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Die Gerichtsorganisation in Graubünden soll professioneller und wirksamer werden. Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats ist einstimmig der Auffassung, dass die heutige Organisation den gestiegenen Anforderungen nicht mehr genügt. Angestrebt wird nun eine Verbesserung bei den erstinstanzlichen Gerichten, denn sie sind für das Funktionieren der Justiz von grösster Bedeutung.
Eine Reform der bündnerischen Gerichtsorganisation ist nach Auffassung der grossrätlichen Vorberatungs-Kommission zwingend nötig. Die Kommission hat unter dem Präsidium von Grossrat Andrea Brüesch und in Anwesenheit des zuständigen Regierungsrats Peter Aliesch die Botschaft zur Gerichtsreform beraten. Die Vorlage der Regierung wird dabei als ausgewogener Vorschlag beurteilt, der in jeder Beziehung einen überzeugenden Mittelweg zwischen traditionellen Strukturen und notwendigen Anpassungen darstellt. Die Kommission unterstützt daher die Vorlage der Regierung geschlossen in allen wesentlichen Punkten.
Angestrebt wird mit der Reform, insbesondere bei den erstinstanzlichen Gerichten die Effizienz zu erhöhen, die Qualität zu verbessern und die Verfahren zu beschleunigen. Diese Verbesserungen liegen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Denn funktionierende Justiz bedeutet, dass die Ansprüche der Bevölkerung von den Gerichten optimal und rasch behandelt und beurteilt werden. Dabei schliesst die Zielsetzung die Wahl von Laienrichterinnen und Laienrichtern keineswegs aus. Im Sinne einer bürgernahen Justiz soll eine juristische Ausbildung weiterhin nicht Voraussetzung für die Tätigkeit in einem Gericht sein.
Die Vorberatungs-Kommission unterstützt geschlossen die Auffassung, dass die Vorlage nicht mit anderen Fragen und Revisionen verknüpft und belastet wird. Sie konzentriert sich zu Recht auf die Reform der Gerichtsorganisation. Die Kommission hat das klare Ziel, die Realisierung der umsichtigen, ausgewogenen und auf die Verhältnisse im Kanton Graubünden abgestimmten Reformvorlage zu ermöglichen. Dieser Blick aufs Ganze legt eine Zurückhaltung bei Begehren nahe, welche die Vorlage als Einheit belasten.

Wesentliche Punkte der Gerichtsreform
Die Kernpunkte der vorgeschlagenen Gerichtsreform betreffen das Vermittleramt, die Zuständigkeiten im Strafprozess, die Bezirkseinteilung sowie die Organisation der Bezirksgerichte. Die entsprechenden Vorschläge sind weitgehend unbestritten. Es handelt sich um folgende Punkte:
- Die Vermittlerfunktion wird dem Kreispräsidenten übertragen. Dieser bleibt daneben Einzelrichter. Seine Zuständigkeiten erfahren gewisse Anpassungen. Über deren genaue Ausgestaltung bestehen innerhalb der Kommission unterschiedliche Auffassungen.
- Die Kreisgerichte und die Kreisgerichts-Ausschüsse werden aufgehoben und die strafrechtlichen Zuständigkeiten auf die Bezirksgerichte bzw. deren Ausschüsse übertragen. Für Verwaltungsaufgaben der Kreise ist nun generell der Kreisrat zuständig.
- Um gute Voraussetzungen für eine effiziente Justiz zu schaffen, sollen einzelne Bezirke zusammengelegt und geographisch weitgehend an die heutigen Regionen angeglichen werden. Dies betrifft die Bezirke Val Müstair und Inn, Hinterrhein und Heinzenberg sowie Glenner und Vorderrhein. Überdies werden das Prättigau und der Kreis Safien an die Region angeglichen.
- Um die Bezirksgerichte zu stärken sollen diese neu direkt durch die Stimmberechtigten gewählt werden. In Bezug auf die Organisation der Bezirksgerichte schlägt die Regierung eine flexiblere und damit sachgerechtere Lösung vor.

Verbesserungen bei unentgeltlicher Rechtspflege und der Gewaltentrennung
Eine Neuregelung schlägt die Vorberatungs-Kommission bei der unentgeltlichen Rechtspflege vor. Mit einer neuen Zuständigkeitsordnung sollen die steigenden Kosten in diesem Bereich in den Griff bekommen werden. Der Vorschlag der Kommission führt zu keiner Kostenverschiebung zwischen Kanton und Gemeinden.
Unterschiedlicher Auffassung ist die Kommission, in welchem Umfang der Grundsatz der Gewaltentrennung im Kanton Graubünden gestärkt werden soll. Eine Mehrheit der Kommission will wie die Regierung eine Lösung, die den Bedürfnissen der Gemeinden - gerade in Randregionen - und den speziellen Gegebenheiten unseres Kantons Rechnung trägt. Demgegenüber beantragt die Kommissionsminderheit eine strikte Trennung der Ämter.
Der Grosse Rat wird die Botschaft der Regierung in seiner Maisession behandeln. Vorerst diskutiert und entscheidet das Bündner Parlament verschiedene Grundsatzfragen. Auf Grund dieser Entscheide wird alsdann die Beratung der einzelnen Gesetzesbestimmungen in Angriff. Stimmt auch der Grosse Rat der Gerichtsreform zu, werden die Bündner Stimmberechtigten voraussichtlich in der Volksabstimmung vom 12. März 2000 darüber befinden können. So wären an den Kreiswahlen im Mai 2000 neben den Mitgliedern des Grossen Rats nur noch die neuen Funktionen (Kreispräsident/in und Stellvertreter/in) zu besetzen. Das Inkrafttreten der Reform ist auf Anfang 2001 vorgesehen. Die Amtsdauer der übrigen Amtsträger und -trägerinnen (Kreisrichter/innen und Vermittler/innen) wird bis dahin verlängert.
Die Vorschläge der Regierung zur Gerichtsreform greifen im Wesentlichen die Lösungen des Vorentwurfs auf, die der Präsident des Kantonsgerichts, Alex Schmid, im Auftrag der Regierung erarbeitet hatte. Dessen Vorschläge wurden bereits von einer Expertenkommission unter dem Vorsitz von Regierungsrat Peter Aliesch unterstützt. Sie sind in einem ausgedehnten Vernehmlassungsverfahren weitgehend auf Zustimmung gestossen.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
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