Obmann der Schätzungskommission 6, Scuol.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden