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Gemäss Beschluss des Forum Train Europe (europäische Fahrplan-Konferenz) wird der Fahrplan 2000/01 am 28. Mai 2000 in Kraft treten. Damit die nötigen Änderungen bis zum Erscheinen des definitiven Fahrplan-Entwurfs Ende Februar 2000 mit den Transportunternehmungen sowie dem Bestellverfahren Bund/Kanton abgestimmt werden können, sind Anregungen und Begehren dem zuständigen Fahrplan-Präsidenten bis Ende Juli 1999 einzureichen. Die von der Regierung gewählten Fahrplan-Präsidenten entscheiden autonom über die Detail-Ausgestaltung des offiziellen Fahrplan-Verfahrens 2000/01, wie z.B. ergänzende Publikation in regionalen Medien, direkte Information von Gemeinden und Interessengruppen, Einberufung einer regionalen Fahrplan-Konferenz. Die Begehren werden nach einer ersten Bewertung durch die Fahrplan-Präsidenten mit der kantonalen Fachstelle öffentlicher Verkehr und den Transportunternehmungen besprochen, mit den benachbarten Fahrplan-Regionen abgestimmt und im Rahmen des Bestellverfahrens Bund/Kanton soweit möglich berücksichtigt.
Name / Adresse der regionalen Fahrplanpräsidenten: Fahrplanregion Name/Vorname Adresse Fahrplanregion 1: Chur, Domat/Ems, Felsberg, Tamins, Haldenstein, Trimmis und Says Sasso Mario Strässli 3 7203 Trimmis Fahrplanregion 2: Schanfigg Holenstein Philipp Elektrizitätswerk Arosa 7050 Arosa Fahrplanregion 3: Fünf Dörfer (ohne Haldenstein,Trimmis und Says) und Bündner Herrschaft Krause Roland Gufel 17 7204 Untervaz Fahrplanregion 4: Prättigau und Davos Meisser Andrea Rathaus 7270 Davos Platz Fahrplanregion 5: Surselva Degonda Ernest Via Gravas 11 7130 Ilanz Fahrplanregion 6: Heinzenberg-Domleschg, Mittelbünden, Hinterrhein Valsecchi Marco Rathaus 7430 Thusis Fahrplanregion 7: Mesolcina und Calanca Mazzoni José Via S. Martino 6562 Soazza Fahrplanregion 8: Engadin, Val Müstair, Bregaglia Filli Reto Kreisamt Oberengadin 7503 Samedan Fahrplanregion 9: Poschiavo und Brusio Plozza Rodolfo Casa Scalotta 7743 Brusio
Im weiteren wird daran erinnert, dass neben diesem offiziellen Fahrplanverfahren ergänzend auch ein ständiges Verfahren besteht, das die Einreichung von Anträgen während des ganzen Jahres an die regionalen Fahrplan-Präsidenten ohne festgelegte Fristen ermöglicht. Dieses ist in erster Linie für Anträge gedacht, die eine substantielle Angebotsverbesserung des öffentlichen Verkehrs bezwecken (z.B. neue Buslinien) und eine längere Vorlaufzeit benötigen.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Regierungsrat Stefan Engler
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