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Die auf den ganzen Kanton verteilten Lawinen-, Wasser- und Rüfenschäden betragen rund 10 Mio. Franken und werden im Rahmen eines Globalprojekts behoben. Dieses ermöglicht ein effizientes, rasches und unkompliziertes Vorgehen der Forstorgane.
Die ausserordentlichen Schneefälle der Monate Februar und April 1999, die verschiedenen Lawinenniedergänge und vor allem die ergiebigen und intensiven Niederschläge der Monate Mai und Juni 1999, die mit der Schneeschmelze zusammenfielen, richteten in vielen Teilen Graubündens erhebliche Schäden an Wald und Kulturland an. Davon betroffen war der ganze Kanton, besonders stark aber die Gebiete Prättigau/Davos, Schanfigg und Unterengadin. Dabei wurden vor allem Waldwege durch Murgänge und Rüfen in Mitleidenschaft gezogen.
Insgesamt wurden dem Forstinspektorat Graubünden bis Ende Juni 230 Schadenfälle gemeldet, deren Schadensumme sich auf 10.5 Mio. Franken beläuft. Die Schäden verteilen sich auf 92 Gemeinden und Korporationen. Die Schadensumme, die nicht über laufende Projekte abgewälzt werden kann, beträgt 8.7 Mio. Franken. 71 Objekte können in laufende Projekte integriert werden, zwei werden überprüft, die restlichen 157 Schadenobjekte sind Gegenstand eines Globalprojekts für forstliche Instandstellungen. Die erste Kreditetappe im Umfang von 8.7 Mio. Franken wird von der Regierung genehmigt, wobei Kantonsbeiträge von rund 1.4 Mio. Franken im Bereich Erschliessungen und 560'000 Franken im Bereich Verbauungen zugesichert werden. Um rasch und effizient helfen zu können, wird die verwaltungstechnische Projektabwicklung vereinfacht. In Absprache mit der Eidgenössischen Forstdirektion kann das Forstinspektorat Graubünden ein von Bund und Kanton subventioniertes Sammelprojekt einreichen.
Erste Instandstellungsarbeiten sind bereits angeordnet worden, um die Maiensässnutzung und die Alpbestossungen ermöglichen und die vielen Forst- und Alpwege wieder nutzen zu können. Das Ziel des Globalprojekts besteht darin, die Schäden raschmöglichst zu beheben. Dadurch soll einerseits eine Ausweitung der Schäden verhindert werden, andererseits muss die Sicherheit für alle Wegbenutzer und -benutzerinnen gewährleistet sein. Zudem wird erwartet, dass die Verbauungen die gleiche Sicherheitsfunktion ausüben wie im letzten Winter. Die Hauptmassnahmen konzentrieren sich auf das Sichern von Böschungen, Ableiten von Wasser, Herrichten der Fahrbahnen und Abstützen von Fundamenten einzelner Verbauungen sowie auf das Auswechseln beschädigter Teile.

Strafanstalt Realta wird um Vorbereitungs- und Ausschaffungsgefängnis erweitert
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht dürfen Vorbereitungs- und Ausschaffungshäftlinge nicht zusammen mit Straf- und Untersuchungsgefangenen untergebracht werden. Vielmehr muss dies in separaten Anstalten geschehen, die für den Vollzug dieser besonderen Haft geeignet sind und ein liberales Haftregime zulassen. In Graubünden gibt es bis heute keine definitive Einrichtung, wo die Vorbereitungs- und Ausschaffungshäftlinge untergebracht werden könnten. Seit August 1998 besteht lediglich das Provisorium an der Promenade in Davos.
Der Kanton hat in der Zwischenzeit verschiedene Abklärungen getroffen, wo ein entsprechendes Gefängnis eingerichtet werden könnte. Diese kommen zum Schluss, dass der Bedarf für ein Vorbereitungs- und Ausschaffungsgefängnis mit mindestens 16 Plätzen ausgewiesen ist. Auch das Bundesamt für Justiz erachtet diese Einschätzung als realistisch. Als Standort hat sich nicht zuletzt aus finanziellen Überlegungen das Areal der Strafanstalt Realta in Cazis herauskristallisiert. Die Regierung wird dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft unterbreiten. Im Fall eines zusätzlichen Bedarfs sollen kurzfristig andere Unterbringungsmöglichkeiten realisiert werden (z.B. Untersuchungsgefängnisse Davos oder Thusis).

Ab August 1999 gilt neue Gymnasiumverordnung
Die Regierung erlässt eine neue Verordnung über das Gymnasium in Graubünden (GymVO) und setzt sie per Anfang August in Kraft. U.a. wird die Ausbildungsdauer von sieben auf sechs resp. von fünf auf vier Jahre verkürzt, die Frage der Zweitsprache geregelt und eine engere Zusammenarbeit mit der Schweizerschule in Milano angestrebt. Neuerungen erfahren auch die Bestimmungen über die Promotion und die Maturaprüfungen.

Lehrer/innenbildung: Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein
Graubünden und das Fürstentum Liechtenstein schliessen im Bereich der nachmaturitären Ausbildung eine Vereinbarung ab. Studierende aus dem Fürstentum Liechtenstein können sich am Bündner Lehrerseminar zur Primarlehrerin resp. zum Primarlehrer ausbilden lassen, was zwei Jahre dauert. Dieser Ausbildungsgang wird noch bis zum Schuljahr 2003/04 angeboten und in der Folge durch Angebote an der pädagogischen Fachhochschule abgelöst.

Regierung wehrt sich gegen doppelte pauschale Schwerverkehrsabgabe
Ein Jahr bevor die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) eingeführt wird, darf nach Ansicht der Bündner Regierung die pauschale Abgabe nicht verdoppelt werden.
Bundesrat Kaspar Villiger beabsichtigt, die Ansätze der heutigen pauschalen Schwerverkehrsabgabe für das Jahr 2000 zu verdoppeln. Er hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Die Regierung lehnt in ihrer Stellungnahme diese unerwartete und kurzfristige Erhöhung entschieden ab.
Die geltende pauschale Abgabe stellt eine Übergangsregelung mit zahlreichen Ungerechtigkeiten und Nachteilen dar. Sie soll Anfang 2001 durch die LSVA abgelöst werden. Es erschiene stossend, wenn kurz vor dem Systemwechsel die Abgabe derart erhöht würde. Die pauschale SVA ist unbestrittenermassen mit zahlreichen Mängeln behaftet. Diese würden durch die Verdoppelung der Ansätze erheblich verschärft. So ist z.B. keine Sonderregelung für Holztransporte vorgesehen, welche die nachteiligen Auswirkungen auf die Bewirtschaftung des Waldes und auf die Holzpreise auffängt. Das Transportgewerbe wird im Jahr 2000 zudem durch die bevorstehende Umstellung auf die LSVA (Einbau der Erfassungsgeräte, Anpassung der Kalkulationsgrundlagen u.a.m.) stark belastet. Eine Verdoppelung der Abgabe würde bei der Bevölkerung und insbesondere beim betroffenen Transportgewerbe auf völliges Unverständnis stossen.
Die Notwendigkeit der beantragten Verdoppelung der SVA wird in den Vernehmlassungsunterlagen mit keinem Satz begründet. Es fehlt auch jeglicher Hinweis auf die Verkraftbarkeit und auf nachteilige Auswirkungen eines derartigen Beschlusses.

Neues Scheidungsrecht ab 2000: Kantonales Recht wird angepasst
Anfang 2000 tritt das revidierte Zivilgesetzbuch (ZGB) in Kraft. Etwas verkürzt werden die Neuerungen häufig als "Scheidungsnovelle" bezeichnet. Es geht bei der Revision neben dem Scheidungsrecht aber noch um weitere Bereiche: Personenstand, Eheschliessung, Kindsrecht, Verwandtenunterstützungspflicht, Heimstätten, Vormundschaft und Ehevermittlung. Die wichtigsten Neuerungen können wie folgt zusammengefasst werden:
- Die Scheidung stellt nicht mehr auf das Verschulden ab und die wirtschaftlichen Folgen werden ausgewogen geregelt. Die Scheidung auf gemeinsames Begehren sowie auf Klage nach Ablauf einer Trennungszeit von vier Jahren werden gesetzlich verankert. Scheidungsrenten hängen neu grundsätzlich von objektiven gesetzlichen Kriterien und nicht mehr vom Verschulden ab.
- Die während der Ehe aufgebaute zweite Säule wird unabhängig vom Güterstand und vom Scheidungsgrund in der Regel hälftig aufgeteilt. Dies verbessert die Stellung die wirtschaftliche Stellung geschiedener Frauen wesentlich.
- Das bestmögliche Kindswohl wird durchgesetzt. So wird u.a. die gemeinsame elterliche Sorge auch bei geschiedener Ehe möglich sein, wenn die Eltern einen gemeinsamen Antrag stellen und sich einig sind über ihre Anteile an der Betreuung des Kindes und wie sie die Unterhaltskosten aufteilen. Auch ein Anhörungsrecht der Kinder ist im neuen Scheidungsrecht verankert.
- Neuerungen gibt es zudem beim Beurkunden des Personenstands und der Eheschliessung sowie in anderen Bereichen des Familienrechts. Ferner wird die berufsmässige internationale Ehe- und Partnerschaftsvermittlung einer kantonalen Bewilligungspflicht unterstellt.
Das kantonale Recht muss bis Anfang 2000 dem neuen Bundesrecht angepasst werden. Wegen der knappen Zeit kann dies nicht in einem formellen Gesetz geschehen. Als Übergangslösung soll aber eine grossrätliche Verordnung erlassen werden, die alsdann im Rahmen der Gerichtsreform in ein formelles Gesetz (Einführungsgesetz zum ZGB) überführt werden soll. Die Regierung leitet dem Parlament eine entsprechende Botschaft zu. Darin enthalten sind auch gewisse Anpassungen der Rechtsgrundlagen zum Zivilstandswesen. Der neue Erlass wird neben Zuständigkeitsfragen alle Bestimmungen über das Scheidungsverfahren umfassen und wird "benutzerfreundlich" formuliert.

Kulturbeiträge
Es werden Beiträge und Defizitgarantien im Gesamtbetrag von 73'000 Franken an die folgenden kulturellen Werke und Veranstaltungen geleistet:
- Sechste Alpine Kulturtage Thusis (25. bis 29. August 1999),
- Herausgabe eines Bildbands über den Bündner Filmemacher Daniel Schmid durch den Verlag Simonett Projects,
- Herausgabe des Jugendbuchs "Nick e Pieder" (Arbeitstitel) von Cornelia Monn-Casanova,
- Herausgabe der zweiten, überarbeiteten Auflage des Buchs "Bauen in Graubünden" durch die Architekturzeitschrift "Hochparterre",
- Herausgabe des Buchs "Gian Battista Frizzoni (1727-1800) - Ein Engadiner Pfarrer und Liederdichter im Zeitalter des Pietismus" durch den Verlag Bündner Monatsblatt,
- Herausgabe einer Postkartenserie mit Arbeiten des Emser Maskenkünstlers Albert Anton Willi (1872-1954) durch Armon Fontana,
- Neunte Romanische Literaturtage Domat/Ems (3. bis 5. September 1999),
- Produktion des Film-Theater-Stücks "Die Tourismusfalle", das im Rahmen des Aroser "Theaterkessels" 1999 und anderswo aufgeführt wird, durch die Klubkran Productions und das TheaterTHumor, Arosa,
- Fotoausstellung "Erinnerige a Mesteiner" des Vereins Pro Monstein (August bis Oktober 1999),
- Erteilung eines Kompositionsauftrags an Martin Derungs durch das (Blockflöten-)Trio O'Henry,
- 14. Internationales Musik-Festival Davos (23. Juli bis 14. August 1999),
- Musikalische Anlässe "Stimmhorn" und "Kumulusik" im Rahmen des Herbstfests Malans 1999,
- Konzertreihe "Il clavazin blau" (25.Juli. - 5. September 1999), veranstaltet von Guido Casty, Flims,
- Opern-Apero vom 1. Januar 2000 in Davos, und
- Konzerte des Folk Club Chur im zweiten Halbjahr 1999.

Humanitäre Hilfe
Folgende Organisationen und Hilfsprojekte erhalten Beiträge von gesamthaft 20'000 Franken:
- Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) für das Wiederaufbauprogramm in Honduras, wo der Wirbelsturm "Mitch" grosse Zerstörung und Verwüstung angerichtet hat,
- Schweizerisches Arbeiterhilfswerk (SAH) für das Nothilfeprojekt "Nicaragua - Hilfe für die Opfer des Hurrikans "Mitch",
- Kinderhilfswerk "Enfants du monde" für das Projekt "Frauenförderung in der Präfektur Tahoua, Niger",
- Hilfswerk "Fastenopfer" für das Projekt "Landarbeiter/innenorganisation in Indien",
- Verein für Selbsthilfeprojekte im Osten, Chur (VSO) für allgemeine Unterstützung, und
- School-Chain Project für die Transportkosten für PCs nach Kenia.

Aus den Gemeinden
Das Fischtreppenprojekt im Zusammenhang mit dem Bau des Kleinkraftwerks Mühlbach in Malans wird genehmigt. Damit wird die Möglichkeit insbesondere für Seeforellen geschaffen, vom Rhein in die Landquart und ihre Nebengewässer oberhalb der Klus hochzusteigen. Das Projekt wird von Bund und Kanton finanziell unterstützt.
Das Bauprojekt für einen neuen Spiel- und Sportplatz in Castasegna wird grundsätzlich genehmigt (anrechenbare Kosten etwa 170'000 Franken, zugesicherter Kantonsbeitrag 32.5 Prozent).
Das Vorprojekt für den Neubau des Schulpavillons auf dem Areal der Heroldschule in Chur wird mit Hinweisen grundsätzlich genehmigt (anrechenbare Kosten etwa 975'000 Franken, Kantonsbeitrag zehn Prozent).
Für verschiedene Strassenbauprojekte werden Kredite im Gesamtbetrag von 7.4 Mio. Franken freigegeben.

Personelles
Ende Juni 1999 sind in den Ruhestand getreten:
- Bruna Ciaschini-Spallacci, Rhäzüns, Mitarbeiterin Hauswirtschaft in der psychiatrischen Klinik Beverin,
- Otto Kreienbühl, Haldenstein, Abteilungsleiter Hochbau beim Meliorations- und Vermessungsamt,
- Josef Rickenbacher, Chur, Rechnungsführer bei der Staatsanwaltschaft,
- Heinrich Seglias, Domat/Ems, Sachbearbeiter bei der Steuerverwaltung, und
- Xaver Willi, Chur, Chef der Notruf- und Einsatzzentrale bei der Kantonspolizei.
Die Regierung dankt ihnen für die dem Kanton geleisteten Dienste.
- Arno Lanfranchi, geb. 1960, von Poschiavo, wohnhaft in Haldenstein, wird Sektionsleiter bei der Finanzkontrolle. Er beginnt Anfang November 1999.
- Hansjürg Tschudi, geb. 1969, von Schwanden GL, wohnhaft in Chur, wird Geoinformatiker beim Amt für Raumplanung. Er beginnt Anfang Oktober 1999.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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