Die auf den ganzen Kanton verteilten Lawinen-, Wasser- und
Rüfenschäden betragen rund 10 Mio. Franken und werden im Rahmen eines
Globalprojekts behoben. Dieses ermöglicht ein effizientes, rasches und
unkompliziertes Vorgehen der Forstorgane.
Die ausserordentlichen Schneefälle der Monate Februar und April
1999, die verschiedenen Lawinenniedergänge und vor allem die ergiebigen
und intensiven Niederschläge der Monate Mai und Juni 1999, die mit der
Schneeschmelze zusammenfielen, richteten in vielen Teilen Graubündens
erhebliche Schäden an Wald und Kulturland an. Davon betroffen war der
ganze Kanton, besonders stark aber die Gebiete Prättigau/Davos,
Schanfigg und Unterengadin. Dabei wurden vor allem Waldwege durch
Murgänge und Rüfen in Mitleidenschaft gezogen.
Insgesamt wurden dem Forstinspektorat Graubünden bis Ende Juni 230
Schadenfälle gemeldet, deren Schadensumme sich auf 10.5 Mio. Franken
beläuft. Die Schäden verteilen sich auf 92 Gemeinden und Korporationen.
Die Schadensumme, die nicht über laufende Projekte abgewälzt werden
kann, beträgt 8.7 Mio. Franken. 71 Objekte können in laufende Projekte
integriert werden, zwei werden überprüft, die restlichen 157
Schadenobjekte sind Gegenstand eines Globalprojekts für forstliche
Instandstellungen. Die erste Kreditetappe im Umfang von 8.7 Mio. Franken
wird von der Regierung genehmigt, wobei Kantonsbeiträge von rund 1.4
Mio. Franken im Bereich Erschliessungen und 560'000 Franken im Bereich
Verbauungen zugesichert werden. Um rasch und effizient helfen zu können,
wird die verwaltungstechnische Projektabwicklung vereinfacht. In
Absprache mit der Eidgenössischen Forstdirektion kann das
Forstinspektorat Graubünden ein von Bund und Kanton subventioniertes
Sammelprojekt einreichen.
Erste Instandstellungsarbeiten sind bereits angeordnet worden, um
die Maiensässnutzung und die Alpbestossungen ermöglichen und die vielen
Forst- und Alpwege wieder nutzen zu können. Das Ziel des Globalprojekts
besteht darin, die Schäden raschmöglichst zu beheben. Dadurch soll
einerseits eine Ausweitung der Schäden verhindert werden, andererseits
muss die Sicherheit für alle Wegbenutzer und -benutzerinnen
gewährleistet sein. Zudem wird erwartet, dass die Verbauungen die
gleiche Sicherheitsfunktion ausüben wie im letzten Winter. Die
Hauptmassnahmen konzentrieren sich auf das Sichern von Böschungen,
Ableiten von Wasser, Herrichten der Fahrbahnen und Abstützen von
Fundamenten einzelner Verbauungen sowie auf das Auswechseln beschädigter
Teile.
Strafanstalt Realta wird um Vorbereitungs- und Ausschaffungsgefängnis
erweitert
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den Zwangsmassnahmen
im Ausländerrecht dürfen Vorbereitungs- und Ausschaffungshäftlinge nicht
zusammen mit Straf- und Untersuchungsgefangenen untergebracht werden.
Vielmehr muss dies in separaten Anstalten geschehen, die für den Vollzug
dieser besonderen Haft geeignet sind und ein liberales Haftregime
zulassen. In Graubünden gibt es bis heute keine definitive Einrichtung,
wo die Vorbereitungs- und Ausschaffungshäftlinge untergebracht werden
könnten. Seit August 1998 besteht lediglich das Provisorium an der
Promenade in Davos.
Der Kanton hat in der Zwischenzeit verschiedene Abklärungen
getroffen, wo ein entsprechendes Gefängnis eingerichtet werden könnte.
Diese kommen zum Schluss, dass der Bedarf für ein Vorbereitungs- und
Ausschaffungsgefängnis mit mindestens 16 Plätzen ausgewiesen ist. Auch
das Bundesamt für Justiz erachtet diese Einschätzung als realistisch.
Als Standort hat sich nicht zuletzt aus finanziellen Überlegungen das
Areal der Strafanstalt Realta in Cazis herauskristallisiert. Die
Regierung wird dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft
unterbreiten. Im Fall eines zusätzlichen Bedarfs sollen kurzfristig
andere Unterbringungsmöglichkeiten realisiert werden (z.B.
Untersuchungsgefängnisse Davos oder Thusis).
Ab August 1999 gilt neue Gymnasiumverordnung
Die Regierung erlässt eine neue Verordnung über das Gymnasium in
Graubünden (GymVO) und setzt sie per Anfang August in Kraft. U.a. wird
die Ausbildungsdauer von sieben auf sechs resp. von fünf auf vier Jahre
verkürzt, die Frage der Zweitsprache geregelt und eine engere
Zusammenarbeit mit der Schweizerschule in Milano angestrebt. Neuerungen
erfahren auch die Bestimmungen über die Promotion und die
Maturaprüfungen.
Lehrer/innenbildung: Zusammenarbeit mit dem Fürstentum
Liechtenstein
Graubünden und das Fürstentum Liechtenstein schliessen im Bereich
der nachmaturitären Ausbildung eine Vereinbarung ab. Studierende aus dem
Fürstentum Liechtenstein können sich am Bündner Lehrerseminar zur
Primarlehrerin resp. zum Primarlehrer ausbilden lassen, was zwei Jahre
dauert. Dieser Ausbildungsgang wird noch bis zum Schuljahr 2003/04
angeboten und in der Folge durch Angebote an der pädagogischen
Fachhochschule abgelöst.
Regierung wehrt sich gegen doppelte pauschale Schwerverkehrsabgabe
Ein Jahr bevor die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
eingeführt wird, darf nach Ansicht der Bündner Regierung die pauschale
Abgabe nicht verdoppelt werden.
Bundesrat Kaspar Villiger beabsichtigt, die Ansätze der heutigen
pauschalen Schwerverkehrsabgabe für das Jahr 2000 zu verdoppeln. Er hat
eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Die Regierung
lehnt in ihrer Stellungnahme diese unerwartete und kurzfristige Erhöhung
entschieden ab.
Die geltende pauschale Abgabe stellt eine Übergangsregelung mit
zahlreichen Ungerechtigkeiten und Nachteilen dar. Sie soll Anfang 2001
durch die LSVA abgelöst werden. Es erschiene stossend, wenn kurz vor dem
Systemwechsel die Abgabe derart erhöht würde. Die pauschale SVA ist
unbestrittenermassen mit zahlreichen Mängeln behaftet. Diese würden
durch die Verdoppelung der Ansätze erheblich verschärft. So ist z.B.
keine Sonderregelung für Holztransporte vorgesehen, welche die
nachteiligen Auswirkungen auf die Bewirtschaftung des Waldes und auf die
Holzpreise auffängt. Das Transportgewerbe wird im Jahr 2000 zudem durch
die bevorstehende Umstellung auf die LSVA (Einbau der Erfassungsgeräte,
Anpassung der Kalkulationsgrundlagen u.a.m.) stark belastet. Eine
Verdoppelung der Abgabe würde bei der Bevölkerung und insbesondere beim
betroffenen Transportgewerbe auf völliges Unverständnis stossen.
Die Notwendigkeit der beantragten Verdoppelung der SVA wird in den
Vernehmlassungsunterlagen mit keinem Satz begründet. Es fehlt auch
jeglicher Hinweis auf die Verkraftbarkeit und auf nachteilige
Auswirkungen eines derartigen Beschlusses.
Neues Scheidungsrecht ab 2000: Kantonales Recht wird angepasst
Anfang 2000 tritt das revidierte Zivilgesetzbuch (ZGB) in Kraft.
Etwas verkürzt werden die Neuerungen häufig als "Scheidungsnovelle"
bezeichnet. Es geht bei der Revision neben dem Scheidungsrecht aber noch
um weitere Bereiche: Personenstand, Eheschliessung, Kindsrecht,
Verwandtenunterstützungspflicht, Heimstätten, Vormundschaft und
Ehevermittlung. Die wichtigsten Neuerungen können wie folgt
zusammengefasst werden:
- Die Scheidung stellt nicht mehr auf das Verschulden ab und die
wirtschaftlichen Folgen werden ausgewogen geregelt. Die Scheidung auf
gemeinsames Begehren sowie auf Klage nach Ablauf einer Trennungszeit von
vier Jahren werden gesetzlich verankert. Scheidungsrenten hängen neu
grundsätzlich von objektiven gesetzlichen Kriterien und nicht mehr vom
Verschulden ab.
- Die während der Ehe aufgebaute zweite Säule wird unabhängig vom
Güterstand und vom Scheidungsgrund in der Regel hälftig aufgeteilt. Dies
verbessert die Stellung die wirtschaftliche Stellung geschiedener Frauen
wesentlich.
- Das bestmögliche Kindswohl wird durchgesetzt. So wird u.a. die
gemeinsame elterliche Sorge auch bei geschiedener Ehe möglich sein, wenn
die Eltern einen gemeinsamen Antrag stellen und sich einig sind über
ihre Anteile an der Betreuung des Kindes und wie sie die
Unterhaltskosten aufteilen. Auch ein Anhörungsrecht der Kinder ist im
neuen Scheidungsrecht verankert.
- Neuerungen gibt es zudem beim Beurkunden des Personenstands und
der Eheschliessung sowie in anderen Bereichen des Familienrechts. Ferner
wird die berufsmässige internationale Ehe- und Partnerschaftsvermittlung
einer kantonalen Bewilligungspflicht unterstellt.
Das kantonale Recht muss bis Anfang 2000 dem neuen Bundesrecht
angepasst werden. Wegen der knappen Zeit kann dies nicht in einem
formellen Gesetz geschehen. Als Übergangslösung soll aber eine
grossrätliche Verordnung erlassen werden, die alsdann im Rahmen der
Gerichtsreform in ein formelles Gesetz (Einführungsgesetz zum ZGB)
überführt werden soll. Die Regierung leitet dem Parlament eine
entsprechende Botschaft zu. Darin enthalten sind auch gewisse
Anpassungen der Rechtsgrundlagen zum Zivilstandswesen. Der neue Erlass
wird neben Zuständigkeitsfragen alle Bestimmungen über das
Scheidungsverfahren umfassen und wird "benutzerfreundlich" formuliert.
Kulturbeiträge
Es werden Beiträge und Defizitgarantien im Gesamtbetrag von 73'000
Franken an die folgenden kulturellen Werke und Veranstaltungen
geleistet:
- Sechste Alpine Kulturtage Thusis (25. bis 29. August 1999),
- Herausgabe eines Bildbands über den Bündner Filmemacher Daniel
Schmid durch den Verlag Simonett Projects,
- Herausgabe des Jugendbuchs "Nick e Pieder" (Arbeitstitel) von
Cornelia Monn-Casanova,
- Herausgabe der zweiten, überarbeiteten Auflage des Buchs "Bauen in
Graubünden" durch die Architekturzeitschrift "Hochparterre",
- Herausgabe des Buchs "Gian Battista Frizzoni (1727-1800) - Ein
Engadiner Pfarrer und Liederdichter im Zeitalter des Pietismus" durch
den Verlag Bündner Monatsblatt,
- Herausgabe einer Postkartenserie mit Arbeiten des Emser
Maskenkünstlers Albert Anton Willi (1872-1954) durch Armon Fontana,
- Neunte Romanische Literaturtage Domat/Ems (3. bis 5. September
1999),
- Produktion des Film-Theater-Stücks "Die Tourismusfalle", das im
Rahmen des Aroser "Theaterkessels" 1999 und anderswo aufgeführt wird,
durch die Klubkran Productions und das TheaterTHumor, Arosa,
- Fotoausstellung "Erinnerige a Mesteiner" des Vereins Pro Monstein
(August bis Oktober 1999),
- Erteilung eines Kompositionsauftrags an Martin Derungs durch das
(Blockflöten-)Trio O'Henry,
- 14. Internationales Musik-Festival Davos (23. Juli bis 14. August
1999),
- Musikalische Anlässe "Stimmhorn" und "Kumulusik" im Rahmen des
Herbstfests Malans 1999,
- Konzertreihe "Il clavazin blau" (25.Juli. - 5. September 1999),
veranstaltet von Guido Casty, Flims,
- Opern-Apero vom 1. Januar 2000 in Davos, und
- Konzerte des Folk Club Chur im zweiten Halbjahr 1999.
Humanitäre Hilfe
Folgende Organisationen und Hilfsprojekte erhalten Beiträge von
gesamthaft 20'000 Franken:
- Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) für das Wiederaufbauprogramm in
Honduras, wo der Wirbelsturm "Mitch" grosse Zerstörung und Verwüstung
angerichtet hat,
- Schweizerisches Arbeiterhilfswerk (SAH) für das Nothilfeprojekt
"Nicaragua - Hilfe für die Opfer des Hurrikans "Mitch",
- Kinderhilfswerk "Enfants du monde" für das Projekt
"Frauenförderung in der Präfektur Tahoua, Niger",
- Hilfswerk "Fastenopfer" für das Projekt
"Landarbeiter/innenorganisation in Indien",
- Verein für Selbsthilfeprojekte im Osten, Chur (VSO) für allgemeine
Unterstützung, und
- School-Chain Project für die Transportkosten für PCs nach Kenia.
Aus den Gemeinden
Das Fischtreppenprojekt im Zusammenhang mit dem Bau des
Kleinkraftwerks Mühlbach in Malans wird genehmigt. Damit wird die
Möglichkeit insbesondere für Seeforellen geschaffen, vom Rhein in die
Landquart und ihre Nebengewässer oberhalb der Klus hochzusteigen. Das
Projekt wird von Bund und Kanton finanziell unterstützt.
Das Bauprojekt für einen neuen Spiel- und Sportplatz in Castasegna
wird grundsätzlich genehmigt (anrechenbare Kosten etwa 170'000 Franken,
zugesicherter Kantonsbeitrag 32.5 Prozent).
Das Vorprojekt für den Neubau des Schulpavillons auf dem Areal der
Heroldschule in Chur wird mit Hinweisen grundsätzlich genehmigt
(anrechenbare Kosten etwa 975'000 Franken, Kantonsbeitrag zehn Prozent).
Für verschiedene Strassenbauprojekte werden Kredite im Gesamtbetrag
von 7.4 Mio. Franken freigegeben.
Personelles
Ende Juni 1999 sind in den Ruhestand getreten:
- Bruna Ciaschini-Spallacci, Rhäzüns, Mitarbeiterin Hauswirtschaft
in der psychiatrischen Klinik Beverin,
- Otto Kreienbühl, Haldenstein, Abteilungsleiter Hochbau beim
Meliorations- und Vermessungsamt,
- Josef Rickenbacher, Chur, Rechnungsführer bei der
Staatsanwaltschaft,
- Heinrich Seglias, Domat/Ems, Sachbearbeiter bei der
Steuerverwaltung, und
- Xaver Willi, Chur, Chef der Notruf- und Einsatzzentrale bei der
Kantonspolizei.
Die Regierung dankt ihnen für die dem Kanton geleisteten Dienste.
- Arno Lanfranchi, geb. 1960, von Poschiavo, wohnhaft in
Haldenstein, wird Sektionsleiter bei der Finanzkontrolle. Er beginnt
Anfang November 1999.
- Hansjürg Tschudi, geb. 1969, von Schwanden GL, wohnhaft in Chur,
wird Geoinformatiker beim Amt für Raumplanung. Er beginnt Anfang Oktober
1999.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden