Auf Anfang 2000 tritt das revidierte Schweizerische Zivilgesetzbuch
(ZGB) in Kraft. Die vorgesehenen Änderungen betreffen vor allem das
Scheidungsrecht. Neu soll eine Scheidung unabhängig vom Verschulden
möglich sein und überdies werden die wirtschaftlichen Folgen
ausgewogener geregelt. Insbesondere werden die Scheidung auf gemeinsames
Begehren sowie jene nach Ablauf einer Trennungszeit von vier Jahren
gesetzlich verankert. Damit die neuen ZGB-Bestimmungen angewendet werden
können, sind in der kantonalen Anschluss-Gesetzgebung vor allem
Zuständigkeitsfragen zu klären und einige Anpassungen vorzunehmen. Die
kantonalen Ausführungsbestimmungen werden vorläufig in eine
grossrätliche Verordnung gekleidet. Fragen der Zuständigkeit und des
Verfahrens sind jedoch später in ein formelles Gesetz zu überführen. Es
ist vorgesehen, dies im Rahmen der Gerichtsreform zu tun.
KV-Revision tritt Anfang Juli 1999 in Kraft
Mit grossem Mehr hat das Bündner Volk Ende September 1997 der
Änderung von Artikel 54 der Kantonsverfassung (KV) zugestimmt und damit
die Rechtsgrundlage für so genannte Variantenabstimmungen geschaffen. Im
Zusammenhang mit der Totalrevision der KV lässt sich damit der
Volkswille besser berücksichtigen. Die Stimmberechtigten können neu
nämlich über Varianten einzelner Verfassungsartikel getrennt abstimmen.
Kulturbeiträge
Beiträge im Gesamtbetrag von 20'000 Franken erhalten die
Musikgesellschaft Maienfeld für neue Uniformen und die Musikgesellschaft
Tschlin für neue Instrumente.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Änderung der Ortsplanung von Grüsch
betreffend eine Umzonung, die mit geplanten Erweiterung der
Maschinenfabrik Trumpf Grüsch AG zusammenhängt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von rund 1.9 Mio. Franken freigegeben.
Personelles
Ende Januar 1999 treten in den Ruhestand:
-
Robert Caflisch, Haldenstein, Leiter Administration beim
Meliorations- und Vermessungsamt,
-
Reto Schuoler, Chur, Projektleiter beim Amt für Informatik, und
-
Vico De Tann, Mesocco, Garagechef beim Bezirks-Tiefbauamt 2,
Mesocco.
Die Regierung dankt diesen Mitarbeitern für die dem Kanton
geleisteten Dienste.
-
Sabina Studer, geb. 1967, von Grafenried BE, wohnhaft in Biel,
wird Museumspädagogin am Bündner Kunstmuseum. Sie tritt ihre Stelle
Anfang April 1999 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden