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In Beantwortung einer Petition betreffend den Aufenthalt von ausländischen Fahrenden in San Vittore plädiert die Regierung dafür, einen Transitplatz in der Mesolcina zur Verfügung zu stellen.
Im September 1998 wurde der Regierung eine Petition aus der Mesolcina unterbreitet, in der sich die Unterzeichnenden dagegen wehren, dass sich ausländische Fahrende vorübergehend auf dem Gebiet von San Vittore niederlassen. Vom Kanton wurde verlangt, dieses Anliegen allenfalls mit polizeilichen Mitteln durchzusetzen. Die Regierung erklärt in ihrer bezüglichen Antwort, dass es rechtlich nicht möglich ist, den Zuzug von ausländischen Fahrenden in den Kanton zu verhindern. Damit sie aber nicht jedes Jahr Grundstücke ihrer Wahl in Beschlag nehmen, spricht sich die Regierung dafür aus, die Probleme mit den Fahrenden aktiv anzugehen, indem ein Transitplatz in der Mesolcina geschaffen wird. Denkbar sind auch mehrere kleinere Plätze. Dass die Situation durch das Schaffen eines Transitplatzes beruhigt werden kann, zeigt das Beispiel des Churer Rheintals, das mit denselben Problemen konfrontiert war. Seit in Domat/Ems ein Transitplatz zur Verfügung steht, hat sich die Situation im Churer Rheintal erheblich verbessert. In gleicher Weise ist in der letzten Jahren auch der Kanton Tessin zusammen mit den Gemeinden vorgegangen und hat dabei ermutigende Erfahrungen gemacht. Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement wird daher erneut versuchen, eine von den Gemeinden der Mesolcina mitgetragene Lösung zu finden.
Bevor Zwangsmassnahmen angewendet werden, hat eine fundierte Güterabwägung zu erfolgen und die zum Einsatz gelangenden Mittel müssen verhältnismässig sein. In Anwendung dieser Grundsätze ist die Regierung nur im äussersten Notfall befugt, für einen gewaltsamen Einsatz polizeiliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Ein solches Vorgehen ist gegenüber grösseren Gruppen von ausländischen Fahrenden äusserst problematisch, die Gefahr von Eskalationen beim Einsatz von Gewalt gross. Die Regierung hat jedoch die Kantonspolizei angewiesen, beim Zuzug und während des Aufenthalts der ausländischen Fahrenden die Polizeipräsenz zu erhöhen. Analog geht auch der Kanton Tessin vor.
Kürzlich hat die Regierung den Bundesrat erneut ersucht, ein Grundstück des Bundes in der Mesolcina zur Verfügung zu stellen, um einen Transitplatz für ausländische Fahrende zu errichten.
Landwirtschaft im Wandel
Auch in der Landwirtschaft gilt mittlerweile folgende Maxime: Mehr Markt, weniger Staat. Die neue Agrarpolitik des Bundes bringt eine starke Liberalisierung. Der Staat soll zwar für gute Rahmenbedingungen sorgen, jedoch nicht mehr in den Markt eingreifen. So beschäftigt er sich nicht mehr mit der Tierzucht. Auf kantonaler Ebene ist damit die Tierzucht-Kommission überflüssig geworden und daher aufzulösen. Die Grossvieh- und Kleinvieh-Experten waren bisher amtliche Funktionäre, denen auch die Herdebuch-Aufnahme unterstand. Weil diese Aufgabe neu den Tierzucht-Verbänden obliegt, braucht es auch keine kantonalen Experten mehr. Zudem soll der Selbsthilfe-Fonds, mit dessen Mitteln der Viehabsatz zusätzlich gefördert wurde, vom Kanton aufgehoben werden, weil die obligatorischen Solidaritätsbeiträge von Bundesrechts her nicht mehr eingefordert werden dürfen. Das Versichern des Viehs gegen Krankheit und Unfall wird Tierhaltern und Tierhalterinnen freigestellt, ist also nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Demgegenüber sollen regionale Viehversicherungs-Genossenschaften gebildet werden, damit die Landwirte sich gegen grosse Schäden (Feuer, Elementarschäden, Unfall etc.) abdecken können. Dies sind die Kernpunkte der vorgeschlagenen Neuerungen in den einschlägigen kantonalen Erlassen betreffend die Land- und Viehwirtschaft. Die Regierung eröffnet die Vernehmlassung zu diesem Reformpaket, das Teil des Projekts "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung VFRR" bildet. Die Frist läuft bis Ende Juni 1999.
Änderungen in der Berufsbildung
Das Bundesgesetz über die Berufsbildung ist derzeit in Revision. Trotzdem können im Rahmen des Projekts VFRR verschiedene Anpassungen des kantonalen Berufsbildungs-Gesetzes vorgenommen werden. Die Regierung eröffnet darüber die Vernehmlassung, die Frist läuft bis Mitte Juli 1999. Folgende Neuerungen sind vorgesehen: -
Das Erziehungsdepartement bekommt eine grössere Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Einteilung der Einzugsgebiete der Berufsschulen, -
beim Grundsatz, wonach der Lehrort für den Besuch der Berufsschule massgebend ist, sollen auch Ausnahmen möglich sein. Die Zuständigkeit liegt beim Berufsbildungsamt,
- wer eine Anlehre gemacht hat, soll ebenfalls zur Lehrabschluss-Prüfung zugelassen werden,
- ausländische Studierende sollen Zugang nicht nur zu den Fachhochschulen, sondern auch zu den Höheren Fachschulen in Graubünden haben. Für Zulassungsentscheide ist die Regierung zuständig,
- der Abschluss von verwaltungsrechtlichen Vereinbarungen mit anderen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein soll auf das Ausland ausgedehnt werden.
In finanzieller Hinsicht wird es Mehrbelastungen der Gemeinden in der Grössenordnung von insgesamt 310'000 bis 620'000 Franken im Jahr geben, weil die kantonalen Beiträge an Berufsschulen, Vorlehr-Institutionen sowie an die Gastgewerbliche Fachschule Graubünden gemäss dem Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht 1999 entsprechend gesenkt werden müssen. Eine weitere Kürzung ist bei den Lehrlingsheimen und Wohnheimen von Vorlehr-Institionen und Haushaltungs- und Bäuerinnenschulen vorgesehen. Diese würde beim Kanton Einsparungen zwischen 20'000 und 40'000 Franken bewirken und wäre von den betroffenen Institutionen zu tragen.
Neue Filmverordnung
Ebenfalls im Rahmen des Projekts VFRR schickt die Regierung die grossrätliche Filmverordnung in die Vernehmlassung. Die Frist läuft bis am 12. Juli 1999. Der heute geltende Erlass stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1960. Er verfolgt grundsätzlich einen polizeilichen Zweck, indem die öffentliche Ordnung gesichert werden soll (Sitte und Anstand, Sicherheit der Benutzenden etc. beim Vorführen von Filmen). Die Filmverordnung wird den veränderten Bedürfnissen angepasst und soll den lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen (z.B. Filmvorführungen in Kurorten, Filmfestivals etc.).
Verhaltenes Ja zu den neuen Asylverordnungen
Gegenüber Bundesrat Arnold Koller nimmt die Regierung Stellung zu den Ausführungsverordnungen des revidierten Asylgesetzes. Diese werden von der Konzeption her grundsätzlich positiv beurteilt. Die Ergänzung der beiden bisherigen Vollziehungsverordnungen mit drei zusätzlichen Verordnungen ist sachlich gerechtfertigt und schafft mehr Klarheit in den sensiblen Bereichen Datenschutz und Unterstützung des Vollzugs. Ausdrücklich negativ vermerkt werden aber die Sparbemühungen des Bundes auf Kosten der Kantone. Zudem sind bestimmte Regelungen derart unklar formuliert, dass die Kostenfolge für die Kantone nicht absehbar ist.
Klares Nein zur KVG-Revision
Gegenüber Bundesrätin Ruth Dreifuss äussert sich die Regierung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG (Bereich Spitalfinanzierung). Sie teilt die Auffassung des Bundes, dass insbesondere bei der Spitalfinanzierung dringender Handlungsbedarf besteht. Die Lösungsansätze in der Gesetzesvorlage zielen indessen in den entscheidenden Punkten in die falsche Richtung. Der Entwurf wird daher in der vorliegenden Fassung abgelehnt, weil die finanzielle Mehrbelastung des Kantons untragbar ist und jegliche Rücksichtnahme auf die Kantonsfinanzen vermissen lässt. Statt Unklarheiten zu bereinigen, werden viele neue geschaffen. Die Halbprivat- und Privatabteilungen der Spitäler werden weitgehend ausgehöhlt. Ganz grundsätzlich sind die dem Entwurf zu Grunde liegenden Daten ungenügend. Die vorgeschlagene Regelung widerspricht in krasser Weise den Abmachungen am "runden Tisch". Die Kantone haben damals dem Sparopfer von rund 500 Mio. Franken im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 des Bundes nur unter der ausdrücklichen Bedingung zugestimmt, dass bei der bevorstehenden Revision des KVG den Kantonen keine weiteren Mehrkosten überbunden werden. Der Revisionsvorschlag rechnet nun aber mit Mehrkosten in Milliardenhöhe, die von den Kantonen nur über Steuererhöhungen kompensiert werden könnten. Die jahrelangen intensiven Sparbemühungen würden mit einem Schlag zunichte gemacht. Für Graubünden würden aus der vorgeschlagenen Änderung der Spitalfinanzierung Mehrkosten von 15 bis 20 Mio. Franken resultieren. Die Regierung beantragt, zur Frage einer neuen Spitalfinanzierung eine Expertenkommission unter Einbezug von Vertretungen der Kantone einzusetzen und die Kostenbeteiligung der Kantone bei medizinisch indizierter ausserkantonaler Hospitalisation auf die stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung zu beschränken.
Abstimmungsvorlagen vom 13. Juni 1999
Am Sonntag, 13. Juni 1999 findet eine Volksabstimmung statt. Dabei wird über fünf Vorlagen des Bundes und eine des Kantons befunden.
Vorlagen des Bunds:
- Asylgesetz
- Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländer/innen-Bereich
- Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin
- Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung
- Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung
Kantonale Vorlage:
- Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt das Projekt für den Neubau eines Gewächshauses mit Inneneinrichtung auf dem Areal der J.P. Hosang'schen Stiftung Plankis in Chur, das neue Gesetz über die Kurtaxen und die Tourismusförderungsabgabe von Bergün sowie mit Vorbehalten die Totalrevision der Ortsplanung von St. Antönien.
Für die folgenden Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 10.6 Mio. Franken freigegeben: Strassenkorrektion an der Italienischen Strasse für die Verkehrsumleitung an der A13c, Soazza-San Bernardino-Tunnel Süd, Teilstrecke Pian San Giacomo-Malabarba, Ausbau Mompé Tujetsch innerorts, Ausbau Obersaxenstrasse Chumenbühl-Meierhof, Belagsarbeiten Duvin innerorts, Umfahrung Flims Trassee und Unterführung Staderas, Belagsarbeiten Davos innerorts und San Gaudenzio-Casaccia, Ausbau Spinasstrasse und Ausbau Verbindungsstrasse Ardez-Ftan-Scuol.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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