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Der Kanton will einen Wasserversorgungs-Atlas Graubünden erstellen. Dieses Inventar soll Auskunft geben über die Wasserversorgungs-Anlagen, Quellen und Grundwasser-Vorkommen.
Gestützt auf das Gewässerschutz-Gesetz erstellen die Kantone ein Inventar über die Wasserversorgungs-Anlagen, Quellen und Grundwasser-Vorkommen. Sie werden dabei vom Bund unterstützt. In diesem Sinn hat das Amt für Umweltschutz ein Pilotprojekt für elf Gemeinden der Gruob erarbeiten lassen, an dessen Kosen sich das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) mit 40 Prozent beteiligt hat. Die Daten werden im geografischen Informationssystem (GIS) geführt. Aufgrund dieses Pilotprojekts ist für einen Atlas über das ganze Kantonsgebiet mit Kosten von rund einer Million Franken zu rechnen. Es ist vorgesehen, dieses flächendeckende Inventar innerhalb von drei bis vier Jahren zu realisieren (1999-2002). Der Bund wird das Projekt erneut unterstützen und sich mit 40 Prozent an den Kosten beteiligen. Die Eidg. Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasser-Versorgung in Notlagen umschreibt die Aufgaben der Kantone, die nötig sind, um die Trinkwasser-Versorgung in Notlagen sicherzustellen. Darunter fallen neben dem Erstellen des Inventars auch verschiedene logistische Arbeiten. Das Amt für Umweltschutz wird ein Konzept erarbeiten und die Gemeinden über dessen Vollzug informieren.

Einheitliche Gebühren im Zivilstandswesen der Schweiz
Gegenüber dem Bund nimmt die Regierung Stellung zum Vorentwurf über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Zwar wird begrüsst, dass diese Gebühren in der ganzen Schweiz vereinheitlicht werden sollen, auf Unverständnis stossen aber die grossen Gebühren-Bandbreiten sowie die Möglichkeit, die Gebühren zu ermässigen oder gar ganz darauf zu verzichten. Dies dürfte dazu führen, dass z.B. die Eheschliessung in gewissen Kantonen unentgeltlich, in anderen aber mit namhaften Kosten verbunden sein würde. Der Vorentwurf enthält gegenüber dem aktuellen Recht der meisten Kantone eine erhebliche Gebührenerhöhung. Dies wird zwar grundsätzlich begrüsst, dennoch stellt sich zuweilen die Frage der Verhältnismässigkeit. Alles in allem erachtet die Regierung den Vorentwurf als unbefriedigend.

Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Umzonung Welschdörfli West der Stadt Chur mit Vorbehalten und Auflagen, die Teilrevision der Ortsplanung von Samedan mit Vorbehalten sowie die Teilrevision der Ortsplanung von Scuol.
Gutgeheissen werden die Teilrevisionen der Steuergesetze von Clugin, Rueun, Surcuolm und die Revision des Kurtaxen-Gesetzes von Hinterrhein.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, der Rothornbahn und Scalottas AG die Konzession für den Bau einer Sechser-Sesselbahn Scharmoin-Stivetta Weisshorn und der Sportbahnen Danis AG die Konzession für eine Vierer-Sesselbahn Val Schameala-Cumascheals je mit Vorbehalten und Auflagen zu erteilen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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