Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Hauptpartner der AG Bündner Kraftwerke (BK), der Kraftwerke Brusio AG (KWB) und der Rhätischen Werke für Elektrizität AG (RW) streben ein Zusammenführen dieser Gesellschaften an. Der energiewirtschaftliche Einbezug der Grischelectra AG (GEAG) wird ebenfalls geprüft. Der Zusammenschluss erhöht die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der BK und KWB. Dadurch können die Chancen, die sich im Hinblick auf die Strommarkt-Öffnung bieten, besser genutzt, die Risiken aufgefangen und konkurrenzfähige Arbeitsplätze langfristig gesichert werden.
Die Liberalisierung der Strommärkte ist in Europa Tatsache. Die Schweiz wird mit der Liberalisierung nachziehen. Schon heute sind jedoch im schweizerischen Elektrizitätsmarkt Wirkungen der erst bevorstehenden Liberalisierung spürbar. Die Wirkung der Strommarkt-Öffnung sowie die Überschuss-Situation im Elektrizitätssektor führen zu mehr Wettbewerb, tieferen Preisen, engeren Margen und vermehrten Ansprüchen nach Dienstleistungen. Die neue Marktsituation verlangt von den Unternehmungen der Stromwirtschaft, ihre Strukturen anzupassen, die Rationalisierungsmöglichkeiten auszuschöpfen und Synergien über allfällige Kooperationen zu nutzen. Diese Massnahmen sollen zu Kostenreduktionen und einer entsprechend verbesserten Marktposition führen. Wegen des politisch gewünschten und vom Markt geforderten Kostendiktats - auch im Elektrizitätssektor - werden Umstrukturierungen erforderlich, um die Existenz der Gesellschaften langfristig zu sichern.
Der Kanton Graubünden, die Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG (EGL) und die Aare Tessin AG für Elektrizität (ATEL) verfügen in unterschiedlichen Zusammensetzungen über grössere Beteiligungen an denselben Kraftwerks-Gesellschaften, nämlich an der BK, der KWB, der RW und der GEAG. Die BK und KWB sind energiewirtschaftlich heute schon stark miteinander verknüpft. Diese beiden Gesellschaften weisen Gemeinsamkeiten und auch komplementäre Tätigkeiten auf.
Die Regierung des Kantons Graubünden, die EGL und die ATEL erwarten von einer engeren Zusammenarbeit der oben erwähnten Kraftwerks-Gesellschaften die Stärkung der Marktposition und der Wettbewerbsfähigkeit, positive Synergieeffekte zur Kostenreduktion und Ertragssteigerung sowie die Reduktion der unternehmerischen Risiken. Damit können die mit der Liberalisierung des Strommarktes gegebenen Chancen besser genutzt und die Risiken aufgefangen werden.
Angesichts der grundlegend neuen Anforderungen der bevorstehenden Öffnung des schweizerischen Elektrizitätsmarktes und aus der Überzeugung, dass die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der BK und KWB nachhaltig gestärkt und damit auch konkurrenzfähige Arbeitsplätze im Kanton erhalten werden können, verfolgen die Partner (Kanton Graubünden, ATEL und EGL) die Absicht, die Tätigkeiten der BK, KWB und RW zusammenzuführen.
Beim Zusammenführen der BK, KWB und RW lassen sich die Partner von folgenden Grundsätzen leiten:
-Die rechtliche Zusammenführung soll im wesentlichen über eine Holding- oder Mutter-/Tochter-Struktur erfolgen.
-Die Tätigkeiten sollen unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen unter eine einheitliche Leitung gestellt werden.
-Die rechtliche Struktur hat die konzessionsrechtlichen und regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
-Die organisatorische Struktur soll unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten funktionsorientiert gestrafft werden.
-Es ist eine offene Struktur zu schaffen, welche die Zusammenarbeit auch mit weiteren interessierten Gesellschaften ermöglicht.
-Der energiewirtschaftliche Einbezug der GEAG in das Gesamtkonzept soll geprüft werden.
-Das Rationalisierungspotential soll rasch genutzt werden. Dies wird sich auf einzelne Arbeitsplätze auswirken. Die Partner sind sich ihrer sozialen Verantwortung in den peripheren Gebieten des Kantons bewusst. Anpassungen des Mitarbeiterstandes sollen möglichst über die natürliche Fluktuation und Frühpensionierungen erfolgen.
Diese Absichtserklärung steht in allen Punkten unter dem Vorbehalt neuer Erkenntnisse, die sich im Lauf der nun folgenden vertieften Abklärungen ergeben können.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Neuer Artikel