Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat ein Bauprojekt für einen neuen
Werkhof in der Gewerbezone Crappa Grossa in Ilanz. Für den Neubau wird mit Kosten
von 14.86 Millionen Franken gerechnet. Er soll vom Bezirkstiefbauamt, von der
Aussenprüfstelle des Strassenverkehrsamts und von der Aussendienststelle des Amts
für Wald gemeinsam genutzt werden.
Der Kanton hat im Herbst 1998 von der Stadtgemeinde Ilanz eine rund 8'000 m2
grosse Parzelle in der Gewerbezone Crappa Grossa am westlichen Stadtrand gekauft.
Auf diesem Grundstück soll ein neuer Werkhof entstehen. Zurzeit ist das
Bezirkstiefbauamt 6 in Ilanz auf verschiedene Gebäulichkeiten verteilt: kantonseigener
Werkhof und zugemietete Büros. Insbesondere der alte Werkhof ist teilweise in einem
baulich schlechten Zustand und genügt den Anforderungen nicht mehr. Zudem sind die
betrieblichen Abläufe schwierig und unwirtschaftlich.
Um im Zusammenhang mit dem dringend nötigen Bauvorhaben Synergien sinnvoll
zu nutzen, sollen im Neubau neben dem Bezirkstiefbauamt auch die Aussenstellen des
Strassenverkehrsamts und des Amts für Wald untergebracht werden. Das Projekt sieht
vor, ein winkelförmiges, zwei- bis dreigeschossiges Gebäude in Massivbauweise und
Holz zu erstellen. Die Investitionsanteile für das Bezirkstiefbauamt von etwa 12.4
Millionen (83.4 Prozent) und für das Strassenverkehrsamt von etwa rund einer Million
(6.8 Prozent) sollen vollständig über die Strassenrechnung finanziert werden, der Anteil
des Amts für Wald von rund 1.4 Millionen Franken (9.8 Prozent) mit allgemeinen
Staatsmitteln. Die Finanzkompetenz für den strassenbezogenen Teil des
Bezirkstiefbauamts liegt beim Grossen Rat, während die anderen beiden Teile von
insgesamt rund 2.46 Millionen Franken dem fakultativen Finanzreferendum unterstehen.
Der Grosse Rat wird dieses Geschäft voraussichtlich in der Novembersession
behandeln.
Der Finanzausgleich soll noch wirkungsvoller werden
Die Regierung will den Finanzausgleich unter den Gemeinden noch wirkungsvoller
gestalten. Sie schlägt deshalb eine Teilrevision der grossrätlichen
Vollziehungsverordnung zum Finanzausgleichsgesetz vor. Dabei soll der Anteil der
zweckfreien Mittel gesteigert werden. Dies ist möglich, wenn die bestehenden
Schranken für den Steuerkraftausgleich gelockert werden.
Der Steuerkraftausgleich erlaubt es, Gemeinden mit einer relativen Steuerkraft
(Steuern pro Kopf) unter dem kantonalen Mittel, ihre Leistungsfähigkeit dem kantonalen
Durchschnitt anzunähern. An einem Beispiel, welches von einem kantonalen Mittel von
2'000 Franken und einer Steuerkraft der Gemeinde von 1'000 Franken pro Kopf ausgeht,
kann der Steuerkraftausgleich wie folgt erläutert werden: Die Gemeinde erhält einen
Zuschuss von 600 Franken pro Kopf und erhöht damit ihre Steuerkraft auf 1'600
Franken, was 80 Prozent des kantonalen Mittels entspricht.
Nach der geltenden Regelung ist dieser Ausgleich aber nur für die ersten 200
Einwohner und Einwohnerinnen möglich. Mit der Revision soll nun die Limite auf 300
Einwohnende angehoben werden. Dies erlaubt eine Leistungssteigerung. Eine
gänzliche Aufhebung der Einwohnerlimite wäre aber auf Grund der beschränkt
vorhandenen Mittel im Finanzausgleichsfonds nicht möglich. Für Gemeinden, die sich
zusammenschliessen, soll die Regierung allerdings die Möglichkeit erhalten, die
Einwohnerlimite während einer Übergangsfrist aufzuheben.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird den veränderten
Ausgleichsbedürfnissen der Gemeinden Rechnung getragen, welche sich von der
Investitionsrechnung zur laufenden Rechnung verlagert haben. Hingegen müssen bei
den Beiträgen an öffentliche Werken Einbussen in Kauf genommen werden.
Vernehmlassungen an den Bund
Gegenüber dem Bund nimmt die Regierung Stellung zu zwei
Vernehmlassungsvorlagen. Sie begrüsst es vorbehaltlos, dass die Schweiz
das Römer Statut des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag (NL) ratifizieren will.
Dieses bildet die Rechtsgrundlage dafür, ein ständiges internationales Strafgericht zu
schaffen, das für die Beurteilung von besonders schweren Individualverbrechen
zuständig ist (u.a. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen). Derzeit besteht erst ein ad-hoc-Gerichtshof für Ex-Jugoslawien und
Ruanda. Das neue Gericht soll demgegenüber weltweit zuständig sein. Das im Sommer
1998 geschaffene Statut ist bisher von etwa 100 Staaten unterzeichnet worden, darunter
auch die Schweiz. Es muss von 60 Staaten ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten
und der Gerichtshof seine Tätigkeit aufnehmen kann. Auf Bundesebene ist vorgesehen,
ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem internationalen Strafgerichtshof zu
schaffen und das Strafrecht entsprechend zu revidieren.
Auch dem Entwurf für eine Änderung der Arbeitslosenverordnung wird
zugestimmt. Diese umfasst im Wesentlichen folgende Neuerungen:
- Die finanzielle Beteiligung der Kantone an den arbeitsmarktlichen Massnahmen
wird geregelt und die Bestimmungen über die Aufteilung des Mindestangebots
aufgehoben.
- Die Änderung der Kassenträger- und Kantonshaftung bedingt, dass die
Ersatzpflicht geregelt wird. Zudem sollen eine Haftungsrisikovergütung und eine
Versicherung für grosse Schäden eingeführt werden.
- Die anrechenbaren Kosten der kantonalen Vollzugsstellen werden neu geregelt.
Zudem werden Bestimmungen für die Leistungsvereinbarungen mit diesen
Vollzugsstellen und mit den Arbeitslosenkassen eingeführt.
Die Regierung betont erneut, dass viele Kantone mit der Unterzeichnung des RAV-Leistungsauftrags gewünscht haben, zur Pauschalbudgetierung überzugehen. Dieses
Anliegen sei unbedingt zu realisieren.
Aus den Gemeinden
Das Bauprojekt für die Sanierung und Neugestaltung der Umgebung der
Schulanlage Herold in Chur wird genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von rund
120'000 Franken werden Kantonsbeiträge von 10 Prozent zugesichert.
Das Projekt für den Bau eines ellipsenförmigen Kreisels "Falkniskreuzung" in Igis
innerorts wird genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von rund 348'000 Franken
werden Kantonsbeiträge von 15 Prozent zugesichert.
Die Nutzungsplanung betreffend Beschneiungsanlage Jakobshorn Davos
wird mit Vorbehalten genehmigt. Eine Teilrevision der Ortsplanung von Guarda und eine
Revision des Steuergesetzes von St-Antönien werden gutgeheissen.
Neuer Departementssekretär im DIV
Als Nachfolger von Christian Boner, der Churer Stadtpräsident wird, wählt die
Regierung Walter Schlegel zum Departementssekretär im Departement des Innern und
der Volkswirtschaft. Schlegel ist 1962 geboren, Bürger von Buchs SG und wohnhaft in
Trimmis. Er ist verheiratet und Vater von zwei Kleinkindern. Walter Schlegel besuchte
die Primar-, Sekundar- und Kantonsschule in Chur und schloss 1990 sein Jurastudium
an der Uni Zürich ab. Anschliessend machte er Anwaltspraktika beim Grundbuchinspektorat und in einem Churer Anwaltsbüro. Seit 1992 ist er stellvertretender Leiter
des Amts für Polizeiwesen.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden