Aufgrund der Medienmitteilung der Gruppo MASIM (Movimento apartitico
salvaguardia interessi del Moesano) vom 19. Januar 1999 sieht sich das
Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement zu folgender Richtigstellung
veranlasst:
Es ist nicht richtig, dass der Kanton Graubünden mit dem Kanton
Tessin eine Vereinbarung über die stationäre Betreuung der Bevölkerung
des Moesano in der Clinica psychiatrica cantonale in Mendrisio
abgeschlossen hat. Richtig ist vielmehr, dass derzeit Verhandlungen über
den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung geführt werden. Über den
Abschluss der Vereinbarung wird die Regierung demnächst in Würdigung der
aus der Vereinbarung resultierenden Kosten befinden.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Sanitätsdepartement